Bundesnetzagentur zählt förderfreie Solarparks nicht: Photovoltaik-Zubau im Februar offiziell bei 422 Megawatt – real bei mindestens 583,5 Megawatt

Teilen

Nach den offiziellen Angaben der Bundesnetzagentur lag der Brutto-Zubau von Photovoltaik-Anlagen im Februar bei 422,131 Megawatt. Davon entfielen 289 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen, die außerhalb der EEG-Ausschreibungen realisiert worden, wie die Behörde am Donnerstag veröffentlichte. Nur knapp zehn Megawatt waren dabei Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt, für die kein Zuschlag benötigt wird. Die restlichen Anlagen in diesem Segment sind hauptsächlich Dachanlagen. Mit Zuschlägen aus den Ausschreibungen sind demnach 53 Photovoltaik-Projekte im Marktstammdatenregister verzeichnet mit insgesamt 133,1 Megawatt. Nur etwa die Hälfte davon haben jedoch eine Leistung von mehr als 750 Kilowatt. Insgesamt 17 Zuschläge aus den 2021 eingeführten Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab 300 Kilowatt sind demnach im Februar eingelöst worden.

Wenn man sich allerdings den kompletten Auszug aus dem Marktstammdatenregister mit den für Februar gemeldeten Photovoltaik-Anlagen anschaut, wird jedoch ein neu installierte Photovoltaik-Leistung von 583,5 Megawatt angezeigt. Der Grund für die Differenz ist, dass die Bundesnetzagentur die Photovoltaik-Anlagen außerhalb des EEG nicht zu den offiziellen Zubauzahlen addiert. Insgesamt sind sechs Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt etwas mehr als 160 Megawatt im Marktstammdatenregister für Februar verzeichnet, die ohne EEG-Förderung realisiert wurden. Eine davon ist ein Solarpark mit 153,1 Megawatt. Dabei dürfte es sich um eines der beiden von EnBW im Februar in Betrieb genommenen Photovoltaik-Kraftwerke in Brandenburg handeln. Dies bestätigte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine. Es handele sich um den Solarpark „Alttrebbin“. Der zweiten Solarpark in Gottesgabe mit ebenfalls 150 Megawatt sei im März gemeldet, so der Sprecher der Bundesnetzagentur weiter. In der offiziellen Statistik zum Brutto-Zubau – bei dem es sich um den EEG-Summenwert handelt – sind allerdings nur die Anlagen berücksichtigt, die eine gesetzliche Förderung in Anspruch nehmen. „Nur diese Anlagen haben Einfluss auf die Ermittlung der Ausschreibungsvolumina, der anzulegenden Werte beziehungsweise der Vergütungssätze“, erklärte der Sprecher zum Hintergrund. Nach den bislang vorliegenden Daten der Bundesnetzagentur sind allein in diesem Jahr bisher 18 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 198,5 Megawatt Leistung verzeichnet, die den Vermerk „Verdacht auf fehlerhafte Leistungsdaten bzw nicht nach dem EEG-geförderte Anlage“ enthalten.*

Im April sinken die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen weiter. Die monatliche Degression liegt bei 1,4 Prozent. Die festen Einspeisevergütungen, die für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung gezahlt werden, liegen damit zwischen 4,96 und 6,53 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen, die nicht an oder auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden realisiert werden, gibt es 4,46 Cent pro Kilowattstunde. Die anzulegenden Werte in der Direktvermarktung, die für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt verpflichtend ist, liegen jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher.

Im Entwurf des EEG-Osterpakets hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Anhebung der Vergütungssätze vorgeschlagen. Allerdings sollen die Tarife künftig zwischen Volleinspeisern und Anlagen zum solaren Eigenverbrauch variieren. Im April soll nach den derzeitigen Planungen der Entwurf vom Kabinett beschlossen werden.

*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist nach der Rückmeldung der Bundesnetzagentur aktualisiert worden. Zudem haben wir am 1.4.2022 einen Artikel veröffentlicht, der eine Abschätzung der förderfreien Photovoltaik-Anlagen in Deutschland enthält sowie daran orientierte reale Zubauwerte für 2020 und 2021.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.