Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe ziehen gegen Öl- und Automobilkonzerne vor Gericht

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Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe leiten eine neue Klimaklage in die Wege. In einer Anklage fordern die beiden Umweltverbände die Automobilkonzerne Volkswagen, Daimler, BMW und den Öl- und Gasförderer Wintershall Dea dazu auf, sich in einer Unterlassungserklärung zum schnelleren Umbau der jeweiligen Unternehmen und Geschäftsmodelle zu verpflichten. Kommen die Unternehmen der Aufforderung nach einer Unterlassungserklärung nicht nach, wollen wie Umweltverbände vor Gericht ziehen.

Als Grundlage für das Vorgehen verweisen die Umweltverbände auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April. Die Klagenden würden daher ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend machen.

„Klimaschutz ist Grundrechtsschutz“, kommentiert Remo Klinger, der die Klagenden der Deutschen Umwelthilfe vertritt. „Mit diesem Satz sind wir zum Bundesverfassungsgericht gezogen und bestätigt worden. Mit diesem Gedanken werden nun solche Unternehmen in die Verantwortung genommen, die für mehr CO2-Emissionen verantwortlich sind als ganze Länder.“

Im Konkreten fordern Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe, dass die Automobilhersteller bis 2030 keine Verbrenner mehr herstellen und verkaufen. Das Öl-und Erdgasunternehmen Wintershall Dea wird in der Anklage aufgefordert, ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr zu erschließen. Greenpeace nimmt dabei die Position des Klagenden gegenüber Volkswagen ein. Die Deutsche Umwelthilfe leitet die Klagen gegen die anderen Konzerne.

Verpflichten sich die Unternehmen dazu nicht, wird gemäß §§ 1004, 823 BGB analog Klage eingereicht, wie es in der Bekanntmachung der Umweltverbände heißt. Die Klage gegen BMW würde vor dem Landgericht München I eingereicht, gegen Mercedes vor dem Landgericht Stuttgart und gegen Wintershall Dea vor dem Landgericht Kassel. In Aufforderungen, die den Unternehmen übermittelt wurden, wurde eine Frist bis zum 29. Oktober eingeräumt.

In einer gemeinsamen Pressemeldung erklärten Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe, dass sie für die Zeitpunkte, zu denen keine Verbrenner mehr verkauft werden sollen, beziehungsweise keine neuen Gasfelder mehr erschlossen werden sollen die Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der internationalen Energieagentur (IEA) als Grundlage für die Forderung herangezogen haben. Mut mache den Klageparteien dabei nicht nur das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem April, sondern auch ein Urteil gegen Shell, das im Mai in den Niederlanden gefällt wurde.

Die Klagenden behaupten, die von den Konzernen geplanten Klimaschutzmaßnahmen würden nicht ausreichen, um die Klimaziele von Paris tatsächlich zu erreichen. So würden die deutschen Automobilhersteller durch den Verkauf von mehreren Millionen Fahrzeugen pro Jahr einen größeren CO2-Fußabdruck als Deutschland produzieren. In Bezug auf Wintershall Dea stellen die Klagenden fest, dass der Konzern für den jährlichen Ausstoß von 80 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich ist und der Konzern die Fördermengen dabei sogar noch um 30 Prozent erhöhen will.

Bisherige Bemühungen, Elektroautos in die Flotten zu integrieren oder ein Datum zu nennen, bis zu dem keine weiteren Verbrennungsmotoren von den Fließbändern mehr laufen sollen, sind nach Ansicht der Klagenden viel zu ambitionslos abgelaufen. So kommentiert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Den Raubtier-Lobbyismus gegen den Klimaschutz und die direkte Beeinflussung von Regierungspolitik durch die deutschen Autokonzerne werden wir mit unseren Klagen beenden. Gerade BMW und Mercedes-Benz haben über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg alle gegebenen Zusagen zum Klimaschutz gebrochen und stattdessen auf schmutzige Diesel und durstige Benzinantriebe gesetzt. Die größten und klimaschädlichsten SUV-Stadtpanzer aus deutscher Produktion werden aktuell von Mercedes-Benz gebaut. Mercedes-Neufahrzeuge haben schließlich europaweit die höchsten CO2-Emissionen unter allen Herstellern.“

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