Naturstrom klagt gegen RWE-Eon-Deal vor Europäischem Gericht

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Lange musste vor allem Eon auf die kartellrechtliche Freigabe der EU für die geplanten Transaktionen mit RWE warten. Im Herbst war es dann soweit und schnell trieben die Energiekonzerne die weitreichenden Tausche ihrer Geschäftsaktivitäten voran. So ging die RWE-Tochter Innogy bereits im Eon-Konzern auf. Dafür erhielt RWE das komplette Erneuerbaren-Geschäft von Eon und Innogy, während Eon die konventionellen Kraftwerke von RWE übernahm.

Doch was knapp zwei Jahre nach der Ankündigung endlich in trockenen Tüchern schien, könnte demnächst wieder zur Disposition stehen. Die Naturstrom AG hat vor dem Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg Klage gegen den RWE-Eon-Deal eingereicht. Es handele sich um eine Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, erklärte der Ökostromanbieter am Mittwoch. „Nichtigkeitsklagen richten sich darauf, die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane zu überprüfen. Auch die Freigabeentscheidungen im Rahmen der Fusionskontrolle unterliegen gerichtlicher Kontrolle.“ Neben Naturstrom zählten aktuell zehn weitere städtische und regionale Energieversorger zu den Klägern.

„Die Kommission hat sich bereits in ihrer ersten Entscheidung zum großangelegten Deal klar auf die Seite der Konzerne gestellt. Sie hat in diesem ersten Verfahren die Übernahme von Eon-Erzeugungskapazitäten durch RWE nicht einmal vertieft geprüft und sich die Sache viel zu leicht gemacht“, begründete Vorstandschef von Naturstrom, Thomas Banning, die Klageentscheidung. Nach seiner Auffassung sind die Sorgen kleinerer Konkurrenten um einen fairen Wettbewerb und die mittelfristigen Auswirkungen für die Kunden nicht ausreichend geprüft worden. Die Kläger fürchten, dass durch die Fusion der Wettbewerb in der Stromerzeugung und -vermarktung erheblich eingeschränkt wird. „Indem die Kommission den Deal zwischen RWE und E.ON zur Aufteilung des Energiemarktes ohne ernsthafte Auflagen durchgewunken hat, verabschiedete sie sich vom Ziel eines fairen Wettbewerbs im deutschen und europäischen Energiemarkt“, kritisierte Banning.

Naturstrom und andere Ökostromanbieter hätten jahrelang gegen die alten Monopole und zentralistischen Strukturen im Energiemarkt gekämpft. Sie hätten durch den Aufbau der dezentralen Erneuerbaren-Anlagen ein Gegenmodell zu den Geschäftsmodellen geschaffen, mit denen Eon und RWE reich geworden seien. Je erfolgreicher die erneuerbaren Konzepte geworden seien, umso klar sei geworden, dass die Geschäftsmodelle von Eon und RWE auf Dauer nicht mehr funktionieren. „Also nutzen diese ihre noch vorhandene politische wie wirtschaftliche Macht, um über eine Neuordnung des Marktes ihre Pfründe zu sichern. Durch die Aufteilung des Marktes nach Themenfeldern und den Verzicht auf Wettbewerb untereinander erhält jedes der beiden Unternehmen in den ausgewählten Bereichen eine Marktmacht, die um Faktoren größer ist als die der anderen Marktteilnehmer. Sie können und werden ihre beherrschende Stellung in den jeweiligen Bereichen ausspielen und Stadtwerke wie mittelständische Wettbewerber aus dem Markt drängen“, erklärte Banning. Dies werde auch zu Lasten der Kunden gehen.

Wenn die Klage der kleinen Energieversorger erfolgreich ist, wird das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission aufheben. Die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen, hieß es weiter.

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