Bundesverkehrsministerium präsentiert Masterplan für Lade-Infrastruktur

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Bereits die vormalige Bundesregierung hatte sich das Ziel einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte bis 2030 gesetzt. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP dieses Ziel bekräftigt; ergänzt um die Vereinbarung, einen Schwerpunkt auf die Schnelllade-Infrastruktur zu legen. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ eine Strategie vorgelegt, die sicherstellen soll, dieses Ziel zu erreichen.

Der mit Unterstützung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH erarbeitete Plan zielt vor allem auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur ins Stromnetz und die Digitalisierung „des Ladeerlebnisses“, wie das Ministerium es formuliert.

Dabei enthält der Masterplan allerdings weniger konkrete Maßnahmen als vielmehr Arbeits- und Prüfaufträge. So will das Verkehrsministerium bis Anfang 2023 ein Konzept für die effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur vorlegen. Dabei sollen auch die Kommunen in die Pflicht genommen werden: Die Bundesregierung prüft bis Ende 2022, wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann. Gleichzeitig würden die Kommunen durch ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt.

Besonderes Gewicht will das Ministerium darauf legen, den Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetzen besser aufeinander abzustimmen. So soll das Zusammenspiel der beteiligten Akteure, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Betreiber von Ladepunkten, verbessert werden. Um Flächen für Lade-Infrastruktur zu mobilisieren, sollen Bund, die Länder und die Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften prüfen.

Steuerungsgruppe soll Umsetzung der Maßnahmen gewährleisten

Auch den rechtlichen Rahmen will das Verkehrsministerium anpassen. Als Beispiel nennt es die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann. Zudem will die Bundesregierung 2023 eine Roadmap Digitalisierung erstellen. Sie soll aufzeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein für Nutzer attraktives Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu realisieren.

Um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen, will die Bundesregierung eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa) einrichten. Dabei sollen die relevanten Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen eng eingebunden werden. Allen Maßnahmen soll eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Grundlagen hierfür seien unter anderem das Planungsinstrument StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie empirisch fundierte Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie.

„Für uns ist der Masterplan Ladeinfrastruktur II ein Schlüsselelement für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität“, erklärt Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr (FDP). „Damit schaffen wir es, dass die Menschen das E-Auto genauso gut laden, wie sie bislang tanken können.“ Der Masterplan gibt den Takt für die Aktivitäten der Bundesregierung vor.

 

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