Innovationsausschreibungen können 2020 starten

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Am Donnerstag wird die Verordnung für Innovationsausschreibungen mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Bereits im vergangenen Oktober war sie dem Kabinett vorgelegt und im Dezember vom Bundestag beschlossen worden. Ursprünglich war vorgesehen, die erste Innovationsausschreibung im September 2019 abzuhalten, doch dieser Termin wurde wegen der politischen Verzögerungen gestrichen.

Aktuell ist auf der Seite der Bundesnetzagentur noch nicht genau ersichtlich, wann und mit welchem Volumen nun die erste Innovationsausschreibung stattfinden wird.

Die Politik will mit den Innovationsausschreibungen nach eigenem Bekunden Neuerungen sowohl beim Ausschreibungsdesign als auch in technischer Hinsicht testen. Gerade die Änderungen der Ausschreibungsformalitäten während der Erarbeitung der Verordnung sind umstritten, viele Vertreter der Photovoltaik-Branche hielten sie eher für einen Rückschritt gegenüber dem bestehenden System. So soll bei den Innovationsausschreibung eine fixe Marktprämie gezahlt werden, was die Kosten gegenüber flexiblen Marktprämien, die nur die Differenz zum aktuellen Marktwert darstellt, ist. Zudem werden die Anlagenbetreiber für die Stromerzeugung bei negativen Strompreisen keine Zahlungen erhalten. Auch will die Politik bei ausbleibendem Bieterwettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagen. „Insgesamt wird damit mehr Risiko auf die Anlagenbetreiber übertragen“, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium.

Technisch sieht die Verordnung vor, dass auch Anlagenkombinationen ausgeschrieben werden. Dabei sollen fluktierende Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik oder Windkraft mit nicht fluktierenden Anlagen kombiniert werden. Dies soll zu einer verbesserten Integration der Erneuerbaren und einer Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.

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