Schweiz stellt Flächen an Nationalstraßen kostenlos für Photovoltaik zur Verfügung

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Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch die Änderung der Nationalstraßenverordnung (NSV) beschlossen. Damit wird es künftig möglich, dass der Bund die Flächen entlang von Nationalstraßen kostenlos für die Erneuerbaren-Anlagen zur Verfügung stellt. Besonders im Fokus dabei die Photovoltaik. Bereits ein im vergangenen Herbst verabschiedeten Postulat von Nationalrat Storni zeigte sich, dass an Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Bahnstrecken in der Schweiz ein Potenzial für 101 Gigawattstunden Solarstrom vorhanden ist. 55 Gigawattstunden davon entfallen nach Studie auf die Nationalstraßen.

Das Bundesamt für Straßen (ASTRA) nutzt einen Teil dieses Potenzials bereits. So wird der eigene Stromverbrauch etwa von Tunneln oder Werkhöfen bereits mit Solarstrom gedeckt. Die übrigen geeigneten Flächen, unter anderem an Lärmschutzwänden oder Rastplätzen sollen nach der Änderung der Nationalstraßenverordnung nun Dritten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Änderungen treten zum 1. Oktober in Kraft. Die neue Bestimmung gilt nicht nur für Photovoltaik-Anlagen, sondern auch für alle anderen Erneuerbaren-Anlagen.

Voraussichtlich Ende des Jahres wird es von ASTRA ein Bewerbungsverfahren geben. Dabei können Flächen für Photovoltaik-Anlagen reserviert werden. Im Fokus stehen der Meldung zufolge dann Lärmschutzwände und Rastplätze. Wenn die Bewerber im Verfahren ein Los zugeteilt bekommen, werden sie einen festgelegten Zeitrahmen haben, um die Photovoltaik-Anlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren, wie es zum Verfahren hieß. Grundvoraussetzung für die Nutzung von Flächen im Eigentum des ASTRA sei, dass die Dritten den hergestellten Strom eigenständig vermarkten. Weitere Details würden dann mit der Ausschreibung des Bewerbungsverfahrens veröffentlicht.

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