Mecklenburg-Vorpommern verspricht schnellere Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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Im Landtag in Schwerin ist am vergangenen Freitag auf Antrag der Grünen über das „Zielabweichungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vereinfachen und Flächenkontingente erhöhen“ diskutiert worden. Die Grünen monierten den schleppenden Photovoltaik-Ausbau im Land und verwiesen darauf, dass über das Zielabweichungsverfahren die Flächen für Photovoltaik-Kraftwerke zu stark eingeschränkt würden. Das Zielabweichungsverfahren war vor rund einem Jahr eingeführt worden, um auf 5000 Hektar landwirtschaftliche Flächen neue Solarparks zu ermöglichen. Dazu war eigens eine Matrix entwickelt worden, welche Kriterien für diese Flächen erfüllt werden müssten.

Die Entwicklung der Matrix habe mit einem Jahr sehr lange gedauert, gestand der zuständige Landeswirtschafts- und -energieminister Reinhard Meyer (SPD) in der Debatte ein. Er lehnte es aber genau aus diesem Grund ab, die Kriterien für das Zielabweichungsverfahren aktuell wieder zu ändern, selbst wenn auch er die Flächenkulisse für eher unzureichend hält. Seit Inkrafttreten vor gut einem Jahr seien 70 Anträge eingegangen, die zusammen 4800 Hektar umfassen, sagte Meyer. Bislang seien aber nur zwei der Anträge abschließend bearbeitet worden.

Die Bearbeitung solle nun beschleunigt. Er räumte ein, dass es vielerorts an Personal in den Behörden mangele. Deswegen habe er als Minister ab 1.9. eine neue Regelung durchgesetzt. „Wenn ein Antrag innerhalb von vier Wochen in der internen Behördenabstimmung nicht entsprechend beantwortet wird, gilt das als Zustimmung“, erklärte Meyer im Schweriner Landtag. Damit solle die Abarbeitung vorliegender Anträge deutlich beschleunigt werden und Bewegung in dem Genehmigungsprozess kommen.

Die Grünen könnten ihn als Minister in den kommenden Wochen und Monaten an dieser Aussage messen. Inwiefern es dann auch noch zu einer Ausweitung der Flächen, zumindest angepasst an die Vorgaben des EEGs kommen werde, müsse sich zeigen. So sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb der 110 Meter entlang von Autobahnen und Schienenwegen erlaubt. Nach dem EEG sind aber auch 200 Meter Abstand möglich. Zudem seien die trockengelegten Moorflächen nicht enthalten, monierte der Grünen-Abgeordnete Hannes Damm in der Debatte. Allein dies umfasse rund 23.000 Hektar, die für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden könnten.

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