CSU-Arbeitskreis Energiewende fordert deutliche Nachbesserungen für Photovoltaik in EEG-Entwurf

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Der Arbeitskreis Energiewende (AKE) der CSU hat die geplante Reform des EEG begrüßt, sieht jedoch noch erheblichen Verbesserungsbedarf und Entwicklungspotenziale. Vier zentrale Punkte greift das innerparteiliche CSU-Gremium dabei heraus, wie das veröffentlichte Statement zeigt. So sollen die Ausbauziele, insbesondere für Photovoltaik und Windkraft, für das Jahr 2030 mindestens verdoppelt werden. Zur Begründung heißt es, dass bei einer Fortschreibung des jährlichen Zubaus von 14,2 Gigawatt im Zeitraum 2029 bis 2050 dies aufgrund des geplanten Atom- und Kohleausstiegs nicht einmal ausreiche, um den derzeitigen Bedarf zu decken.

Im zweiten Punkt sprechen sich die Mitglieder des Arbeitskreises für eine Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage auf Erneuerbaren- und CO2-freien KWK-Strom aus. Dies umfasse jede Form der Speicherung, einschließlich Power-to-X-Verfahren und Carbon-Capture-Verfahren, heißt es im Statement weiter und gelte ebenso für Strom aus Erneuerbaren-Anlagen, der an Dritte ohne die Nutzung öffentlicher Netze weitergeben werde. Die Arbeitsgruppe ist überzeugt, dass sich damit der Ausbau von Erneuerbaren- und KWK-Anlagen erheblich beschleunigen lasse. Zudem würde dies die Rentabilität von Stromspeichern erhöhen. Die CSU-Experten schlagen zudem ein Anreizprogramm für Stromspeicher und Power-to-X-Verfahren vor, um so die Kapazitäten zu erhöhen und abgeregelte Leistung besser nutzen zu können.

Für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die ab dem 1. Januar 2021 nach 20 Jahren Förderung aus dem EEG laufen, fordern die Experten eine Anschlussvergütung zum durchschnittlichen Wert der Ausschreibungen des Vorjahres. Dies vermeide, dass einerseits wettbewerbsfähige Ü20-Anlagen abgeschaltet werden und andererseits eine Vergütung oberhalb des Marktpreises gezahlt wird. Die Experten verweisen darauf, dass die EEG-Kosten aufgrund des Wegfalls der hohen Anfangsvergütungssätze sinken und damit eine Anschlussförderung für die abgeschriebenen Anlagen vertretbar sei.

Als vierte Kernforderung formulieren die CSU-Experten die Anhebung der Ausschreibungsgrenze, speziell für Photovoltaik-Dachanlagen auf mindestens ein Megawatt. Zusätzlich fordert der Arbeitskreis alle Anlagen ohne Leistungsbegrenzung von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen zu befreien, wenn sie den erzeugten Strom selbst verbrauchen oder direkt vermarkten. Insgesamt solle überdies der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erleichtert werden.

Der Arbeitskreis hat noch weitere Anregungen. So hält er im Zuge des nationalen Zertifikathandels für Brennstoffemissionen ab 2026 einen grundsätzlichen Umbau der Förderung erneuerbarer Energien für notwendig. Dabei müsse die Einspeisevergütung perspektivisch aus den Einnahmen des Emissionshandels finanziert werden sowie eine stufenweise Abschaffung der EEG-Umlage und Stromsteuer erfolgen. Mit Einführung eines „Carbon-Border-Pricing“ würde zudem die internationale Wettbewerbsfähigkeit gesichert. Darüber hält der CSU-Kreis auch noch die Einführung dynamischer Strompreise und eine grundlegende Reform der Netzentgelte für erforderlich. Detaillierte Vorschläge sollen zum Jahresende veröffentlicht werden.

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