Die Attraktivität einer Photovoltaik-Kleinstanlagen wie Balkonkraftwerken steigt mit zunehmender Möglichkeit der Eigennutzung des erzeugten Solarstroms. Die Leistungsfähigkeit von gesetzlich vorgegebenen maximal 600 Watt beschert an den sonnigen Sommertagen in der Summe ( bis zu 14 Stunden) einen Ertrag von mehreren Kilowattstunden*. Dennoch reicht diese Leistung nicht aus, um den aktuellen Bedarf durch Elektrogeräte wie Toaster, Kaffeemaschine, Föhn, Geschirrspüler, Waschmaschine, Herd zu decken. In diesen Momenten wird, wie auch bei geringer Lichtintensität oder „nachts“, der zusätzlich nötige Strombedarf aus dem Stromnetz bezogen.
In der Praxis wird tagsüber – unter anderem wegen Abwesenheit der Bewohner – der überwiegende Teil des erzeugten Solarstroms in das Stromnetz eingespeist und nur ein geringer Teil wird im eigenen Haushalt verwendet.
Bislang muss für die Nutzung eines Balkonkraftwerks zwingend ein Zwei-Richtungs-Stromzähler installiert werden. Dies hat zur Folge, dass die Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz kostenlos erfolgt. Währenddessen muss für den vom Netz gelieferten Strom der aktuelle Preis von etwa 35 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden, auch wenn man selbst, in den Stunden zuvor, etliche Kilowatt ins Netz unentgeltlich eingespeist hat. Die Empfehlung, dieses Dilemma der Balkonkraftwerke durch einen teuren Stromspeicher zu lösen, ist wirtschaftlicher Unsinn.
Wirtschaftlich attraktiv wird ein Balkonkraftwerk erst, wenn man keinen Zwei-Richtungszähler installieren muss und somit die verbrauchten und die eingespeisten Kilowattstunden vom zeitweise rückwärts laufenden Stromzähler gegengerechnet werden.
Da die Energiekonzerne gewinnorientierend arbeiten müssen, werden sie diese für sie gewinnbringende ungerechte Behandlung solcher Photovoltaik-Kleinanlagen nicht freiwillig aufgeben. Damit verhindern sie jedoch eine flächendeckende Verbreitung der Balkonkraftwerke. Um die bundesweite Investitionsbereitschaft für solche Stecker-Solar-Geräte seitens Haus- und Wohnungsbesitzer zu erhöhen, sind politische und rechtliche Veränderungen erforderlich.
— Der Autor Gerald Greichgauer lebt in der Nähe von Freiburg im Breisgau. Er arbeitet als Facharzt in der Klinik-Ambulanz. —
*Anmerkung der Redaktion: Die Kilowatt wurden nachträglich in Kilowattstunden korrigiert. Wir bitten, den Fehler in der ursprünglichen Version zu entschuldigen.
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Noch einmal für alle zum Mitschreiben! Ein Balkonkraftwerk kann jeder auf seinem eigenen Gebäude oder Grund installieren ohne seinen Energieversorger zu informieren. Bei einem Mietobjekt sollte man sich mit dem Vermieter absprechen. Aber auch hier hat der Vermieter kein Recht die Anlage zu verweigern, wenn die Installation ohne Schaden an seinem Eigentum ausgeführt wird. Das Oberlandesgericht in Baden-Württemberg hat hier zugunsten des Mieters entschieden und Umweltrecht vor Vermieterrecht gestellt. Der Energieversorger verlangt alles mögliche. So bestehen manche auf Anschluss durch Elektriker mit fest installiertem Stecker oder eben einen Zweirichtungszähler. Das würde jede Anlage unrentabel machen. Diese Forderungen stellen sie ohne Rechtsgrundlage frech und ungeniert, deswegen sind sie auch nicht bindend. Auch die neue VDE Norm empfiehlt Anschluss durch Elektriker und Wieland Stecker. Bei der alten VDE Norm hatte Holger Laudelay erfolgreich geklagt und der Schukostecker wurde gerichtlich anerkannt. Der Wechselrichter braucht nämlich das Wechselstrom- Signal vom Hausnetz. Wenn der Stecker durch ein Kind gezogen wird ist nach 0,3 Millisekunden kein Strom mehr auf der Anlage, auch bei Sonnenschein nicht. Deswegen geht keinerlei elektrische Gefahr von einem Balkonkraftwerk aus. Jetzt passiert das ganzes Spiel von vorne, da Balkonkraftwerke massiv nachgefragt werden und der Markt ist fast leergekauft. Zuerst wollen die Netzbetreiber die