Solarwatt weitet Angebot für THG-Quotenhandel aus

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Seit gut einem halben Jahr bietet Solarwatt seinen Privatkunden die Abwicklung des THG-Quotenhandels an. Immerhin pauschal 300 Euro pro Jahr erhalten die Besitzer von Elektroautos. Nun weitet das Dresdner Photovoltaik-Unternehmen diesen Service auf Ladepunktbetreiber und Unternehmen mit eigener Elektromobilitätsflotte aus. Zu den ersten Kunden zähle Kiwigrid aus Dresden sowie das Toyota-Autohaus Schulz aus Ruhland in Brandenburg, teilte Solarwatt am Mittwoch mit. Die technische Abwicklung und der Verkauf der Zertifikate erfolge über den Solarwatt-Partner eQuota.

Für die Betreiber von E-Fuhrparks bietet Solarwatt einen persönlichen Ansprechpartner, der sich um die Erfassung und Abrechnung kümmert. Die Kunden erhielten durch den Verkauf der THG-Zertifikate einen Festbetrag von 300 Euro im Jahr pro Elektrofahrzeug, wie es weiter heißt. „Andere Anbieter versprechen ihren Kunden zwar mitunter etwas höhere Auszahlungen, die sie dann aber oftmals nicht einhalten können, da der Betrag von verschiedenen Faktoren abhängt“, sagt Robert Pawlik, der als Produktmanager bei Solarwatt den THG-Quotenhandel verantwortet. „Wir garantieren unseren Kunden 300 Euro pro THG-Zertifikat. Dieser Festbetrag trägt zur Refinanzierung des E-Fuhrparks der Unternehmen bei.“

Etwas anders läuft die Abwicklung für Betreiber von öffentlichen Ladepunkten. Sie erhalten von Solarwatt für ihre THG-Zertifikate eine Vergütung von zwölf Cent pro geladener Kilowattstunde. Diese gelte rückwirkend bis zum 1. Januar 2022. „Auch hier übernehmen wir die gesamte Abwicklung“, erklärt Pawlik weiter. „Der Ladepunktbetreiber muss uns nur alle drei Monate den aktuellen Stand der über ihn geladenen Strommenge übermitteln.“ Um den Rest kümmere sich dann Solarwatt. Bei einer durchschnittlichen Nutzung der Ladepunkte sind nach Angaben des Unternehmen mehr als 1000 Euro an Zusatzeinnahmen für die Betreiber möglich.

Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt hatten kürzlich eine Klarstellung veröffentlicht, wann ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt. Zuvor waren Fälle bekannt geworden, dass Anbieter versuchten private Wallboxen als öffentliche Ladepunkte zu deklarieren, um so an zusätzliche Einnahmen zu kommen. Dies wird mit der Klarstellung unterbunden.

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