Lichtblick: Zu wenig Wettbewerb lässt THG-Quoten bei Ladesäulenbetreibern versanden

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Die Treibhausgasminderungsquote spült den Ladensäulenbetreibern die Kassen voll und begünstigt eine Monopolentwicklung. Die erhofften Preissenkungen für Elektroautofahrende bleiben dabei aus. Zu diesem Schluss kommt der Energieversorger Lichtblick nach einer Analyse der Ladestrompreise und Erlöse am Markt.

THG-Quotenerlöse versanden bei Betreibern

Die Grundlage für Lichtblicks Einschätzung bildet eine von dem Unternehmen selbst in Auftrag gegebene Statista-Auswertung. Sie zeigt, dass das Volumen der in diesem Jahr THG-Quoten einem Volumen von 100 Millionen Euro entsprach. Dafür hat das Unternehmen die vom Umweltbundesamt mitgeteilte Energiemenge von öffentlichen Ladepunkten mit Markterlösen kombiniert, wie aus der Meldung hervorgeht.

Trotz der üppigen Einnahmen durch den Quotenhandel ließ sich kein erkennbarer Effekt auf dem Ladestrompreis ausmachen. Weder führen diese Einnahmen zu einem Ausbau oder einer Verbesserung der Ladeinfrastruktur in Deutschland, noch wirkt sich das senkend auf die Preise aus“, sagt Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick. „Im Gegenteil: Trotz dieser Mehreinnahmen der Ladesäulenbetreiber erhöhen diese ihre Preise zum Teil weiter.“

Der Erlös für die Betreiber an den Ladesäulen steigt dabei stetig, ganz egal ob ein progressiver (Szenario 1) oder moderater (Szenario 2) Ausbau der Ladeinfrastruktur stattfindet. Bereits zum Jahr 2028 würden sich die Erlöse an den Ladesäulen auf über 200 Millionen Euro im Jahr verdoppeln. Betreibende können sich bis zum Ende des Jahrzehnts über 16 bis 20 Cent pro Kilowattstunde freuen.

„Die Einnahmen, die durch den Verkauf der Quoten erzielt werden, versanden offensichtlich beim Ladesäulenbetreiber – und dieser subventioniert damit seinen Haustarif“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick.

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Die Lösung: Durchleitungsmodell

Um den Wettbewerb an den Ladesäulen wieder zu beleben, schlägt Lichtblick vor, dass Stromanbieter über ein Durchleitungsmodell zu ihren Tarifen Ladestrom an Ladesäulen von Dritten anbieten können. In so einem Modell, so der Stromanbieter, würde die THG-Quote an den Stromlieferanten gehen, der dann damit handelt. Die Einnahmen aus dem Handel würden dann an die Kunden weitergegeben. Der Grund hierfür wäre der echte Wettbewerb, da Kunden auf der Ladesäule immer den günstigsten Anbieter heraussuchen können.

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