Balkonkraftwerke verhindern und dann wollen sie sie durch teure Stromzähler unrentabel machen, wenn sie doch gebaut wurden. Ein Balkonkraftwerk mit zwei Modulen und einem oder zwei Wechselrichtern erzeugt in guter Lage bis zu 500 kWh im Jahr. Damit wird hauptsächlich die Last von Kühlschrank Standby Geräten wie Computer und Fernseher mit eigenem Strom versorgt. Ein Strommessgerät für 20 € zwischen Steckdose und Stecker der Anlage ist empfehlenswert, denn dann sieht man genau was man erzeugt hat. Auch wenn der alte Zähler rückwärts läuft, kann der Netzbetreiber diese Einspeisung nicht messen, da sie in die Zählertoleranz fällt. In den Niederlanden werden auch die Hausdachanlagen so angeschlossen, dass der Zähler rückwärts zählt. Den eingespeisten Strom bekommt man dann im Winter zurück. Bei uns wäre das ein Ding der Unmöglichkeit. Es gibt auch alte Zweirichtungszähler. Was dann ins Netz geht ist für sie weg. Aber sie haben die Genugtuung ein bisschen Kohlestrom verdrängt zu haben. Was mich erschüttert, dass sich Energieberater immer noch so schlecht auskennen. Nähere Informationen finden sie auf YouTube unter Balkonkraftwerke, balkonkraftwerke.de und dem Kanal von Dennis Witthus, der mit Holger Laudelay sehr viele Videos zu Solar und E-Auto gedreht hat.
Wie ist es mit der Anmeldung beim Energieversorger und Bundesnetzagentur – Pflicht ?
Uwe, auch für Sie noch einmal. Nein, nein, nein!
Da bin ich bei Ihnen, möchte aber auf zwei Fehler hinweisen: Die Anlage muss ins Stammdatenregister eingetragen und dem Netzbetreiber gemeldet werden, solange es sich nicht um eine Nulleinspeiseanlage handelt. Ob man das dann macht, ist eine andere Sache. Das wird Ihnen auch Herr Laudelay genau so bestätigen.
Der zweite Fehler ist, dass der NA nach 0,3 Sekunden (bei den meisten Mikrowechselrichtern schon nach 200ms) für einen stromlosen Stecker sorgt, nicht schon nach 0,3 Millisekunden.
Hallo, H. Gruber! Habe Ihre sehr interessante Antwort gelesen, gebe Ihnen in allen Punkten Recht! Besitze auch eine Anlage, möchte meinen erzeugten Strom messen, würden Sie mir bitte, ein Strommessgerät nennen – Hersteller u. Artikelnummer. Mfg. r.w
Sie sollten sie ihren Kommentar als Meinung kennzeichnen. Alles andere ist eine Aufforderung Regeln und Gesetze zu brechen. Und könnte für sie schnell mal strafrechtliche Folgen haben.
Ich finde die atulellen Regeln ebenfalls unpraktisch, auch das Tun der Gesetzgeber und Netztbetreiber fördert den Ausbau erneuerbarer Energien mittels Kleinstanlagen nicht gerade. Dies ist jedoch kein Grund, Menschen zum Gesetzesbruch aufzurufen.
Es müssen Erzeugungsanlagen, die mit dem Netz verbunden sind, bei der Bundesnetzagentur und beim Netzanbieter ANGEMELDET werden. Das sie Herr Gruber das nicht tun, ist ihr Problem. Nur ein Glück, dass nicht jeder so denkt.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in §§ 111e und 111f.
und
http://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/
sowie die (TAB) Tarifanschlussbedingungen des jeweils zuständigen Netzbetreibers.
Der Netzanbieter hat die Pflicht ihnen einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ermöglichen. Wenn sie es jedoch übertreiben kann es aber auch passieren, dass der Netzbetreiber die Versorgung ihres Anschlusses einstellt. Dann können sie ganz viele Balkonkraftwerke anbringen. Viel Erfolg dabei.
Hallo Reiner. Diese Messgeräte werden in die Steckdose gesteckt und daran kann auf der Vorderseite der Schukostecker des Kraftwerks eingesteckt werden. Diese Messgeräte gibt es überall bei Media Markt oder im Internet. Sie sollten nur darauf achten das es den Strom in beiden Richtungen messen kann, denn sie speisen ja ein. Die meisten Geräte können das aber mittlerweile.
Hallo Herr Gruber,
Sie haben in allen Punkten recht!
Auch ich besitze eine 600W Anlage mit 2 x 345W Platten und bin letztes Jahr sogar auf eine Erzeugung von ca 700 kWh gekommen! (optimale Ausrichtung)
Also Leute: es lohnt sich!!
