Verbraucherschützer fordern Ausgleich für mangelhafte Smart Meter

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Mit einem Eilbeschluss hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im März den Smart-Meter-Rollout per Eilbeschluss gestoppt. Denn aus Sicht der Richter erfüllen die bislang vom Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) zertifizierten Smart-Meter-Gateways nicht hinreichend die gesetzlichen Anforderungen. Damit war der Einbauzwang für intelligente Messsysteme für Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung erst einmal vom Tisch. Geblieben sind jedoch offene Fragen angesichts der bereits verbauten Geräte. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) versucht nun, mit einer Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes den seit Anfang 2020 erfolgten Einbau solcher Systeme nachträglich rechtssicher zu machen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) jedoch wird bei diesen Änderungen versäumt, den finanziellen Schaden der mangelhaften intelligenten Messsysteme für die Verbraucher auszugleichen oder zumindest künftig abzustellen.

Um hier nachzubessern, hat der vzbv mehrere Forderungen formuliert. Verbraucher sollen den Ausbau der mangelhaften intelligenten Messsysteme verlangen können. Sofern sie auf diesen Ausbau verzichten, soll die Preisobergrenze für mangelhafte intelligente Messsysteme auf 20 Euro gedeckelt werden. Sowohl bei einem Ausbau als auch bei einer Weiternutzung sollen in der Vergangenheit zu viel gezahlte Messentgelte vom Messstellenbetreiber erstattet werden. Zudem soll der Funktionsumfang bereits verbauter intelligenter Messsysteme bestimmte Bedingungen erfüllen, beispielsweise dass Updates kompatibel sind und die Software vom BSI geprüft und zugelassen ist. Außerdem soll der Paragraf 21 des Messstellenbetriebsgesetzes so geändert werden, dass die technischen Richtlinien des BSI den gesetzlichen Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme voll entsprechen.

Der vzbv kritisiert außerdem, dass es keine strukturierte Beteiligung an der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes gibt. Es habe bislang keine Vorlage eines offiziellen Ressort- oder Regierungsentwurfs stattgefunden, obwohl es sich bei dem Smart-Meter-Rollout um ein wichtiges Verbraucherthema handele. Diesem Thema will sich der vzbv zukünftig weiter widmen. Dabei wird es unter anderem um Informationspflichten, die freie Wahl des Messstellenbetreibers sowie die notwendige Transparenz von Funktionsumfang und Preisobergrenzen gehen.

 

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