EUPD Research: EEG-Entwurf verhindert bis 2030 drei Milliarden Euro Investitionen in gewerbliche Photovoltaik-Anlagen

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Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novellierung des EEG sieht vor, dass künftig bereits Anlagen ab 500 Kilowatt an Ausschreibungen teilnehmen müssen – die Voraussetzung, um in Zukunft Marktprämien zu erhalten. Zugleich ist vorgesehen, dass die in diesen Ausschreibungen bezuschlagten Anlagen den erzeugten Strom vollständig einspeisen müssen und keinen Eigenverbrauch – für viele Unternehmer die wichtigste Motivation für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage – betreiben dürfen.

Aus einer vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenen Studie von EUPD Research geht hervor, dass es mit diesen neuen Regelungen für viele Unternehmen unattraktiv wird, eigene Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Bis 2030 würden damit Investitionen von mehr als drei Milliarden Euro ausbleiben. Insgesamt 4,2 Gigawatt Photovoltaik-Leistung würden in der Folge nicht installiert.

Die Marktforscher erwarten, dass in der Folge die jährlich neu installierte Solarstromleistung auf größeren Gewerbedächern bereits im kommenden Jahr um zwei Drittel einbrechen wird. „Anders als bei ebenerdigen Solarparks sind Auktionen im Gebäudesektor kein geeignetes Instrument zur Vergabe von Marktprämien“, erklärt EUPD-Studienautor Martin Ammon. „Wir sehen ein hohes Risiko der Unterzeichnung, da Gebäudeeigentümer die Teilnahme an Auktionen als zu aufwändig scheuen werden und diese mit Bauplanungsprozessen zeitlich nicht in Einklang zu bringen sind.“ Dies belegten auch Erfahrungen aus Frankreich.

Der Handelsverband Deutschland, Vertreter von 400.000 Handelsunternehmen, verweist darauf, dass viele Einzelhändler die Dachflächen ihrer Märkte und Logistikzentren für den Klimaschutz und die Stromerzeugung nutzen wollen. „Die aktuellen Regierungspläne würden der wachsenden Investitionsbereitschaft unserer Unternehmen jedoch ein jähes Ende setzen, weil es schlicht nicht attraktiv wäre und die Auktionierung die Planungssicherheit zusätzlich erschwert“, sagt HDE-Geschäftsführerin Antje Gerstein. Der Entwurf zur EEG-Novelle sieht vor, die Grenze für die verpflichtende Teilnahme an Ausschreibungen von 750 auf 500 Kilowatt abzusenken. Eine Anhebung des Schwellenwertes auf 1 Megawatt hingegen könnte nach Meinung von Gerstein dem Bau von großen Photovoltaik-Anlagen im Einzelhandel einen wichtigen Schub verleihen. Bereits heute haben die Einzelhändler auf mehr als einer Fläche von mehr als einer Million Quadratmeter Photovoltiak-Anlagen installiert. Dabei handelt es sich jedoch hauptsächlich um kleinere Anlagen.

Vor einigen Tagen haben die Energie- und Umweltminister der Länder mehrheitlich empfohlen, die Größengrenze für Solardach-Auktionen bei 750 Kilowatt zu belassen. Dabei haben sie explizit auf die drohenden Markteinbrüche in diesem zentralen Marktsegment der Photovoltaik hingewiesen.

Für dieses Jahr erwartet der Bundesverband Solarwirtschaft im betroffenen Marktsegment eine installierte Photovoltaik-Leistung auf Vorjahresniveau in Höhe von rund 800 Megawatt. Jährlich ausgeschrieben werden sollen ab 2021 und 2022 hingegen nur noch jeweils 250 Megawatt. „Diese solare Vollbremsung ist mit den Klimazielen und der Energiewende unvereinbar. Sie stößt tausende Unternehmer vor den Kopf, die ihre Stromversorgung künftig mit Hilfe der Solartechnik klimafreundlicher gestalten wollen“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Lichtblick schlägt Herkunftsnachweise für geförderte Ökostrom-Anlagen vor

Derweil hat der Ökoenergie-Versorger Lichtblick einen eigenen, vom Hamburg Institut erarbeiteten Vorschlag für eine EEG-Novellierung vorgelegt. Danach soll Strom aus erneuerbaren Quellen künftig direkt an Haushalte und Unternehmen verkauft werden können. Bisher ist das in Deutschland weitgehend untersagt.

Der Entwurf sieht vor, für neue geförderte Ökostromanlagen Herkunftsnachweise auszustellen. Sie ermöglichen eine lückenlose und gesetzeskonforme Ökostrom-Vermarktung an Endkunden. In 2021 könnten so etwa zehn Milliarden Kilowattstunden Wind- und Solarstrom als grüne Strom-Produkte vermarktet werden. Bis 2030 wären es bis zu 160 Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht einem Drittel des Stromverbrauchs in Deutschland. „Die Koalition muss mehr Markt wagen und den aktuellen EEG-Entwurf nachbessern“, fordert Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Energie- und Klimapolitik bei Lichtblick.

Bisher hat Deutschland das europäische Verbot zur Doppelvermarktung von Grünstrom nach Ansicht von Lichtblick besonders marktfeindlich umgesetzt. Die Folge: Obwohl erneuerbare Energien im ersten Halbjahr 2020 bereits 56 Prozent der Stromproduktion stellten, dürfen nur geringe Mengen Wind- und Solarstrom direkt an Endkunden verkauft werden. Viele Versorger beziehen deshalb grünen Strom im Ausland. In den meisten anderen EU-Staaten darf geförderter Ökostrom schon seit langem direkt vermarktet werden.

„Die Klimadebatte hat die Ökostrom-Nachfrage von Haushalten und Unternehmen enorm angekurbelt. Diese Nachfrage kann und muss neben der EEG-Förderung zum Treiber für den Ökostrom-Ausbau werden“, erklärt Schmidt-Pleschka. Ein weiterer Vorteil der Neuregelung seien Zusatzeinnahmen, mit denen die EEG-Subventionen gesenkt und die Stromverbraucher entlastet werden können.

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