DIe Einspeisefreiheit für Kleinanlagen (bis 2kW) sollte auch in Deutschland endlich gesetzlich eingeführt werden. Und mit 2kW bringt man auch das Stromnetz nicht durcheinander, noch nicht einmal mit verteilten 100kW.
Dann könnten die guten alten Ferraris-Zähler bleiben, was eine enorme Kostenersparnis darstellt.
Von einer gesetzlichen Regelung für maximal 600W Anschlusswert ist mir nichts bekannt, obwohl ich danach schon über ein Jahr intensiv suche. Wer kann mir da weiterhelfen?
Rein technisch könnte man bei den Micro-On-Grid-Wandlern auch etwas dafür tun, dass die Netzwächter keine Angst mehr haben müssen: Als Kontrollfaktoren stehen die Frequenz und die Spannung des Netzes zur Verfügung. Die Frequenz wird peinlich genau auf 50Hz gehalten. Die Spannung darf um +- 10% schwanken, also zwischen 207V und 253V. Wenn Einspeisewandler nun bei ca. 248V behutsam automatisch abregeln, also keine Spannungsanhebung mehr durchführen, wäre die Gefahr des „Overdrive“ gebannt. Es ginge dem Netz dann zwar wieder Energie verloren, aber es würde eine Eigensicherheit gewinnen.
Es hat sich noch nichts geändert. Offiziell wollen sich alle gegenseitig Grün überholen, und hinter den Kulissen wird gebremst wo es nur geht. Erinnert mich an meine erste kleine Anlage, die 1992 ans Netz ging.
Kaum hatten wir den ersten Strom erzeugt, kam ein schreiben vom Versorger mit drei Formularen als Einspeisevertrag, den wir ausfüllen sollten. Für was Einspeisevertrag dachte ich, dass damals geltende Stromeinspeisegesetz regelt doch alles Nötige, und verlangt an keiner Stelle einen Vertrag mit dem Versorger und Stromabnehmer. Nach Rücksprache beim Versorger, den zuständigen Angestellten kannte ich zufällig, und der mich und mein Wissen zum Thema, sagte der, schmeiß alles in den Papierkorb, das haben wir vom VDEW, ( damalige Dachorganisation der Stromversorger ) bekommen um es an unsere Kunden weiterzuleiten. Im Klartext, für unbedarfte Akteure, Schikane pur, um weitere PV Interessierte, abzuhalten. Ähnlich ging es als die ersten Vergütungen überwiesen wurden. Da stand, wie folgt „Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt, da eine diesbezügliche Klage am Europäischen Gerichtshof im Gange ist“ Das Stand noch fast ein Jahr, nach dem das Urteil zugunsten der Stromeinspeiser gefallen war, auf den Überweisungen.
Der SfV und H. J. Fell machten damals unermüdlich darauf aufmerksam, dass es sich lediglich um Verunsicherungsmaßnahmen der Netzbetreiber handele. Mit dem Balkonstrom habe ich mich jetzt weniger beschäftigt, aber wie es aussieht, scheint das ähnlich zu sein.
Ein Zweirichtungszähler ist NICHT verpflichtend, leidlich eine Rücklaufsperre braucht das Teil (hatten die schwarzen Ferraris-Zähler aus den 70ern noch nicht)
Schon wieder eine falsche Information! Auch die alten Einrichtungszähler sind erlaubt, da sich die Einspeiseleistung bis maximal 600 Watt bewegt. Das fällt in die Messgenauigkeit der Zähler und diese Toleranz kann nicht gemessen werden. Es macht sich niemand strafbar wenn er sein Balkonkraftwerk einfach sicher befestigt und mit Schukostecker in einer normalen Steckdose betreibt, ohne Schreibkram und ohne haltlose Vorschriften. Wir dürfen uns diese Willkür einfach nicht gefallen lassen. Wenn Sie Ihren Wasserkocher mit 2000 Watt betreiben, hat der Versorger auch nichts dagegen, weil er abkassiert. Wenn aber 600 Watt eingespeist werden ist das auf einmal ein Problem, obwohl nur ein Drittel des Stroms fließt. Dem ist es egal in was für eine Richtung er fließt. Er nimmt den kürzesten Weg zum nächsten Verbraucher, meist zum nächsten Nachbarn. Ich war wirklich der Meinung mit der jetzigen Energiekrise würden auch die Bremser ihre Meinung ändern aber dem ist anscheinend nicht so. Friday for future muss die Verhinderer anklagen, durch die wir das 1,5 Grad Ziel nicht erreichen. Die Bevölkerung muss einfach besser informiert werden das Windanlagen und PV-parks Mensch und Tier nicht gefährden. Der Quatsch mit Infraschall, massivem Vogelsterben und Flächenverbrauch für Lebensmittel muss endlich aufhören.
