Die Wissenschaftler haben Vorschläge gemacht, wie die Maßnahmen der EU-Kommssion noch effektiver wirken könnten. Dazu zählt eine Ausweitung der Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage, etwa auch auf neue Parkplätze. Zudem sollten die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen für den raschen Ausbau bei Photovoltaik-Dachanlagen in ihren Ländern zu schaffen.
Mit der Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes gilt die Begrenzung der Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt nicht mehr für Anlagen, die seit dem 14. September in Betrieb gegangen sind. Zudem wird sie ab dem kommenden Jahr für Photovoltaik-Anlagen bis sieben Kilowatt Leistung wegfallen, bei größeren Dachanlagen nur, wenn ein Smart Meter eingebaut wird. Die Befürchtungen, Betreiber von Stecker-Solar-Geräten müssten wegen der fehlenden 70-Prozent-Begrenzung nun Strafzahlungen leisten, sind mit der gesetzlichen Neuregelung ebenfalls vom Tisch. (Aktualisiert mit weiteren Details zur Beendigung der 70-Prozent-Begrenzung.)
Die GCE Kraftwerkspark I GmbH hatte parallel mit der Muttergesellschaft im Januar wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenz anmelden müssen. Nun hat das zuständige Amtsgericht das Verfahren eröffnet.
Auf dem Landesparteitag der Grünen in Baden-Württemberg forderte Ministerpräsident Kretschmann eine Solarpflicht auch für ältere Gebäude. Der Koalitionspartner CDU hat keinen aktuellen Gesprächsbedarf.
Eine entsprechende Richtlinie für die Denkmalschutzbehörden wird derzeit von der Staatskanzlei und dem Kulturministerium vorbereitet. Nach der Zustimmung im Landtag kann sie in Kraft treten und soll Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auch auf Kulturdenkmalen ermöglichen.