Erlöse für netzdienliche Regelenergie steigen wieder

Teilen

Im Juli kippten die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Mischpreispreisverfahren auf dem Regelenergiemarkt. Es war erst im Oktober 2018 eingeführt worden, sorgte danach aber immer wieder für Preis- und Netzkapriolen. Die Klage zur Aufhebung des Mischpreisverfahrens war von Next Kraftwerke eingereicht worden. Viele Direktvermarkter zeigte sich nach der Rückkehr zum „alten“ Auktionsmechanismus für die Vergabe von Regelenergie erleichtet. Sie sahen bei dem Mischpreisverfahren faire Wettbewerbsbedingungen nicht mehr für gegeben und gerade kleinere Erzeuger wurden benachteiligt.

Am Mittwoch erklärte Energy2Market, der Preis für die Erlöse aus den Auktionen für netzdienliche Regelleistung habe sich seit Juli wieder stabilisiert. Insbesondere bei der Sekundärregelenergie (SRL) hätten sich die Erlöse aus den Auktionen signifikant erhöht. Um Spekulationen am Regelenergiemarkt vorzubeugen, gibt es nun in den Auktionen wieder eine Arbeitspreisgrenze von 9999 Euro pro Megawattstunde. Diese soll Energy2Market zufolge Bilanzkreisverantwortliche vor wirtschaftlichen Risiken schützen, die andernfalls bereits bei geringen Prognoseungenauigkeiten anfallen könnten.

Mit dem derzeit geltenden Verfahren sei der Regelenergiemarkt auch wieder für erneuerbare Anlagen attraktiv, die so ihren Teil zur Systemstabilisierung beitragen. „SRL lohnt sich wieder“, erklärte Klaus Anduschus, Leiter des Bereichs Landwirtschaft bei der e2m. „Die Königsklasse Primärregelenergie war aufgrund einer anderen Preismechanik auch während der kurzen Lebensdauer des Mischpreisverfahrens attraktiv. SRL spielt in der Erlösstrategie nun wieder eine wichtige Rolle. Neben den Leistungspreiserlösen realisieren wir wieder lukrative Arbeitspreiserlöse.“

Bei Energy2Market geht man davon aus, dass sich die dynamische Entwicklung des Regelenergiemarktes 2020 fortsetzt. Mitte kommenden Jahres wird ein Regelarbeitsmarkt eingeführt. Dieser lasse künftig bis kurz vor dem Erbringungszeitraum ein gesondertes Arbeitspreisgebot zu, um kurzfristig freigewordene Flexibilität am Markt zu platzieren. „Dies öffnet den Markt für weitere präqualifizierte Anbieter und wird zu mehr Wettbewerb führen“, so die Erwartung des Leipziger Handelshauses.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.