Bundesregierung will Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen

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Die Bundesregierung will die Elektromobilität voranbringen und dafür den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen. Daher hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf für den Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur verabschiedet.

Wie die Bundesregierung mitteilt, bringt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) neue Regeln für Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen mit sich. Demnach ist künftig bei einem Neubau beziehungsweise einer größeren Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen erforderlich, dass bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und bei Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet wird. Damit soll gewährleistet werden, dass Ladepunkte bei Bedarf schnell errichtet werden können.

Zudem ist dem Entwurf zufolge zusätzlich auf Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Ab dem 1. Januar 2025 – und das gilt auch für Bestandsgebäude – soll jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden.

Ausnahmen sieht das Gesetz für Gebäude vor, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Weitere Ausnahmen gelten für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Ziel des Gesetzes ist, das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern. Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 eins zu eins in nationales Recht um.

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