Wie die EmpowerSource UG (MachDeinenStrom.de) dank gründlicher Beobachtung des derzeit laufenden EEG-Novellierungsprozesses herausfand, ist statt der von den Grünen vor der Wahl heilig versprochenen Entfesselung der Erneuerbaren Energien und gerade auch der Bürgerenergie eine neue und erhebliche Verschlechterung in den Referentenentwurf eingefügt worden: Wenn eine PV-Anlage nicht auf 70 Prozent der installierten Leistung heruntergeregelt werden konnte, hatte der Netzbetreiber bisher die Möglichkeit, die Einspeisevergütung zu reduzieren. In Zukunft soll er eine handfeste Strafzahlung in Höhe von zehn Euro pro installiertem Kilowatt und Monat verhängen können. Ein weiterer Faktor also, der auf den Strompreis erhöhend wirkt.
Das ganz Spezielle besteht aber darin, dass diese Regelung keine Untergrenze hat. Das heißt: auch Kleinsterzeugungsgeräte („Steckermodule“, „Balkonkraftwerke“) wären betroffen. Bislang besteht technisch gar keine Möglichkeit, dass der Netzbetreiber zwecks Abregelung auf diese zugreifen kann. Sollte eine entsprechende Technik entwickelt und vorgeschrieben werden, würden dadurch die Steckermodule derart verteuert, dass es das Aus für dieses Marktsegment bedeuten würde.
In der Tat kann nur dies das unausgesprochene Motiv der neu beabsichtigten Vorschrift sein. Denn für die Netzstabilität sind diese winzigen Erzeugungsanlagen irrelevant. Der von ihnen erzeugte Strom wird sofort in der Wohnung verbraucht, erreicht das Netz also gar nicht. Und wenn mal ein Überschuss auftritt, fließt der zum nächsten Nachbarn und wird von diesem verbraucht – gegen Bezahlung an den Netzbetreiber.
In der Erneuerbaren-Richtlinie der EU werden Kleingeräte bis 800 Watt als netzirrelevant eingestuft. Bei der Umsetzung in deutsches Recht durch die letzte Merkel-Regierung wurde diese Grenze bereits auf 600 Watt heruntergesetzt. Das grüne Wirtschaftsministerium möchte den Balkonkraftwerken nun die Existenzgrundlage ganz entziehen. Offenbar gibt es Kräfte, denen eigenständige, autonome Energieerzeugung durch die Bürger, also eine Demokratisierung der Energiebranche, ein Dorn im Auge ist. Sie verkennen allerdings, dass die Bürgerenergie vom Anfang der Energiewende an das Herz und der stets vorantreibende Faktor war. Diesen zu schwächen oder gar zu beseitigen, wäre ein Frontalangriff auf Energiewende und Klimaschutz.
Jene destruktive und auch sachlich völlig unsinnige neue Hürde sollte aus dem Gesetzgebungsverfahren schleunigst wieder verschwinden. Die Grünen sollten sich an ihre Versprechen vor der Wahl erinnern und die bürokratischen Hürden und Hindernisse aus dem EEG entfernen, statt noch zusätzliche hinzuzufügen. Je länger sie die bisherige Wortbrüchigkeit fortsetzen, umso mehr Menschen wird das auffallen, umso mehr werden erkennen, dass sie ihr politisches Weltbild verändern müssen.
Seit 6. Juli Nachmittag sind nun Stimmen zu vernehmen, wonach diese neue Schikane wieder aus dem Gesetzentwurf entfernt worden wäre. Danach hätte das zunehmende Rumoren in Kreisen der Energiewende-Akteure also bereits Wirkung gezeigt. Die vom Hauptsprecher des Runden Tisches Erneuerbare Energien (RTEE) und (Mit)Initiator der SolAHRtal-Initiative, Rainer Dömen, bereits vor Tagen an das BMWK gerichtete förmliche Anfrage ist jedoch bislang unbeantwortet. Gerade auch angesichts früherer Erfahrungen mit dem BMWK sollte man sich besser nicht in Sicherheit wiegen, solange von dort keine offizielle Antwort vorliegt.
