VBEW: Allein in Bayern droht für 200.000 Photovoltaik-Anlagen ein Vergütungsstopp wegen fehlender Anmeldung im Marktstammdatenregister

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Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) schlägt Alarm. Nach seinen Recherchen haben bislang sind bislang nur etwa zwei Drittel der 600.000 Photovoltaik-Anlagen im Freistaat im Marktstammdatenregister eingetragen. Wer dies noch nicht getan hat, sollte die Anmeldung möglichst rasch vornehmen, denn am 31. Januar 2021 endet die Übergangsfrist. Wer seine Photovoltaik-Anlage bis dahin nicht im Marktstammdatenregister angemeldet hat, erhält für seinen Solarstrom keine EEG-Vergütung mehr. Rund 200.000 Photovoltaik-Anlagen allein in Bayern könnte dies treffen. „Es wäre doch ein Jammer, wenn die Anlagenbetreiber ab Februar 2021 kein Geld mehr für den eingespeisten Strom vom Netzbetreiber erhalten“, erklärt VBEW-Geschäftsführer Detlef Fischer. Er empfiehlt, die Anmeldung über das Webportal der Bundesnetzagentur rasch nachzuholen und so den weiteren Zahlungsfluss sicherzustellen.

Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister besteht auch für Photovoltaik-Heimspeicher und andere Batteriesysteme. Bis zum 31. Januar 2021 gilt die zweijährige Übergangsfrist. Danach muss die Meldung neuer Photovoltaik-Anlagen und Speichersysteme binnen eines Monats erledigt sein – dies gilt nicht nur für Anlagen in Bayern, sondern deutschlandweit. Nach Angaben des VBEW lässt sich die Registrierung auch für ungeübte Internetnutzer über das Webportal der Bundesnetzagentur innerhalb einer halben Stunde erledigen. „„Die Daten im Marktstammdatenregister sind für jedermann zugänglich. Da werden wohl einige Anlagenbetreiber auch Angst vor dem Finanzamt haben, denn der recht ordentliche Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage muss regelmäßig versteuert werden“, so Fischer weiter. Ab Mittwoch wird der VBEW auch eine telefonische Hotline schalten, um Fragen der Anlagenbetreiber zu beantworten und Tipps für die Registrierung zu geben.

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