Bundesnetzagentur-Beirat fordert investitionsfreundliche Netzrendite für Strom- und Gasnetzbetreiber

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In der derzeit laufenden Regulierungsperiode bekommen die Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzins von 6,9 Prozent zugestanden. Die Bundesnetzagentur will die Netzrendite in der nächsten Periode auf 4,59 Prozent senken. Viel zu wenig, meinen die Netzbetreiber – die Absenkung erschwere Investitionen und verzögere den Netzausbau.

In diesem Streit meldet sich nun der politische Beirat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Wort – und fordert die Behörde in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Erklärung indirekt auf, den Netzbetreibern mehr Rendite zuzugestehen. „Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihrer unabhängigen Funktion sicherzustellen, dass die Energiewende weiter voranschreiten kann und wir unsere klima- und energiepolitischen Ziele auch tatsächlich erreichen können“, betont Beiratsvorsitzender Olaf Lies, im „Hauptberuf“ niedersächsischer Umweltminister (SPD).

Den Festlegungen komme eine grundlegende Bedeutung für die nötigen Investitionen in die Energienetze zu, so Lies, da zum Gelingen der Energiewende weitere Investitionen in die Netze zwingend erforderlich seien. Ziel der Regulierung müsse es daher sein, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber zu schaffen. Zugleich gelte es aber auch, die Kosten für die Netznutzer im Auge zu behalten.

Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie aus 16 Vertretern der Bundesländer. Die Beiratsmitglieder werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages beziehungsweise des Bundesrates berufen und begleiten die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur in wichtigen Fragen für die Allgemeinheit.

Strom- und Gasnetze gehören zu den so genannten Natürlichen Monopolen, in denen ein Wettbewerb nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden kann. Da somit im Fall der Energienetze die sonst üblichen Marktmechanismen nicht greifen, aber gleichzeitig Investitionen in diese erforderlich sind, wird der Eigenkapitalzinssatz – also die Verzinsung für das eingesetzte Kapital – durch die Regulierung vorgegeben.

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