Lichtblick fordert bundesweite Photovoltaik-Pflicht für Neubauten

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Dem Ökostrom-Versorger Lichtblick zufolge wird heute nur ein Bruchteil der neuen Dachflächen für die Stromerzeugung genutzt. Unter den Großstädten stehen Nürnberg, Hannover und Leipzig noch recht gut da: Knapp die Hälfte der neu gebauten Dächer von Wohn- und Geschäftshäusern ist mit Photovoltaik belegt. In Berlin sind es dagegen gerade einmal 12 Prozent der Flächen, in München 9,4 Prozent und in Düsseldorf 8,2 Prozent. Schlusslicht ist Hamburg mit 7,2 Prozent.

Gute Gründe, die Photovoltaik-Nutzung zur Pflicht zu machen, meint Lichtblick. So fordert der Versorger, eine bundesweite Regelung für alle Neubauten einzuführen – perspektivisch auch für umfassende Dachsanierungen. Dies solle in Kombination mit einem Solarkataster umgesetzt werden, um die Akzeptanz der Pflicht zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem könne so das Entstehen eines dynamischen Marktes für Dienstleister gefördert werden.

Lichtblick verweist darauf, dass Hamburg, Baden-Württemberg und Bremen bereits eine Solarpflicht beschlossen haben. Berlin plant eine Photovoltaik-Pflicht ab 2023, in Schleswig-Holstein gilt demnächst eine solche Pflicht für Gewerbebauten. Ohne bundesweite Regelung entstehe also gerade ein Flickenteppich aus länderspezifischen Vorgaben zur Solarnutzung.

Dass eine bundesweite Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen rechtlich möglich ist, will Lichtblick mit einer im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellen Studie belegen. Dessen Fazit: Um rechtliche Zweifel auszuräumen sollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Solarnutzung für Hausbesitzende wirtschaftlich zumutbar ist. Die Autoren schlagen deshalb eine Nutzungs- und Katasterpflicht vor. Die Verpflichteten könnten sich so entscheiden, eine Photovoltaik-Anlage selbst zu installieren oder aber ihre Dachfläche in ein Kataster einzutragen, damit die Fläche für den Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage von Dritten gepachtet werden kann. Damit wäre eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit ausgeschlossen. Außerdem gelte es, Überschneidungen mit Landesgesetzen, etwa dem EE-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg, zu vermeiden.

Lichtblick gibt die für die Solarenergienutzung zur Verfügung stehenden Dachflächen mit 1600 Quadratkilometern an (Stand 2015). Dort könnten etwa 250 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom erzeugt werden, knapp die Hälfte des gesamten deutschen Bedarfs.

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