Der alte Zähler wird eh ausgewechselt bis 2032.. nur mit dem kleinen unterschied dass das der netzbetreiber selbst in die Wege leiten darf.. vorausgesetzt er findet einen Elektriker der diese Arbeit auch bis dahin erledigt hat.. suchen tun sie ja schon fleißig..
Ja, so ist das halt mit Potemkinschen Dörfern:
Große Fassade, nix dahinter.
Hier im mehrfachen Sinn.
MfG
Die Probleme in Deutschland sind im Ausland oft unbekannt. Wir produzieren Strom am Haus und verbrauchen ihn selbst. Wir Speisen nichts ein und speichern auch nicht.
So haben wir keine Probleme aber sparen uns bei Sonnenschein viel Geld.
Die Klimaanlage betreiben wieso also kostenlos.
Im Winter wird überproduzierter Strom verheizt.
In Italien ist manches besser als in Deutschland oder auch einfach nur anders
Es scheint doch nicht jede kWh zu zählen.
Die, die der Verbraucher erzeugt, das sind die schlechten kWh – sie werden in mit maximaler Bürokratie behindert, die kWh, die der Großkonzern erzeugt, sind die Guten kWh.
Mag vielleicht auch daran liegen dass Großkonzerne nette Pöstchen zu vergeben haben – ist für Politiker ein großer Anreiz es so zu regeln.
Dass es auch anders geht sieht man in Belgien oder Italien. Dort hat die Vereinfachung die Installation von Solaranlagen explodieren lassen.
Selten so viel falsches auf einer Webseite wie diese hier gelesen. Wie einige Vorredner schon richtig festgestellt haben, benötigt man einen Zähler mit Rücklaufsperre, um ein Balkonkraftwerk zu nutzen. Ein sogenannten Zwei Richtungszähler ist eben nicht notwendig, da ja die eingespeiste Richtung nicht gezählt wird. Ein Zähler der Zurück läuft, wie soll das in der Praxis funktionieren? Wer produziert dann Nachts den Strom? Und wie bekommt diese Person an ihr Geld für den produzierten Strom? Vielleicht produziert das Balkonkraftwerk bereits Überstrom, der vom Netz gar nicht benötigt wird. Die gute Autor versteht leider gar nichts von Technik und schon gar nichts von der Energiewirtschaft.
@ Sven
„Ein Zähler der Zurück läuft, wie soll das in der Praxis funktionieren? Wer produziert dann Nachts den Strom? Und wie bekommt diese Person an ihr Geld für den produzierten Strom?“
Entweder verfolgen Sie die Agenda, den Autor diskreditieren zu wollen (weil Sie die Dividenden und Kurse Ihrer Versorgeraktien nicht sinken sehen wollen) oder Sie verstehen das tatsächlich nicht. Blamiert haben Sie sich damit auf jeden Fall.
Mir ist völlig schleierhaft, wie man das nicht verstehen kann. Eben indem der Zähler rückwärts läuft, wird der vom Balkonkraftwerk erzeugte Strom an dessen Eigentümer/Betreiber vergütet, und zwar mit dem KWh-Preis aus dem Vertrag seines Versorgers. Nachts bezieht der Betreiber des Balkonkraftwerks seinen Strom natürlich vom Versorger, wodurch der Zähler zu dieser Zeit dann vorwärts läuft.
Bezogene und eingespeiste Leistung rechnen sich immer gegenseitig auf, wenn der Zähler keine Rücklaufsperre hat. Bezieht man gerade 100 Wh und speist über einen anderen Stromkreis am selben Zähler gleichzeitig 110 Wh ein, läuft der Zähler rückwärts (Bezug -10 Wh). Beziehen man aber gerade 110 Wh und speist über einen anderen Stromkreis am selben Zähler gleichzeitig nur 100 Wh ein, läuft der Zähler natürlich vorwärts (Bezug 10 Wh). Das Ganze sollte so auch funktionieren, wenn Bezug und Einspeisung über verschiedene Phasen erfolgen.
Die Grünen wollten einen Vulkan zünden, aber die Lobby hat es geschafft das es nur ein Streichholz wurde. Warum wird es nicht so einfach gemacht wie in den Niederlanden. Die ganze Bürokratie schreckt viele davon ab,es würden mehr Bürger sofort mitmachen ,aber wir warten erst einmal auf Putin!!!
