Erste Kommunen beantragen Photovoltaik-Speicherförderung in Rheinland-Pfalz

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Im Oktober 2019 startete Rheinland-Pfalz im Zuge seiner Solar-Offensive ein Förderprogramm für neue Photovoltaik-Speichersysteme. Obwohl es sich auch an Kommunen richtete, gingen zunächst ausschließlich nur Anträge von Privathaushalten ein. Aktuell waren es bislang 1529 Anträge von Privathaushalten, von denen die Energieagentur Rheinland-Pfalz 891 Anträge bearbeitet und 791 positive Förderbescheide versendet hat.

In den vergangenen Wochen meldeten nun auch die ersten Kommunen ihre Projekte an: Die Anträge der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Nieder-Olm, Landstuhl sowie zwei Anträge der Verbandsgemeinde Kastellaun auf Zahlung der Zuschüsse sind eingegangen, wie das Landesenergieministerium am Freitag mitteilte. Die Verbandsgemeinden Bad-Marienberg und Nieder-Olm hätten ihre Förderbescheide bereits erhalten.

„Dass von den mehr als 1500 Anträgen nur fünf von Kommunen stammen, mag verwundern. Doch das hat seinen Grund: Die Planungsprozesse der Kommunen sind erheblich aufwändiger und länger als die der Privathaushalte“, erklärte Rheinland-Pfalz Energieministerin Ulrike Höfken (Grüne). „Bei der Entscheidung für die Installation einer Photovoltaik-Anlage und eines Batteriespeichers müssen kommunale Gremien beteiligt, Beschlüsse gefasst und Finanzmittel in den kommunalen Haushalt eingestellt werden.“ Die Energieagentur Rheinland-Pfalz habe die Kommunen bei der Antragstellung unterstützt, etwa hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder Folgekostenrechnungen.

Die Solar-Offensive samt Photovoltaik-Speicherförderung hat Rheinland-Pfalz gestartet, um sein Ziel, bis 2030 den Strombedarf komplett aus erneuerbaren Energien zu decken, zu erreichen. Für die Speicherförderung stellt das Ministerium insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung, wovon rund ein Drittel an private Haushalte und zwei Drittel an Kommunen gezahlt werden. In Kommunen werden Speicher ab 10 Kilowattstunden Kapazität gefördert. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 100 Euro pro nutzbarer Kilowattstunde Speicherkapazität und ist bei maximal 10.000 Euro gedeckelt. Darüber hinaus muss auch eine Photovoltaik-Anlage mit mindestens 10 Kilowatt Leistung installiert werden, um die Förderung beanspruchen zu können. Der Zuschuss für private Heimspeicher, die in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage mit mindestens 5 Kilowatt Leistung installiert werden, liegt ebenfalls bei 100 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität. Maximal werden 1000 Euro pro Projekt bewilligt.

Höfken nutzte die Veröffentlichung der Daten, um ihre Kritik an der Energiepolitik der Bundesregierung zu erneuern. „Die Hemmnisse zum Ausbau der Erneuerbaren müssen beseitigt und der Ausbau der Solarenergie nicht länger durch den 52 Gigawatt-Deckel aufgehalten werden. Zudem müssen mehr Anreize zur Eigenstromversorgung durch grüne Energien gesetzt und eine marktgerechte Vergütung für eingespeisten Strom auch nach Auslaufen der EEG-Förderung gewährleistet werden“, sagte sie.

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