Regionalnachweisregister für Erneuerbaren-Strom gestartet

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Zum 1. Januar 2019 ist das neue Regionalnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen gestartet. Er ermöglicht die Ausstellung von Regionalausweisen, wie Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten. Es ermögliche Endkunden, die Energiewende direkt in ihrer Region zu unterstützen und Stromlieferanten ihren Produkten ein „regionales Gesicht“ zu verleihen. Das Umweltbundesamt ist für die Umsetzung verantwortlich. Die Behörde soll unter anderem sicherstellen, dass die die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird – also das Doppelvermarktungsverbot für Strom aus EEG-Anlagen nicht verletzt wird.

Zur Kennzeichnung des Stroms aus EEG-Anlagen heißt es weiter: Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-Kilometer-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters könnten sich Anlagenbetreiber dann Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen.

Die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV) trat am 21. November 2018 in Kraft, wie es weiter hieß. In der Verordnung sind auch Neuregelung auf Grundlage der sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister enthalten. Sie soll damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.

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