Habe mein Balkonkraftwerk schon über zwei Jahre in Betrieb, nirgends angemeldet funktioniert einwandfrei. Spare so jährlich ca 600 KW/h . Bei einem Strompreis von 32 Cent pro KW sind das ca 180 Euro im Jahr. Mir können die Vorschriften gestohlen bleiben, es funktioniert einfach. Brauche keine VDE und kein Stammdatenregister
warum dann nicht gleich 4 Module statt 2? 😉
„Ertrag von mehreren Kilowatt“. Bitte in einem Fachmagazin präzise bleiben. Es sind kWh.
Der Zweirichtungszähler muß im privaten Bereich verschwunden
Lieber Herr Greichgauer, als Patient möchte ich nicht von einem Arzt behandelt werden, der Blutdruck mit Herzschlag verwechselt oder weiße mit roten Blutkörperchen – so wie Sie in Ihrem Vortrag Leistung mit Energie verwechseln. Fehlt nur noch, das soundso viel Haushalte mit Guerilla-PV versorgt werden können…….Die Ahnungslosigkeit bei der sogenannten Energiewende ist wirklich allumfassend.
@ Theo Schubert.
Warum denn so unfreundlich aufgeregt. ??? Sie zählen wohl zu den prinzipiellen Gegnern der Energiewende. Die erkennt man daran weil sie schreiben, die „Sogenannte“ Energiewende.
Es gibt Merkmale an denen erkennt man seine Pappenheimer sofort. Wir hatten mal einen Troll hier, der hat unter mehreren Namen diskutiert. Besonders aufgefallen war mir das daran, weil alle seine Pseudonyme „das und daß“.. nicht unterscheiden konnten.
Im Notfall möchte ich egal von wem gerettet werden, ob er einen Doktortitel hat oder Harz-4 Empfänger ist. Unsere jetzige Energiesituation IST ein Notfall. Also Leute, bitte nicht nur ein einzelnes 600-Watt Balkonkraftwerk anschließen, sondern 3 Stück. Es ist nämlich eines PRO Phase in Eurem Drehstromnetz zulässig. Ihr braucht halt 3 Steckdosen auf den 3 verschiedenen Phasen und findet bestimmt einen Elektriker, der Euch den Unterschied erklärt.
@Tobo: Das ist falsch.
Pro Haushaltsstromzähler ist eine Anlage mit maximal 600VA Abgabeleistung netzseitig zulässig. Egal ob ein-, zwei- oder dreiphasig. 600VA über alle drei Phasen kummuliert, nicht addiert.
Alles darüber ist wie eine „Großanlage“ zu behandeln (was bei einem Wohngebäude halt größer 600VA und kleiner 25kWp (ab da gibt’s den Rundsteuerempfänger) ist).
MfG
Mal ins praktische gefragt – wenn an jedem Balkon nun eingespeist wird steigt zu diesem Zeitpunkt die Frequenz in Netz und andere Anlagen (z.B. Wind) müssen runterregeln – dadurch entgeht dessen Betreibern ja auch Geld. Aber nachts soll dann dafür bitte auch nicht abgerechnet werden, weil ja schon fleißig eingespeist wurde – dann müsste dieser Strom ja auch wieder ohne Vergütung für den Erzeuger bereitgestellt werden. Kurz gefasst wird bei diesem Modell also die Pufferfunktion eines Stromspeichers ins Netz verlagert. Kann man machen, es gibt ja auch entsprechende Anbieter. Aber „einfach so“ klappt das leider nicht, es ist halt leider nicht egal wann Strom erzeugt und wann bezogen wird.
Hallo Marc,
Das scheint mir hier wieder eines dieser Ammenmaerchen werden zu sollen. Die Frequenz wird von den Wechselrichtern stabilisiert. Diese kann nur steigen, wenn sehr grosse Generatoren in Masse oberhalb des Bedarfs betrieben werden, da diese (meist) direkt gekoppelt sind, insbesondere die sehr alten Anlagen. Die Wechselrichter sind hingegen voellig unbeeindruckt. Wenn also die Frequenz steigt, dann heisst dass, dass wir in dem Moment zuviel Kohle und Gas verbrennen. Kernkraft wuerde ebenfalls beitragen, ist aber kaum noch relevant.
auweia – bei manchen Kommentaren fühlt man sich nicht weit zur Coronaleugner- und Schwurbler Szene.
Auch Leute die hier von ihren BKW berichten, werfen hier mit Halb- und Unwissen um sich, dass einen beim Lesen ganz mulmig wird.
Aber ich habe durchgehalten bis zum Schluss und es als Unterhaltung verbucht und gleich im Fachforum verlinkt – vielen Dank.