Als Messlatte für die Bewertung des energiepolitischen Handelns der Regierung sei immer wieder auf das Fazit der Stellungnahme (vom März) des RTEE zum Osterpaket verwiesen:
„Sämtliche Schleusen für die erneuerbaren Energien müssen geöffnet werden. Die Bürokratie muss weg. Die Bevölkerung ist aufzurufen,völlig autonom zu handeln: Nicht anders als wenn man sich eine Heizung oder eine Waschmaschine kauft, sollen Solarmodule, Batterien, Laderegler und Wechselrichter angeschafft werden können. Alle, die es irgend ermöglichen können, sollen allein,
zusammen mit Nachbarn, als Mietergemeinschaft, wie auch immer, Strom erzeugen. Wir benötigen jede erneuerbare Kilowattstunde.“
— Der Autor Christfried Lenz, politisiert durch die 68er Studentenbewegung, Promotion in Musikwissenschaft, ehemals Organist, Rundfunkautor, Kraftfahrer und Personalratsvorsitzender am Stadtreinigungsamt Mannheim, Buchautor. Erfolgreich gegen CCS mit der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“, nach Zielerreichung in „Saubere Umwelt & Energie Altmark“ umbenannt und für Sanierung der Erdgas-Hinterlassenschaften, gegen neue Bohrungen und für die Energiewende aktiv (https://bi-altmark.sunject.com/). Mitglied des Gründungsvorstands der BürgerEnergieAltmark eG (http://www.buerger-energie-altmark.de/). Seit 2013 verfügt der stellvertretende Sprecher des „Rates für Bürgerenergie“ im Bündnis Bürgerenergie (BBEn) über eine 100-prozentige Strom-Selbstversorgung durch Photovoltaik-Inselanlage mit 3 Kilowattpeak. —
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Es ist doch eine Ungezogenheit wenn ein privater Mensch in seinem Haus oder seine Wohnung pro Stunde bis zu 600 Watt selber verbrauchen kann, ohne dass wir daran was verdienen. Das geht nicht und darf es nicht geben. Dies ist die übergewiegende Meinung der Berater in der Bundesregierung, welche extern von RWE E.ON und anderen Kandidaten bezahlt werden. Ich hoffe unsere Energieversorgung bricht langsam zusammen, damit wir endlich Notgesetze kriegen, welchen diesen Schwachsinn komplett beenden.
Naja, dann hätte man halt soviel entsprechend mehr Modulleistung angeschlossen, das 600W Limit bezieht sich ja auf die Max. Einspeiseleistung.
Also wäre man ab 860W Modulleistung wieder auf 70% begrenzt gewesen.
Aber gut, zum Glück konnte dieser lächerliche Schwachsinn gestoppt werden.
Vermutlich müsste man nun noch die Bundesregierung vor einem EU Gericht verklagen, damit auch in D. 800W Wechselrichterleistung für Balkonmodule erlaubt werden.
Ebenso ist die Anmeldung von Balkonmodulen beim Netzbetreiber schwachsinnig. Ich muss ja auch nicht meinen E-Herd, meinen Elektrischen Durchlauferhitzer mit 21kw oder meinen Wasserkocher mit 3kw beim Netzbetreiber melden.
Genauso ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister eine sinnlose Schikane.
Und auch die Vorschrift eine berührungssichere Steckdose einbauen zu müssen ist sinnlose Schikane, weil der Wechselrichter keinen Strom ins Kabel schickt, solange der Schukostecker nicht in der Steckdose steckt.
Wo ist der Text der EEG-Novellierung nebst Erlaeuterungen zu finden?
