In Bayern läuft der zweite Förderaufruf für öffentliche Ladestationen

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In Bayern geht die Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in die zweite Runde. Unternehmen, Bürger und Kommunen können nun bis zum 30. September 2022 Anträge für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Wie das bayerische Wirtschaftsministerium mitteilte, seien im Rahmen des ersten Förderaufrufs speziell größere Ladevorhaben mit mindestens zehn Ladepunkten gefördert worden. Der zweite Aufruf soll demnach insbesondere auch kleineren Kommunen Anreize für eine Antragstellung geben. Doch auch alle anderen natürlichen und juristischen Personen können die Förderung beantragen.

Wie aus dem „2. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ hervorgeht, wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme gefördert. Pro Standort sind diesmal mindestens zwei Schnell-Ladepunkte beziehungsweise mindestens vier Normal-Ladepunkte aufzubauen.

Der Fördersatz beim Normalladen mit 3,7 bis 22 Kilowatt liegt bei 40 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 2500 Euro pro Ladepunkt. Beim Schnelladen mit 22 bis 100 Kilowatt liegt der Fördersatz bei 40 Prozent beziehungsweise maximal 10.000 Euro pro Ladepunkt sowie ab 100 Kilowatt bei 40 Prozent beziehungsweise maximal 20.000 Euro je Ladepunkt. Wird beim Schnellladen mit bis 100 Kilowatt ein Pufferspeicher mit bis 75 Kilowattstunden integriert, liegt der Fördersatz bei 40 Prozent beziehungsweise maximal 25.000 Euro je Ladepunkt.

Der Netzanschluss wird ans Niederspannungsnetz mit 40 Prozent beziehungsweise maximal 10.000 Euro pro Standort gefördert, bei integriertem Pufferspeicher erhöht sich die Maximalsumme auf 20.000 Euro. Der Anschluss ans Mittelspannungsnetz wird mit 40 Prozent beziehungsweise maximal 20.000 Euro gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss auf 50 Prozent angehoben werden, etwa beim Aufbau von Ladepunkten in bestehenden Wohnquartieren, bei intermodalen Angeboten, beim gesteuerten, lastoptimierten Laden sowie bei einer Authentifizierung über ein gängiges Debit- und Kreditkartensystem.

Die volle Förderung gilt nur bei einer ununterbrochenen öffentlichen Zugänglichkeit. Zudem muss die Ladestation mit Strom aus erneuerbaren Energien und mindestens sechs Jahre lang betrieben werden. Sofern die Ladeinfrastruktur mindestens montags bis samstags für je zwölf Stunden öffentlich zugänglich ist, reduzieren sich die maximalen Förderbeträge auf die Hälfte.

Der erste Förderaufruf war bereits ein voller Erfolg. Deshalb investieren wir weiter kräftig in den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Freistaat“, so Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Mit dem zweiten Förderaufruf gehe der Freistaat einen großen Schritt weiter in Richtung einer flächendeckenden, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Bayern.

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