vzbv: Photovoltaik-Pflicht für Privathaushalte nur mit höherer Solarförderung sinnvoll

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Mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Monaten eine Vorschrift für die Installation einer Photovoltaik-Anlage beschlossen. Meist beziehen sich die Regelungen, die vorwiegend ab 2023 in Kraft treten sollen, auf gewerbliche Neubauten oder Parkplatzflächen. Auch die Ampel-Regierung hat sich auf die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht im Gewerbe verständigt, auch wenn die Ausgestaltung noch völlig offen ist. Zudem soll nach den Plänen der Bundesregierung, die Installation einer Photovoltaik-Anlagen bei privaten Neubauten „zur Regel“ werden. Immerhin wollen SPD, Grüne und FDP bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Leistung von 200 Gigawatt erreichen.

Genau dort setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an. In einem Positionspapier erklärt er, dass eine solche Vorschrift für Privathaushalte nur sinnvoll wäre, wenn die Bundesregierung die Bedingungen für Photovoltaik-Dachanlagen attraktiver macht. „Bevor die Bundesregierung Verbraucher dazu verpflichtet, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren, muss sie Sonnenstrom erst mal finanziell und vom Verwaltungsaufwand attraktiver machen“, erklärte Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen im vzbv.

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für private Photovoltaik-Anlagen immer weiter verschlechtert haben. Es sei daher dringend notwendig die EEG-Vergütungssätze, die aktuell monatlich um 1,4 Prozent sinken, zu erhöhen und die Degression an den höheren Ausbaupfad anzupassen. Der vzbv bezieht sich dabei auf eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes aus dem vergangenen Jahr. Die Studienautoren prognostizierten, dass Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt spätestens ab dem zweiten Quartal 2022 selbst mit Eigenverbrauch nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben wären, wenn Einspeisevergütungen nicht erhöht und der Degressionsmechanismus nicht angepasst werde. Die Verbraucherschützer fordern eine zügige Umsetzung, nennen jedoch keine konkreten Zahlen. Im Januar 2022 betrug die Solarförderung für Photovoltaik-Dachanlagen noch 5,19 bis 6,83 Cent pro Kilowattstunde, abhängig von der Größe.

Doch nicht nur die zu niedrigen Einspeisetarife, sondern auch fehlende Kapazitäten bei Installationsbetrieben hätten sich zu einem Problem entwickelt. Nach Aussage des Verbands werden bereits jetzt Photovoltaik-Anlagen deswegen nicht gebaut. Kurzfristig sollten daher klare Signale in den Markt gesendet werden, die Investitionen in Fachpersonal attraktiv machten. Mittelfristig könnten die fehlenden Installationskapazitäten über Förderprogramme und verbesserte Ausbildung angegangen werden.

Daneben fordert der vzbv attraktivere Bedingungen für die Realisierung von Photovoltaik-Mieterstrom. Die kleinen Verbesserungen im EEG 2021 hätten nicht zu einer spürbaren Nachfragebelebung geführt. Die Verbraucherschützer bemängeln vor allem, dass bei Mieterstrom weiterhin 100 Prozent EEG-Umlage gezahlt werden müssten, während die solare Eigenversorgung für Privathaushalte von der Umlage befreit sei. Diese Ungleichheit müsse beseitigt werden. Dazu komme der hohe Verwaltungsaufwand, der durch eine vereinfachte Nutzung von Quartiersansätzen sowie die Einführung einer Bagatellgrenze zur Begrenzung des administrativen Aufwands gelöst werden sollte. Zudem müssten auch die Netzanschlussanträge von Verbrauchern zügiger bearbeitet werden.

Eine bundesweite Solarpflicht“ für private Neubauten sollte nach Ansicht der Verbraucherschützer erst nach Anpassung der Rahmenbedingungen in Erwägung gezogen werden. „Anderenfalls könnte die ‚Solarpflicht‘ nicht zu einem verstärkten Ausbau der Photovoltaik beitragen, sondern zu einer einseitigen finanziellen Belastung für einige Verbraucher führen und somit langfristig die Akzeptanz der Energiewende verschlechtern“, heißt es in dem vzbv-Positionspapier. „Sobald es zu gesetzlich festgelegten Verpflichtungen für Verbraucher kommt, sollten diese durch eine angemessene Förderung begleitet werden. Die aktuellen Rahmenbedingungen fördern jedoch nicht den Ausbau der Photovoltaik, sondern machen ihn unattraktiv oder blockieren ihn sogar.“ Daher sollten zunächst zeitnah die Rahmenbedingungen verbessert werden, die die Installation von Photovoltaik-Anlagen nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bestandsgebäuden anreizen würden. Erst danach könne die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen.

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