Diese Schikanen sind gering im Verhältnis zu dem was man als Landwirt hat. Jeder Privatmann und Häuslebauer darf sich 10kW Photovoltaik aufs Dach bauen ohne Ärger mit dem Finanzamt. Ich als Bauer mit meinem 13a Betrieb werde mit der ersten Photovoltaikplatte buchführungspflichtig. Dadurch hab ich etwa 2000€ pro Jahr Mehrkosten. Zusätzlich hab ich dann ein Gewerbe an der Backe und komme als Rentner nicht mehr aus der Beitragspflicht zu meiner Krankenkasse raus, nochmal ca 4000€ pro Jahr. So wirds nichts mit der Energiewende!
Hallo,
ich wusste gar nicht wie schlimm es für Landwirte ist. Sie sollten eine Inselanlage in Betracht ziehen. Dann fällt der ganze Bürokratische Unsinn weg.
Hallo Walter Hufnagel,
Baue einfach ein paralleles Off-Grid Netz mit Deiner Photovoltaic und Speicher auf, welches keine Verbindung zu Deinem Zähler hat. Das brauchst Du nicht anmelden.
Diese Anlage verbindest Du mit z.B. Deiner Melkanlage o.ä.
Der Speicher sollte so groß sein, daß er Deine vorhandene Anlage mindestens 3 Tage ohne nachladen versorgen kann.
Wenn alle Stricke reißen (z.B. wochenlang keine Sonne), lädst Du Deinen Speicher einfach mit einem tragbaren 11-KW E-Mobil-Ladegerät mit dem immer teurer werdenden Netzstrom wieder auf.
Ich konstruiere solche Anlagen mit Speichern ab 50 kWh speziell für Landwirte und verfüge auch über genügend preiswerte Speicherbatterien.
Ich freue mich auf den Shitstorm der Energiemultis und ihrer Schergen !
Unverständlich! Als Bauer bekommt man ja 30% des Einkommens über die Flächenstütze, manche Betriebe ab 1000 ha sogar 100%. Deshalb ist es auch wurscht, was die auf ihren Äckern machen. Bei 13 a natürlich nicht. Aber was ist das für ein (Hobby-) Betrieb? Medizinalkräuter, Sonderkulturen und 10 Hühner? Dann bin ich auch Landwirt. Muss man ja keinem auf die Nase binden, dass man zwei drei Balkonkraftwerke hat.
Was hast Du gegen Kleinbetriebe ? Ich bin auch seit 50 Jahren selbstständig und habe über Jahrzehnte 1-3 Mitarbeiter beschäftigt. Aber der deutsche Bürokratie-Unsinn hat mich inzwischen zu einer one-man-show verkümmern lassen. Und jetzt willst Du mir das Existensrecht für meinen Betrieb entziehen und nennst es Hobby, nur weil Du ein festes Gehalt von einem Großkonzern mit eigener Personalabteilung erhältst und Dir einen privaten Garten mit 10 Hühnern leisten kannst.
13 a sind für eine Häuslerei völlig ausreichend und selbstverständlich soll man auch seinen eigenen Strom erzeugen, speichern und verbrauchen.
Tobo
Wie kommen sie auf die 30 – 100 Prozent?? Scheinbar mache ich etwas verkehrt.
Fur die Leistungserfassung inkl. Portal/Wifi
optimal für 39,90 + Porto:
https://greenakku.de/Zubehoer/PV-Zubehoer/selfPV-Zubehoer/myStrom-WiFi-switch::3226.html
Habe zwei im Einsatz, super
Die Bürokratie hängt auch davon ab, wie man seine Anlage(n) definiert.
Manches was als Pflicht erscheint lässt sich auch als Gerücht, Wunsch, Richtlinie enttarnen.
Ach wäre das schön, so wie in Holland die alten Zähler zu nutzen und bei zuviel erzeugten kWh rückwärts laufen zu lassen. Keine Bürokratie mit dem Netzbetreiber, keine Abschläge, die am Jahresende verrechnet werden müssen, kein Finanzamt, jeder bekommt den Wert der kWh, den er auch selber zahlt, zurück. Kein warten ………
Ich träum davon nun schon 9 Jahre.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder die Balkonkraftwerke liefern so wenig Leistung, dass das Stromnetz fast nichts davon merkt. Dann muss man sie nicht regulieren, sie sind aber auch völlig irrelevant für das Gelingen der Energiewende.
