Neuregelung der EU-Beihilferichtlinien: BEE kritisiert geplante Absenkung der Ausschreibungsgrenze

Flaggen vor EU Parlament

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht die neuen Klima-, Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien, die die EU-Kommission Mitte Juni veröffentlichte, kritisch. „„Die Förderung Erneuerbarer Energien in einem weit gefassten technologieoffenen Rahmen, der lediglich auf das Kriterium der Treibhausgas-Minderung abstellt, lässt die erneuerbaren Technologien als wirkungsvollste Klimaschutzmaßnahme und zentrale Säule der Energiewende fast zweitrangig erscheinen“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Aufgrund langer Investitionszyklen und der langen Geltungsdauer der neuen Leitlinien besteht die Gefahr von Lock-In-Effekten, die Technologien auf Basis fossiler Energieträger künstlich im Markt halten und damit der Modernisierung unserer Wirtschaftsstruktur langfristig entgegenstehen.“

Der Verband hat fristgerecht seine Stellungnahme zu den geplanten Leitlinien, die ab 2022 Grundlage für die beihilferechtliche Genehmigung von EEG-Novellen sein werden, nach Brüssel geschickt. Große Schwierigkeiten sieht der Verband in der geplanten Absenkung der Bagatellgrenze für Ausschreibungen. Sie soll ab dem kommenden Jahr auf 400 Kilowatt gesenkt werden und ab 2026 sollen dann alle Vergütungen für Anlagen ab 200 Kilowatt Leistung über Ausschreibungen ermittelt werden. „Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sind insbesondere im Vorfeld kapitalintensiv. Die mit der Teilnahme an einer Auktion verbundenen Kosten und Risiken bilden den zentralen Parameter und entscheiden über den Erfolg im Ausschreibungsverfahren“, so Peter weiter. Dies sei gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Bürgerenergiegesellschaften nachteilig, denn diese nicht den gleichen Zugang zu Fremdkapital wie große Marktteilnehmer hätten und auch Risiken für einen Nicht-Zuschlag nicht auf mehrere Projekte streuen könnten.

Zudem sieht der BEE in den vorgeschlagenen Richtlinien einen Widerspruch zum Ziel der EU-Kommission, allen Bürgern einen Zugang zum Eigenverbrauch zu ermöglichen. „So lange die Mitgliedstaaten den Eigenverbrauch in Ausschreibungen verbieten können, wird die Ausweitung der verpflichtenden Teilnahme an Auktionsverfahren direkt zu einer Reduzierung des Eigenverbrauchs führen und damit die Bürgerenergie ausbremsen“, erklärte Peter.

Daneben sei auch die sogenannte endogene Mengensteuerung hinderlich für den weiteren Ausbau. „Wettbewerb in Ausschreibungen erreicht man nicht durch die Verringerung der ausgeschriebenen Mengen, denn dies verletzt in erster Linie das Vertrauen der Investoren in den Markt. Stattdessen sollten vorrangig regulatorische Hindernisse wie schleppende Genehmigungsverfahren adressiert werden, die zu einer Unterzeichnung von Ausschreibungen führen. Zudem sollten nicht voll ausgeschöpfte Ausschreibungen in spätere Auktionen einbezogen werden“, forderte Peter.

Der BEE verlangt zudem die Vorgaben zu Marktverzerrungen zu überarbeiten. „Die derzeit installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien in der EU erzeugen nicht mehr Strom als nachgefragt wird“, erklärte Peter. „Das Auftreten negativer Preise wird bedingt durch ein Überangebot an fossilen und nuklearen Stromkapazitäten auf dem Strommarkt, fehlende Speicher sowie ein unflexibles Marktdesign und ist damit nicht auf die Einspeisung erneuerbarer Energien zurückzuführen.“ Um den Druck auf die Märkte zu verringern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollte es den EU-Staaten flexibel ermöglicht werden, Erneuerbaren-Erzeugung solange zu vergüten, wie sie durch eine Verwendung in Sektorenkopplungstechnologien den Markt nicht verzerrt. „Eine pauschale Verschärfung der Pönalisierung in Zeitfenstern negativer Strompreise hingegen ist nicht zielführend“, so Peter weiter. Stattdessen müsste den Erneuerbaren im europäischen Stromsystem Priorität eingeräumt werden.

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