Viel Kritik an EEG-Referentenentwurf

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Wenig Zeit ließ das Bundeswirtschaftsministerium den Verbänden, den noch regierungsintern unabgestimmten Referentenentwurf für die EEG-Novelle 2021 zu kommentieren. Bis Donnerstagnachmittag mussten die Stellungnahmen eingereicht werden. In fast allen wird der dringende Nachbesserungsbedarf hervorgehoben.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hebt vor allem auf drei Punkte ab, die neben zu geringen Ausbauzielen den Photovoltaik-Markt in den kommenden Jahren merklich ausbremsen könnten. Dies ist die geplante Ausweitung der Ausschreibungspflicht für Photovoltaik-Dachanlage. Derzeit müssen Projekte ab 750 Kilowatt in die Auktionen und konkurrieren dort mit Freiflächenanlagen. Künftig sollen nach dem EEG-Entwurf eigene Auktionen für Dachanlagen stattfinden, dafür soll die Leistungsgrenze sukzessive auf 100 Kilowatt gesenkt werden. Darin sieht der BSW-Solar den „größten Marktblocker“, da dieses Segment bis zur Hälfte des jährlichen Photovoltaik-Zubaus ausmacht. Zudem verweist der Verband auf die schlechten Erfahrungen aus Frankreich, wo diese Auktionen massiv unterzeichnet werden und weitgehend wieder abgeschafft werden sollen.

Als „gefährlichste Marktbremse“ für kleine Photovoltaik-Anlagen bewertet der BSW-Solar die „überzogenen Mess- und Regelungsanforderung“, darunter die Ausweitung der Einbaupflicht für Smart Meter auf Anlagen ab einem Kilowatt Leistung. Diese Anforderungen seien „gänzlich unverhältnismäßig“ und würden nur die Kosten ohne große Effekte für die Netzstabilität oder Systemeffizienz erhöhen. Der BSW-Solar bemängelt, dass bewährte Alternativen wie die Wirkleistungsreduzierung auf 70 Prozent für die kleineren Anlagen abgeschafft werden sollen sowie keine Prosumer-Standardlastprofile vorgesehen seien. Überhaupt finde in dem Entwurf eine „systematische Diskriminierung von Prosumern und klimafreundlicher Lokalstrom-Versorgung“ statt, so der dritte Kritikpunkt. Marktbarrieren für Photovoltaik-Eigenverbrauch würden nicht abgeschafft, sondern eher noch ausgeweitet – etwa bei den Post-EEG- oder Neuanlagen.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) sieht in ihrer Stellungnahme deutlichen Nachbesserungsbedarf. Er geht in eine ähnliche Richtung wie die des BSW-Solar. „Es beginnt mit zu niedrigen Ausbauzielen, geht über die Behinderung der Eigenversorgung bis hin zur geplanten Ausschreibepflicht für kleinen PV-Dachanlagen, die dieses Marktsegment abwürgen würden“, erklärte DGS-Vizepräsident Jörg Sutter. Völlig unzureichend sei zudem die geplante Regelung für die ausgeförderten Anlagen. „Die Möglichkeiten für den Ü20-Weiterbetrieb aus dem Referentenentwurf sind eine Mogelpackung. Sie lassen real keinen Weiterbetrieb zu, denn für Kleinanlagenbetreiber sind alle Möglichkeiten vollkommen unwirtschaftlich. Mit diesen Regelungen werden die Anlagen stillgelegt und abgebaut – ein Bärendienst für die Energiewende“, so Sutter weiter.

Ebenfalls eher vernichtend sind die Stellungsnahmen des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) und von Greenpeace Energy zum EEG-Referentenentwurf. „Mit dem vorliegenden umfassenden Entwurf für ein EEG 2021 hat der Bundesgesetzgeber an einigen Stellen positive Impulse senden und kleinteilige Hürden beseitigen können. Dem gegenüber stehen jedoch negative Ansätze und Leerstellen, wodurch für die Energiewende begrüßenswerte Passagen entwertet werden und der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht im erforderlichen Ausmaß stattfinden kann“, kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter.

Greenpeace Energy äußerte neben den inhaltlichen Aspekten auch Kritik am Verfahren selbst. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Frist für Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen auf lediglich drei Tage verkürzt. „Für die dringend nötige fachliche Auseinandersetzung und sorgfältige Analyse bleibt für die betroffene Erneuerbaren-Branche so viel zu wenig Zeit“, so Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.

Ausweitung der Flächenkulisse begrüßt

Der Solarverband Bayern monierte ähnlich wie der BSW-Solar die zu niedrigen Ausbauziele, die Ausschreibungspflicht für Dachanlagen und die weiterhin bestehende Belastung des solaren Eigenverbrauchs. Zugleich fand er jedoch auch zwei Punkte in dem Referentenentwurf, die er ausdrücklich begrüßte. Dies ist zum einen die Ausweitung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen, die künftig in einem Abstand von bis zu 220 Metern neben Autobahnen und Schienenwegen entstehen dürfen. Der Solarverband Bayern hatte sich seit längerem für die Ausweitung auf bis zu 250 Meter stark gemacht. Der andere Punt ist, dass mit dem EEG 2021 rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen würden, die es ermöglichten, die Photovoltaik-Anlagen nach Ende der EEG-Förderung grundsätzlich weiter betreiben zu können.

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