Die zweite Möglichkeit ist, dass Balkonkraftwerke richtig viel Strom liefern, so dass sie wie andere Eigenverbrauchsanlagen eine Belastung für das Stromnetz darstellen, weil sie die Volatilität erhöhen. Die Belastung wäre nur noch ein wenig größer, weil die Betreiber mit dem rückwärtslaufenden Zähler ihre meist wenig werthaltigen kWh, die sie ins Netz abgeben, zum Endverbraucherpreis verrechnet haben wollen.
Zum Glück wird es auf die erste Möglichkeit hinauslaufen: So groß ist das Potential nicht, noch geringer seine Realisierung, weil die Anlagen überproportional teuer sind. Die Verteilnetzbetreiber könnten sich einen Imagegewinn verschaffen, wenn sie die Existenz dieser Anlagen einfach ignorieren. Die elektronischen Zähler, die jetzt nach und nach eingebaut werden, lösen auch das Problem des unerwünschten Netmeterings.
Also eigentlich ein Sturm im Wasserglas: Perspektivisch werden wir 400GW PV installieren, das sind pro Bürger 5kW. Da wären 600W Balkonkraftwerk natürlich ein netter Beitrag, wenn jeder ihn bringen könnte. Schon mit zwei Personen in der Wohnung ist es nur noch die Hälfte, und wenn es 10% der Wohnungen wären, hätten wir einen Beitrag von 0,6%. In diesem Rahmen wird sich das Thema „Balkonkraftwerk“ bewegen. Mir scheinen die Kommentatoren hier es etwas überzubewerten.
Ich hatte mir mein neuen Arbeitsplatz, Homeoffice mal durchgerechnet und mir dann ein Panel mit 310 Watt und den Wechselrichter mit Max.400Watt im Set geholt.
Angeschlossen wird es mit Schuko.
Es sollte auch nur dazu dienen, meinen zusätzlichen Stromverbrauch im Homeoffice zu kompensieren.
Und es funktioniert auch einwandfrei. Der Stromzähler bewegt sich tagsüber nur noch wenn Waschmaschine, Geschirrspüler oder andere Stromhungrige Geräte laufen.
Aber der Weg dort hin, war eine Qual!
50% der Eigentümer müssen zustimmen, was bei älteren Leuten schwer rüberzubringen ist, warum so etwas gut ist.
Netzbetreiber gibt laut VDE den Wieland-Anschluss vor. Das ist allerdings echt frech denn auf dem Balkon fummelt niemand an einem Stecker rum, außer ich. Also hab ich das auch nicht gemacht. Kann der Netzbetreiber auch nicht prüfen ob ich das umgesetzt habe und es wurde auch im Formular gar nicht abgefragt ob erledigt.
BNetz-Anmeldung ging einfach und war das kleinste Problem.
Hauptproblem sind weiterhin die Eigentümer.
Nun darf ich das Panel für eine gewisse Zeit zum Testen außen anbringen. Aber nur senkrecht und ohne Winkel. Das reduziert die Leistung von Max 300 auf aktuell 180 Watt.
Ok, es reicht in meinem Fall noch immer und der Zähler dreht sich tagsüber bei Sonne nicht.
Aber ich kann jeden verstehen der keine Ausdauer und die passenden Nerven für so etwas hat.
Es werden einem möglichst viele Steine in den Weg gelegt, vom Netzbetreiber und von Eigentümern denen es einfach egal ist was nach ihnen kommt. Hauptsache man sieht aus dem Schlafzimmer die rote Klinkerwand ohne schwarzes Panel, wenn es dunkel ist und man schlafen geht.
Das muss sich ändern.
Dieser Artikel ist unfassbar schlecht!
Hier mal ein paar Beispiele die vollkommener Unsinn sind:
„Photovoltaik-Balkonmodule durch Zwei-Richtungszähler unnötig beschränkt“
– Das ist falsch. Es kommt hier nicht auf den Zweirichtungszähler an sondern darauf wie saldiert/summiert wird.
„Bislang muss für die Nutzung eines Balkonkraftwerks zwingend ein Zwei-Richtungs-Stromzähler installiert werden.“
– Das ist falsch! Es reicht auch ein digitaler „Zähler mit Rücklaufsperre“.
„Wirtschaftlich attraktiv wird ein Balkonkraftwerk erst, wenn man keinen Zwei-Richtungszähler installieren muss und somit die verbrauchten und die eingespeisten Kilowattstunden vom zeitweise rückwärts laufenden Stromzähler gegengerechnet werden.“
– Es fehlt eine Differenzierung der Saldierung von Phasen oder der Berechnung durch Import – Export, daher ist die Aussage vollkommener Unsinn!
Dieser Artikel ist wirklich um Haare raufen und so schlecht das man es kaum aushält!
