Bundesamt für Naturschutz: Wo Photovoltaik-Anlagen gebaut werden sollten und wo nicht

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Wie lassen sich ein beschleunigter Photovoltaik-Ausbau und der Schutz der Biodiversität zusammenbringen? Diese Frage ist auf dem Fachgespräch „Wege zum naturverträglichen Ausbau der Solarenergie“ des Bundesamts für Naturschutz (BfN) in Berlin diskutiert worden. Dabei stellte die Behörde ein neues Positionspapier vor. Auf 14 Seiten ist zusammengetragen, nach welchen Kriterien der Photovoltaik-Ausbau vorangebracht werden sollte.

„Es gibt viele Möglichkeiten, Photovoltaik-Anlagen zu installieren, die auch den Naturschutz voranbringen“, erklärte BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm. „Darum ist es wichtig, bei der jetzt vorgesehenen Intensivierung und Beschleunigung der Energiewende den Erhalt und Schutz der Biodiversität immer mitzudenken.“ Im Zuge von Forschungsprojekten seien dafür auch schon zahlreiche Beispiele und Perspektiven entwickelt worden, so Riewenherm.

Priorität sollte nach Ansicht des Bundesamtes der Photovoltaik-Ausbau auf bereits versiegelten oder bebauten Flächen haben. So sollten die Potenziale von Dachflächen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industriebauten oder über Parkplätzen möglichst umfänglich und schnellstmöglich erschlossen werden. „Wenn wir zudem durch gute Planung vor Ort Synergieeffekte zwischen Fassaden- und Dachbegrünung und Solaranlagen nutzen, profitieren wir gleich dreimal: durch ein Plus an Biodiversität, einen besseren Schutz vor Hitze und Starkregen sowie durch verbrauchsnahe Stromerzeugung“, erklärte Riewenherm. Nach ihren Aussagen reicht das technische Potenzial auf den versiegelten Flächen aus, um das Photovoltaik-Zubauziel von 400 Gigawatt bis 2040 zu erreichen. „Auch wenn diese Flächen schwerer erschließbar sind, sollten diese zukünftig deutlich stärker genutzt werden“, forderte die BfN-Präsidentin. Dazu sollten auch die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Deutlich zurückhaltender sind die Empfehlungen für den Ausbau von Photovoltaik-Kraftwerken. „Die Inanspruchnahme und Überbauung von Freiflächen sind so gering wie möglich zu halten“, heißt es in dem Positionspapier. Wenn Freiflächen genutzt werden, dann sollten Flächen mit geringem ökologischem Wert bevorzugt werden. „Sensible Flächen“ sollten hingegen nicht mit Photovoltaik belegt werden. Dazu zählt das BfN unter anderem Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete oder wertvollen Offenland-Biotope und Überschwemmungsgebiete.

Insgesamt umfasst das Positionspapier aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz zehn wesentlichen Eckpunkte, damit bei der zukünftigen Planung, Genehmigung und Ausgestaltung von Freiflächensolaranlagen Klimaschutzziele und Ziele zum Schutz und Erhalt der Biodiversität gemeinsam umgesetzt werden. Neben den Empfehlungen zur Nutzung oder Nicht-Nutzung bestimmter Flächen werden auch naturschutzfachliche Ausschlussflächen und notwendiger Forschungsbedarf benannt. Das Papier richtet sich sowohl an Naturschutzverbände als auch an Verbände und Unternehmen der Erneuerbaren-Branchen, als auch an politische Entscheidungsträger und regionale Planer.

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