Photovoltaik-Balkonmodule durch Zwei-Richtungszähler unnötig beschränkt

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Die Attraktivität einer Photovoltaik-Kleinstanlagen wie Balkonkraftwerken steigt mit zunehmender Möglichkeit der Eigennutzung des erzeugten Solarstroms. Die Leistungsfähigkeit von gesetzlich vorgegebenen maximal 600 Watt beschert an den sonnigen Sommertagen in der Summe ( bis zu 14 Stunden) einen Ertrag von mehreren Kilowattstunden*. Dennoch reicht diese Leistung nicht aus, um den aktuellen Bedarf durch Elektrogeräte wie Toaster, Kaffeemaschine, Föhn, Geschirrspüler, Waschmaschine, Herd zu decken. In diesen Momenten wird, wie auch bei geringer Lichtintensität oder „nachts“, der zusätzlich nötige Strombedarf aus dem Stromnetz bezogen.

In der Praxis wird tagsüber – unter anderem wegen Abwesenheit der Bewohner – der überwiegende Teil des erzeugten Solarstroms in das Stromnetz eingespeist und nur ein geringer Teil wird im eigenen Haushalt verwendet.

Bislang muss für die Nutzung eines Balkonkraftwerks zwingend ein Zwei-Richtungs-Stromzähler installiert werden. Dies hat zur Folge, dass die Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz kostenlos erfolgt. Währenddessen muss für den vom Netz gelieferten Strom der aktuelle Preis von etwa 35 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden, auch wenn man selbst, in den Stunden zuvor, etliche Kilowatt ins Netz unentgeltlich eingespeist hat. Die Empfehlung, dieses Dilemma der Balkonkraftwerke durch einen teuren Stromspeicher zu lösen, ist wirtschaftlicher Unsinn.

Wirtschaftlich attraktiv wird ein Balkonkraftwerk erst, wenn man keinen Zwei-Richtungszähler installieren muss und somit die verbrauchten und die eingespeisten Kilowattstunden vom zeitweise rückwärts laufenden Stromzähler gegengerechnet werden.

Da die Energiekonzerne gewinnorientierend arbeiten müssen, werden sie diese für sie gewinnbringende ungerechte Behandlung solcher Photovoltaik-Kleinanlagen nicht freiwillig aufgeben. Damit verhindern sie jedoch eine flächendeckende Verbreitung der Balkonkraftwerke. Um die bundesweite Investitionsbereitschaft für solche Stecker-Solar-Geräte seitens Haus- und Wohnungsbesitzer zu erhöhen, sind politische und rechtliche Veränderungen erforderlich.

— Der Autor Gerald Greichgauer lebt in der Nähe von Freiburg im Breisgau. Er arbeitet als Facharzt in der Klinik-Ambulanz.  —

*Anmerkung der Redaktion: Die Kilowatt wurden nachträglich in Kilowattstunden korrigiert. Wir bitten, den Fehler in der ursprünglichen Version zu entschuldigen.

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