Der Artikel hier sollte gelöscht werden, denn er stimmt hinten und vorne nicht.
„Bislang muss für die Nutzung eines Balkonkraftwerks zwingend ein Zwei-Richtungs-Stromzähler installiert werden. “ Was nicht stimmt das entscheidet jeder Messstellenbetreiber selbst. Mir war nur die Netze BW bekannt die darauf bestanden hatten. Im neuen Formular zu Anmeldung ist davon jedoch keine Rede mehr. Auch will Netze BW den BKW Betreibern keine 116 Euro mehr in Rechnung stellen.
„Wirtschaftlich attraktiv wird ein Balkonkraftwerk erst, wenn man keinen Zwei-Richtungszähler installieren muss und somit die verbrauchten und die eingespeisten Kilowattstunden vom zeitweise rückwärts laufenden Stromzähler gegengerechnet werden.“ Noch mehr Unsinn. DIe digitalen Zähler sind alle Rücklaufgesperrt da wird gar nichts gegengerechnet.
Sie schrieben: „Noch mehr Unsinn. DIe digitalen Zähler sind alle Rücklaufgesperrt da wird gar nichts gegengerechnet.“
Wie kommen Sie darauf, dass der Autor sich auf die digitalen Zähler bezieht? Davon ist keine Rede. Man kann und muss davon ausgehen, dass er die analogen Ferraris-Zähler meint, die eben nicht alle eine Rücklaufsprerre haben!
Hallo.
Als Einziger in der Wohnanlage habe ich einen digitalen Stromzähler bekommen.
Jetzt ist es erst einmal vorbei mit rückwärtslaufenden Stromzählern, denn die digitalen Stromzähler können nur den Bezug der kWh’s messen.
Was tun? Denn ein extra Stromzähler für die Einspeisung ist mir zu teuer bzw. zu aufwendig.
Elektrotechnische Vorschläge sind willkommen!
Vielleicht sollte ich den solar erzeugten Strom nur für den PC/das notebook verwenden, denn der PC läuft fast immer, doch wie macht man das am besten?
Ein Frage an die, die einen neuen Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber erhalten haben.
Musstet ihr auch die BK-A Adapterplatte für den neuen digitalen Stromzähler besorgen und bezahlen?
Ist ja mit 100,- nicht ganz günstig.
Hallo, zu meinem Kommentar: bitte keine Powerstation empfehlen, ich suche nach einer Bastler-Loesung.
Leider ist es bei uns in Deutschland wieder einmal sehr kompliziert und auf dem Weg zur Energiewende werden einem, wenn auch kleine, Steine in den Weg gelegt.
Ein Elektriker (Bekannter) meinte neulich , dass in den Niederlanden genau dies nicht der Fall wäre.
Da läuft der Zähler halt rückwärts und abgerechnet wird das, was am Ende des Jahres angezeigt wird.
Es könnt so einfach sein.
Nachdem jetzt monatelang alle möglichen Leute IHRE MEINUNG Kund getan haben und „Ich meine Ja/Nein/Vielleicht/Woanderissesbesser“ geantwortet haben möchte ich nochmals zusammenfassen:
1. Balkonkraftwerk in MaStR eintragen: Pflicht.
2. Balkonkraftwerkt beim Netzbetreiber anmelden: Pflicht. Macht man es nicht melden die sich sowiso, da die das MaStR dauernd nach Neueinträgen abgrasen.
3. In D sind „nur“ 600VA zulässig: Ja, das hat mit den 1,5^2 Kabeln und den B16 Automaten zu tun. Macht also schon Sinn. (Der Gesetzgeber traut dem dummen Endnutzer nicht zu für eine weitere Anlage einen anderen Stromkreis zu verwenden.)
4. Stromzähler: Das ist ein Streitthema. Wegen dem Steuerrecht in D ist ein Zähler mit Rücklaufperre erforderlich, da sonst der Staat keine Steuern auf den nicht bezogenen Strom mehr erheben kann, hat er den Betrieb an Zählern ohne Rücklaufsperre als „Straftatbestand“ verillegalisiert. Meinung dazu verkneife ich mir jetzt.
WENN JEMAND EINEN FALL KENNT, DAS JEMAND BELANGT WURDE, WEIL ER EINE ERZEUGUNGSANLAGE 600Wp UNANGEMELDET BETRIEBEN HAT BITTE INKL. QUELLE HIER POSTEN!
Mich würde interessieren, ob es überhaupt Fälle gibt, bei denen es irgend welche Konsequenzen gab, wenn gegen einen der Punkte oben „verstossen“ wurde. Bitte MIT Quellenangabe.
Danke und frohe Sonnenstunden.