Der Solarserver beschreibt eine Grenze von 25kW (Bezahlschranke)
https://www.solarserver.de/2022/07/08/70-prozent-regelung-fuer-photovoltaik-ist-abgeschafft/
Etwas mehr Details bei Energiezukunft:
https://www.energiezukunft.eu/politik/massiver-ausbau-erneuerbarer-energien-geplant/
Leider auch dort kein Verweis auif den Text der EEG-Novelle.
Danke.
Vielleicht sollte man versuchen rauszufinden, welche Akteure (namentlich) genau hinter solch irrwitzigen Regelungen stecken. Diese müssen dann endlich öffentlich an den Pranger gestellt und sozial geächtet werden. Ich habe vor einiger Zeit begonnen, eine private Liste von „no go people“ zu erstellen. Sowas kann man ja mal veröffentlichen….
Hallo, Der Spiegel oder der Fokus veröffentlichen diese Liste sicherlich nicht, denn dann würden anderweitig ein paar finanzielle Vorteile zurückgenommen.
Steckersolaranlagen unterliegen nicht dem EEG, da der Eigentümer bei der Anmeldung beim Energiesversorger auf die EEG-Vergütung verzichtet.
Oder habe ich da bisher was missverstanden.
Ei deshalb ja die Idee, nicht-Abregelung mit einer Strafzahlung zu belegen 😉
Man muss bei der Anmeldung nicht auf die Vergütung verzichten. Ich bekomme schätzungsweise 75 € pro Jahr Einspeisevergütung. Das erfordert aber die Anmeldung im MaStR. Der neue Zweirichtungszähler ist ja ohnehin Pflicht.
Vor 50 Jahren waren die Stadtwerke noch eine Behörde welcher man vertrauen konnte. Heute gibt es bei vielen Mafia ähnliche Strukturen. Ich kann jedem nur raten sich mindestens ein Balkonkraftwerk zu kaufen und es anzuschließen natürlich mit einem Schukostecker. Danach sollte man den Herrgott einen guten Mann sein lassen und seinen bürgerlichen Gehorsam zur Seite legen. Es gab von den 600.000 gebauten Balkonkraftwerken in Deutschland noch keine einzige Anzeige seitens des Stromversorgers, warum wohl?
Danke Ernst, genau so, Module her, Inverter dran und rein ins Hausnetz. Ist ganz einfach.
Und die Liste mit den Namen, welche da wirklich dran geschrieben haben, hätte ich auch gerne. Mal schauen – wie sie mit gewissen Unternehmen verbandelt sind.
Das Problem ist, die richtigen Bremser haben sich in die Verwaltung eingegraben und führen ihren Krieg gegen die dezentrale Energieerzeugung von dort aus.
Die Politiker sind nur die Fassade, die sprechen das, was der Bürger hören will. Die langjährigen Verwaltungssoldaten, die seit mehreren Legislaturperioden die EE aus dem Hintergrund ausbremsen, formulieren doch die Gesetze, in denen so ein Schmu steht. Auf den ersten paar Seiten steht dann das, was der Bürger und der Politiker sehen wollen, aber danach kommt dann das, was den ersten Teil wieder ad-absurdum führt.
Das sind alles potemkinsche Dörfer, nichts sonst. Außer schicken Fassaden (Politiker, die öffentlich viel versprechen) gibt’s nur noch die maroden Stützen (bremsende Verwaltungsangestellte, Beamte und Referenten), aber keine richtigen Räume (Leute, die das Wohl des Volkes über das Wohl einzelner stellen) mehr.
MfG
Was wiederum beweist, dass es nicht um Umweltschutz sonder nur um monetären Gewinn und Machterhalt geht. Mit gewollter Autharkie im Privaten und in der Industrie könnte ein Großteil des Energiebedarfs ökologisch gedeckt werden. Daran möchte die verlogene Politik und Energieelite nicht denken, da man Teile von Gewinn und Macht verlöre. Es bedarf nicht nur einer Energierevolution sonder auch eines gesellschaftspolitischen Umbruchs… oder einer bügerlichen Revlution?
