Entwurf zu Innovationsausschreibungen sieht fixe Marktprämie vor

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für die geplanten technologieneutralen Innovationsausschreibungen veröffentlicht, der pv magazine vorliegt. Erst in der vergangenen Woche hat die Bundesregierung die Verschiebung der eigentlich für den 1. September geplanten ersten Auktion bestätigt – eben weil der Entwurf noch fehlt und einiger Abstimmung bedarf. In dem Entwurf heißt es nun, dass die Verordnung bis zum 26. Juli in Kraft treten müsse, damit der Termin 1. September gehalten werden kann. Falls dies erst danach der Fall sein wird, betimmt die Bundesnetzagentur den neuen Gebotstermin, der unter Beachtung aller erforderlichen Fristen schnellstmöglich nachgeholt werden soll.

Was das Bundeswirtschaftsministerium nun veröffentlicht hat, hat allerdings wenig mit Innovation zu tun. Dies war bereits im Vorfeld von Vertretern der Photovoltaik- und Erneuerbaren-Branche befürchtet und kritisiert worden. Die Befürchtungen sind nun bestätigt. In dem Entwurf ist eine „fixe Marktprämie“ vorgesehen, dies bedeutet die Zahlung eines festen Betrags pro erzeugter Kilowattstunde über 20 Jahre. Im Gegensatz zum derzeitigen System ist dies ein Rückschritt und teurer, weil momentan nur die Differenz zum Marktwert an der Strombörse gezahlt wird. Liegt der Marktwert des Solarstroms über dem bezuschlagten Wert muss keine Vergütung gezahlt werden und das EEG-Konto wird entsprechend nicht belastet.

Die Ausschreibung soll dem Entwurf zufolge für Kombinationen und Zusammenschlüsse von Windparks an Land, Photovoltaik- und Biomasseanlagen geöffnet werden, die sich auf einem Grundstück, Gebäude, Betriebsgelände oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden. Bei den weiteren Vorschriften orientiert sich das Ministerium weitgehend an den Regeln der bereits existierenden Ausschreibungen.

„Auch wenn die Photovoltaik gute Gewinnerchancen in dem neuen Auktionstopf haben dürfte, unsere Erwartung an ‚Innovationsausschreibungen‘ ist eine andere“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), auf Nachfrage von pv magazine. Es seien dringend Nachbesserungen erforderlich, wenn System- und Netzdienlichkeit von Erneuerbare-Anlagen weiterentwickelt werden sollen. Die intendierte Kombination von Wind- und Solarparks werde schon wegen der weiterhin bestehenden rigiden Vorgaben an die Flächenkulisse eher eine Ausnahme bleiben, so Körnig weiter. Zudem sieht er für diese Kombination im Wettbewerb mit technologiespezifischen Geboten wenig Erfolgschancen. Körnig glaubt aus, dass das Experiment „fixe Marktprämie“ zum Scheitern verurteilt ist. Es werde nicht zu mehr Marktnähe, sondern höheren Gebotspreisen führen.

„Auch innovative Anwendungen wie die Agrar-Photovoltaik, die landwirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeugung auf der selben Fläche ermöglicht, oder Kombinationen mit Speichern dürften von einem derartigen Auktionsdesign nicht profitieren“, sagt Körnig weiter. Das Fraunhofer-ISE bemüht sich derzeit ein begrenztes Kontingent der Sonderausschreibungen für Agro-Photovoltaik-Anlagen zu reservieren, um diese Technologie näher zur Marktreife zu bringen.

Der Entwurf muss nun mit den Ressorts abgestimmt werden, dann gibt es eine Länder- und Verbändeanhörung stattfinden. Schließlich müsse auch noch der Bundestag zustimmen. Zudem muss auch noch die EU-Kommission die Verordnung beihilferechtlich genehmigen. Erst dann stehen die Gebotsmengen zur Verfügung, hieß es auf die Anfrage der Grünen von der Bundesregierung hieß. Für den 1. September ist eine Gebotsmenge von 250 Megawatt vorgesehen. 2020 sollen es dann 400 und 2021 nochmal 500 Megawatt sein, die in den technologieneutralen Ausschreibungen vergeben werden.

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