Nordrhein-Westfalen will jährlich 150 Megawatt für Photovoltaik-Anlagen auf benachteiligten Gebieten freigeben

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will per Verordnung von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen freigeben. Bisher galt diese Option nur für die Windkraft in dem Bundesland, etwa die Festlegung der 1000 Meter-Abstandsregelung zu Wohnbebauungen. Künftig sollen mit der neuen Verordnung auch Solarparks auf Flächen entstehen, die eine Bodenwertzahl von weniger als 55 aufweisen und daher nur geringe landwirtschaftliche Erträge zulassen, wie der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW am Freitag berichtet.

In der Verordnung ist die Freigabe für jährlich 150 Megawatt vorgesehen. Der Vorsitzende des LEE NRW Reiner Priggen bezeichnete den Schritt als „überfällig und unverzichtbar“, zugleich monierte er das vorgesehene Vorschlagsvolumen. „Das ist zu wenig, um als Energie- und Industrieland einen wesentlichen Beitrag zu einer signifikanten Erhöhung des Solarstromanteils zu leisten.“ Mit Verweis auf Baden-Württemberg, das kürzlich das Volumen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf 500 Megawatt im Jahr angehoben hatte, fordert er eine ähnliche Größenordnung auch für Nordrhein-Westfalen. „Mindestens diese Größenordnung sollte auch in NRW machbar sein“, so Priggen. Landesweit stünden rund 341.000 Hektar an Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Bau solcher Anlagen zur Verfügung.

Neben Baden-Württemberg gibt es mittlerweile in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt entsprechende Verordnungen, die die Länderöffnungsklausel im EEG umgesetzt haben. In ihrer im Dezember veröffentlichten „Energieversorgungsstrategie 2.0“ hatte die Landesregierung in Düsseldorf eine Vervierfachung der Photovoltaik-Leistung auf 24 Gigawatt bis 2030 angekündigt. „Dafür ist nicht nur jedes private und gewerbliche Dach notwendig, sondern auch möglichst viele Agri- und Floating-Photovoltaik-Projekte sowie noch mehr Freiflächenanlagen“, sagte Priggen. Jede Fläche werde für den weiteren Photovoltaik-Ausbau gebraucht.

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