Bundestag soll Rücknahme der Netzentgelte für Power-to-Gas-Anlagen beschließen

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Im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) hatte die Bundesregierung eine Netzentgelt-Belastung für Power-to-Gas-Anlagen reingeschrieben. Der Bundestag stimmte dem zu, doch der Bundesrat drohte in seiner Sitzung das Gesetz wegen der Benachteiligung von Power-to-Gas-Anlagen scheitern zu lassen. Daraufhin sagte das Bundeswirtschaftsministerium eine schnellstmögliche Rücknahme der Klausel zu. Die Länderkammer ließ das NABEG passieren.

Zweieinhalb Monate nach der Ankündigung lässt die Bundesregierung nun den Worten Taten folgen. Für den Donnerstag setze sie die versprochene Änderung auf die Tagesordnung des Bundestages. Die Behandlung des Themas wird nach aktuellem Stand dann Freitagfrüh um 3:15 Uhr stattfinden. Dann befassen sich – die noch verbliebenen Abgeordneten – mit dem Energiedienstleistungsgesetz. Das Gesetz wurde mit Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.*

In der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, die pv magazine vorliegt, ist die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehen, die eine Streichung der Netzentgelte für Power-to-Gas-Anlagen enthält. Dies begrüßt der Bundesverband Energiespeicher (BVES) ausdrücklich. Er hatte an der Seite der Länder und der Industrie gegen die ursprüngliche Rechtsänderung interventiert, da der Sektorenkopplung damit das Aus drohte.

„Man kann nicht Sektorenkopplung fordern, Wasserstoff, grüne Gase oder E-Fuels diskutieren und gleichzeitig durch die Hintertür neue Belastungen einführen“, sagte BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. „Flexible Sektorenkopplung ist ein zentrales Element, um die Energiewendeziele noch erreichen zu können. Es ist gut und notwendig, dass dies nun eindeutig feststeht.“

Mit der geplanten Änderung sollen die alten Formulierungen im Energiewirtschaftsgesetz wieder eingeführt werden. Damit werde klargestellt, dass Power-to-X-Technologien bei der Stromumwandlung nicht mit Netzentgelten belastet werden, wie es vom Verband weiter heißt. Allerdings könne dies nur ein erster Schritt sein. Für eine rechts- und investitionssichere Sektorenkopplung bedarf weitergehender Regelungen. Auch eine umfassende Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Power-to-Gas-Anlagen versprach das Bundeswirtschaftsministerium in der Bundesratssitzung vom 12. April – allerdings nicht schnellstmöglich.

*Anmerkung der Redaktion: Am 28.6.2019 wurde der Artikel mit dem Abstimmungsergebnis aktualisiert. Der Gesetzentwurf ist von der Koalitionsmehrheit angenommen worden.

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