Berlin plant Photovoltaik-Pflicht ab 2023

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Der Berliner Senat hat am Dienstag ein Solargesetz beschlossen. Teil des Gesetzesvorhabens ist eine Photovoltaik-Pflicht ab dem Jahr 2023 für Dächer mit mehr als 50 Quadratmeter Fläche. Gelten soll diese Pflicht sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude, sobald deren Dach wesentlich umgebaut wird. Neubauten müssen dann mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche mit Photovoltaik-Anlagen bedecken, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche.

Wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe weiter mitteilt, müsse im Bestand die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt nicht überschreiten, bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden müssten es nicht mehr als sechs Kilowatt sein. So werde sichergestellt, dass eine andere Dachnutzung möglich bleibe.

Ausnahmen sind der Senatsverwaltung zufolge ebenfalls vorgesehen, zum Beispiel wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich sei. Anstelle von Photovoltaik-Dachanlagen können demnach auch solarthermische Anlagen oder Photovoltaik-Fassadenanlagen gebaut werden. Eine Befreiung könne beantragt werden. wenn die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.

„Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie“, so Senatorin Ramona Pop. Das Solargesetz solle Berlin zum Vorbild in Sachen Klimaschutz und Energiewende für andere Länder und Kommunen machen. Berlin will das Solarpotenzial der Hauptstadt besser nutzen, um das Ziel zu erreichen, 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 aus Solarenergie zu decken. Die CO2-Einsparung innerhalb von fünf Jahren soll rund 37.000 Tonnen ausmachen. Damit leiste das Gesetz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und kurbele die regionale Wertschöpfung an. Der Rat der Bürgermeister hat dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt, jetzt wird er zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

Das Gesetzesvorhaben geht mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity einher. Dazu wurden neun Handlungsfelder mit insgesamt 27 Maßnahmen definiert. Dazu gehören beispielsweise bessere Rahmenbedingungen für Solarenergie, die Bereitstellung von kostenfreier Information und Beratung, die Unterstützung durch Förderprogramme und Anreize, die Stärkung von Marktakteuren wie Handwerk und Architektur sowie die Schaffung von Bildungsangeboten im Bereich der Solarenergie.

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