Teilweise sehr schlechtes Deutsch. Ganz zu Anfang steht der Satz „… wes Geistes Kinder…“ . Das Wort „wes“ gibt es nicht. Des weiteren sind manche Sätze zu lange und verschachtelt das es keinen Zusammenhang gibt.
Genau solche Beiträge brauchen wir. Sie haben nichts mit der Sache zu tun und qualifizieren einen Beitrag ab. Solche Schlauberger haben mir genug in unserem Behörden sitzen.
Bestes Luther-Deutsch und auch nicht „schlimmer“ als die ganze Verdenglischung.
Wes Brot ich eß, des Lied ich sing, eifach googlen statt meckern.
Da treibt`s aber einer auf die Spitze!
Sich über das Wort „wes“ aufzuregen, ist doch lächerlich. Es ist doch nur die verkürzte Form von „wessen“ und paßt eben manchmal besser.
Manchmal kann man einen bestimmten Sinn nur mit solchen Sätzen ausdrücken. Wer das nicht kapiert . . . . . . . . .
Bei Habeck scheinen im Ministerium immer noch die alten Seilschaften zu wirken, die Kleinanlagen möglichst aus dem Markt drängen wollen.
Generell sollte es jedem gestattet werden Solarpaneele selbst zu montieren, zu nutzen und ohne Anmeldung, Konformitätsprüfung oder Abnahme Eigenversorgung zu betreiben.
Die ständige Behauptung diese Kleinanlagen würden das Netz stören sind frei erfunden, es gibt keine technischen Beweise oder Störfälle, die diese untermauern.
Im Falle einer echten Störung kann man immer etwas machen. Man muss nicht vorsichtshalber Alles verbieten.
So schnell kann es gehen – es wird eine neue Novelle geben, wegen dem drohenden Gasmangel wird die 70 % Regelung ab 2023 nicht nur für Neuanlagen sondern auch für alle Bestandsanlagen die davon betroffen sind abgeschafft. D kann es sich schlicht nicht länger leisten einen Teil des Ertrags ungenutzt wegzuwerfen, der Luxus sich auszusuchen aus welcher Quelle man den Strom gerne hätte ist vorbei. Die Brennelemente sind abgebrannt (und neue nicht kurzfristig verfügbar) und der Gashahn aus dem Evil Empire ist zu 80 % zugedreht.
Die Drosselung von Balkonkraftwerken (BKW) ist in Deutschalnd auf 600 Watt festgelegt, obwohl in weiten Teilen Europas 800 Watt gelten. Das ist mir nicht vermittelbar. Aber noch viel schlimmer ist die Nichtvergütung vom Überschuss. In anderen Ländern wird das ganz simpel gehandhabt: Nicht genutzte KWh aus Eigenproduktion werden vom E-Versoger als Lieferung saldiert. Man zahlt einfach den Nettoverbrauch, was auch den Fachausdruck Net-Metering erklärt. Das gibt es z.B. in NL, BE, DK, IT, Malta, aber auch in Übersee USA, Canada, Mexiko, Brasilien, sogar in Pakistan und weiteren dritte-Welt-Ländern. (siehe auch https://energypedia.info/wiki/Net_Metering). Im neuen EEG steht leider gar nichts davon, was aber im Umkehrschluss auch heisst, dass es nicht verboten ist und jeder E-Versorger es anbieten könnte, wenn er denn wollte. Mit diesem Lösungsansatz wären BKWs auch für Leute interessant, die tagsüber nicht daheim sind und abends gerne „ihren“ Strom nutzen würden, und das Ganze ohne unrentablen Speicher. Früher war das auch einfach praktisch möglich, aber die alten Ferraris-Zähler werden nach Anmeldung des BKWs ja gegen moderne ausgetauscht, die nicht rückwärts zählen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, oder denke ich falsch ?