Bundeskabinett beschließt zusätzliches Photovoltaik-Ausschreibungsvolumen für 2022

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Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am Dienstag die Formulierungshilfe beschlossen, die den Weg für die Anhebung des Ausschreibungsvolumens von 1,9 auf 6,0 Gigawatt im kommenden Jahr für Photovoltaik-Anlagen freimacht. In der vergangenen Woche hatten sich Energiepolitiker von CDU, CSU und SPD darauf verständigt, das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik-Anlagen einmalig im kommenden Jahr von 1,9 auf 6,0 Gigawatt zu erhöhen. Jeweils zwei Gigawatt für Freiflächenanlagen ab 750 Kilowatt Leistung sowie große Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung und 100 Megawatt zusätzlich für die Ausschreibung für schwimmende und Agro-Photovoltaik-Anlagen.

Die Formulierungshilfe soll nun gemeinsam mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestag beschlossen werden. Daneben einigten sich die Energiepolitiker der Regierungsfraktionen auch auf ein höheres Ausschreibungsvolumen für Windkraft an Land für 2022. Zudem wollen sie die EEG-Umlage 2023 und 2024 weiter senken, so dass sie maximal bei 5,0 Cent pro Kilowattstunde in diesen Jahren liegt. Dazu sollen neben den Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel auch weitere Haushaltsmittel genutzt werden.

Diese Einigungen gehören zu Punkten aus einem Entschließungsantrag, der gemeinsam mit der EEG-Novelle im Dezember 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Demnach hätten sich die Regierungsfraktionen schon im ersten Quartal 2021 auf Nachbesserungen beim EEG 2021 verständigen sollen. Zudem sind auch nicht alle Punkte aus dem Entschließungsantrag mit der Formulierungshilfe abgearbeitet. So fehlt weiterhin eine Anpassung der Ausbaupfade für Photovoltaik und Windkraft an das verschärfte EU-Klimaziel für 2030.

Von daher fielen die Reaktionen auf die Einigung in der vergangenen Woche eher gemischt aus. „Auch die letzte energiepolitische Initiative der bestehenden Bundesregierung bleibt verzagt“, kommentiert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, nach der Verabschiedung am Dienstag. Neben kleinteiligen Reparaturen blieben wichtige Fragen zum bereits zu Anfang des Jahres in Kraft getretenen EEG 2021 weiterhin unbeantwortet. „Die fehlenden Weichenstellungen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verhindern die klimapolitisch notwendige Beschleunigung der Energiewende, aber auch den ökonomischen Impuls, der für die ökologische Modernisierung des Industriestandorts notwendig ist“, so Peter weiter.  Die einmalige Sonderausschreibung für Wind und Photovoltaik als Sofortmaßnahme zur Umsetzung der neuen EU-Klimaschutzziele sei völlig unzureichend, um die daraus resultierenden nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Energiepolitiker aus Union und SPD hatten auch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Speicher im Zuge der EnWG-Novelle zugesagt, ohne diese vergangene Woche weiter auszuführen. Die geplante Verbesserung der Investitions- und Betriebsbedingungen für Speicher ist nach Ansicht des BEE weiterhin unzureichend. „Es braucht Rahmenbedingungen, um die Doppelbelastung von Speichern mit Abgaben und Umlagen praxisgerecht und effektiv zu beseitigen und gerade den Prosumern, die jetzt die Möglichkeiten der eigenen Versorgung nutzen wollen, gerecht zu werden“, so Peter.

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