EEG 2023 bisher nicht veröffentlicht: Höhere Photovoltaik-Einspeisevergütung damit noch nicht in Kraft

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Es sind bereits mehr als zwei Wochen nach der Verabschiedung des EEG-Osterpakets durch Bundestag und Bundesrat vergangen, doch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fehlt noch. Daher kann das Gesetz nicht veröffentlicht werden und die Neuregelungen nicht in Kraft treten. „Wir rechnen damit, dass die Unterzeichnung in den kommenden Tagen erfolgt“, erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nachfrage von pv magazine. Dann könne es veröffentlicht werden.

Doch solange schauen viele Investoren von kleineren Photovoltaik-Dachanlagen in die Sonne, ohne dass sie ihre Systeme anmelden und den Solarstrom einspeisen oder selbst verbrauchen. Denn in dem novellierten EEG sind höhere Photovoltaik-Einspeisevergütungen festgeschrieben als aktuell gelten. Für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt soll der anzulegende Wert auf 8,60 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden, bis 40 Kilowatt auf 7,50 Cent je Kilowattstunde und bis 750 Kilowatt auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anzulegenden Werte für die Direktvermarktung gelten. Gerade bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen. Zugleich ist mit dem Osterpaket für das EEG ein Zuschuss für Volleinspeiser beschlossen worden. Er wird für Photovoltaik-Anlagen bis 300 Kilowatt gezahlt und liegt zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde.

Die neuen, höheren Vergütungssätze gelten nur für Anlagen, die nach Erscheinen des EEG 2023 im Bundesegestzblatt in Betrieb genommen werden. Zudem muss die EU-Kommission die höheren Tarif noch beihilferechtlich genehmigen, erst dann werden sie wirklich gezahlt. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess einige Monate.*

Diese neuen Tarife treten allerdings erst am Tag nach der Veröffentlichung des EEG 2023 im Bundesgesetzblatt in Kraft. Aktuell gelten damit weiterhin die niedrigeren Einspeisevergütungen, wie sie die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. Zum Vergleich: Der anzulegende Wert für Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt Leistung liegt demnach im Juli zwischen 5,14 und 6,64 Cent pro Kilowattstunde – und damit deutlich niedriger. Für August müsste die Bundesnetzagentur die aktuellen Sätze zum Monatsende veröffentlichen, sofern nicht zuvor die Unterschrift von Steinmeier erfolgt. Dann wäre von einer weiteren Absenkung der Solarförderung um 1,4 Prozent für August auszugehen.

Offene Fragen zum EEG 2023

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Erst in der vergangenen Woche hatte das Bundeswirtschaftsministerium ein neues „Energiesicherungspaket“ vorgelegt. Darin wird zur Reduzierung des Erdgasverbrauchs unter anderem die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für kleine Photovoltaik-Anlagen im Bestand vorgesehen. Für neue Photovoltaik-Anlagen entfällt diese Vorschrift nach dem verabschiedeten EEG-Osterpaket ab dem kommenden Jahr. Aktuell unterliegen Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung der Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. „Die Abschaffung wird voraussichtlich im Zuge der nächsten EEG-Novelle erfolgen“, erklärte die Ministeriumssprecherin weiter. Diese sei noch in diesem Jahr geplant, da ebenfalls noch einige andere Änderungen im Gesetz notwendig würden.

* Anmerkung der Redaktion: Dieser Absatz ist zur Klarstellung am 26.7.2022 nachträglich in den Artikel eingefügt worden.

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