Käufer von Elektroautos können künftig verschiedene Förderungen kombinieren

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Gute Nachrichten für all diejenigen, die erwägen, sich ein Elektroauto anzuschaffen: Der Umweltbonus, auch Kaufprämie genannt, darf ab dem 16. November mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Voraussetzung ist, dass die Institutionen, die eigene Förderungen gewähren, eine so genannte Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen haben. Das soll sicherstellen, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lässt sich künftig einsehen, für welche Programme diese Vereinbarung bereits abgeschlossen wurde.

Die Bundesregierung hatte den Umweltbonus im Juli dieses Jahres deutlich angehoben, um die Nachfrage anzukurbeln. Die erhöhte Prämie gilt bis Ende 2021. Autos mit rein elektrischem Antrieb mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert, teurere Fahrzeuge mit bis zu 7.500 Euro.

Die neuen Richtlinien sehen zudem vor, dass die die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Bei einer Leasingdauer von sechs bis elf Monaten zum Beispiel beträgt der staatliche Anteil der Förderung 750 Euro, wenn der Nettolistenpreis des Autos unter 40.000 Euro liegt. Bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten steigt der Betrag auf 1.500 Euro, bei längeren Verträgen auf 3.000 Euro. Analog dazu liegt der staatliche Anteil bei Fahrzeugen mit Listenpreis über 40.000 Euro bei 625, 1.250 und 2.500 Euro.

Die Kaufprämie ist stark nachgefragt: Mit über 34.000 Anträgen verzeichnet die Bundesregierung im Oktober den vierten Rekordmonat in Folge. „Das zeigt, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steigt und ist ein gutes Signal für den Klimaschutz“, freut sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Seit Juli sind bereits mehr als 100.000 Anträge gestellt worden, mehr als im gesamten Vorjahr.

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