VDE: Ladesäulen müssen jetzt beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden

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Der VDE weist auf eine Änderung der Niederspannungsverordnung hin: Seit März dieses Jahres müssen Ladesäulen und Wallboxen auf privatem Gelände wie im öffentlichen Raum beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) die VDE-Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ (TAR Niederspannung) aktualisiert, die den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz regelt. Neu sind konkrete Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dazu stellt VDE|FNN ein Formular für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen bereit. Die Anmeldung erfolgt vor der Errichtung durch den beauftragten Elektroinstallateur. Die neue, kompakte „TAR Niederspannung“ löst neun alte Unterlagen ab.

Heike Kerber, Geschäftsführerin des VDE|FNN, erklärt, warum die Anmeldung beim Netzbetreiber wichtig ist: „Aus Sicht des Stromnetzes sind E-Autos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf. Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.“

Neben den technischen Anforderungen an Ladeeinrichtungen definiert die neue „TAR Niederspannung“ auch die an Speicher. So sind darin erstmals Grenzwerte für Netzrückwirkungen von Speichern festgelegt. Die „TAR Niederspannung“ gilt für alle Bezugsanlagen in der Niederspannung. Die Anforderungen an Erzeugungsanlagen sind in der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) verankert. Langfristig ist geplant, beide Vorschriften in einem Regelwerk zu vereinen.

Die „TAR Niederspannung“ ist in einem konsensbasierten Prozess mit allen betroffenen Fachkreisen entwickelt worden. Vertreter von Netzbetreibern, Herstellern, dem Elektrohandwerk und der Berufsgenossenschaft haben zwischen 2014 und 2016 auf Basis des europäischen Network Code „Requirements for Generators“ einen Entwurf erstellt. Diesen hat VDE|FNN im April 2017 veröffentlicht und um Änderungsvorschläge gebeten. Die rund 2800 Stellungnahmen aus der Fachöffentlichkeit hat das verantwortliche Gremium im VDE|FNN geprüft und in einem Workshop mit allen Interessierten ausführlich diskutiert. Nach einem mehrstufigen Freigabeprozess, der auch die Notifizierung bei der EU-Kommission beinhaltete, ist die neue Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ am 8. März 2019 in Kraft getreten.

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