Verbände: E-Privacy-Verordnung hat weitreichende Folgen für alle Energieunternehmen

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In einem offenen Brief zur Zukunft der E-Privacy-Verordnung haben sich mehrere Erneuerbaren-Verbände an die zuständigen Kommissare der EU gewandt. Grundsätzlich begrüßen demnach Smart-En, EER, Esmig, Eurelectric, EHPA und Solarpower Europe das Ziel der Verordnung, elektronische Kommunikation und elektronische Benutzerdaten zu schützen. Gleichzeitig sind sie besorgt: Der öffentliche Diskurs gehe bisher hauptsächlich um Cookies und Daten für Online-Werbung, aber der diskutierte Verordnungsentwurf habe auch weitreichende Konsequenzen für alle Energieunternehmen, die an der Dekarbonisierung und der Senkung der Treibhausgasemissionen beteiligt sind.

„Fast alle innovativen Geschäftsmodelle im Energiesektor basieren auf der Verarbeitung von Verbrauchs-, Zustands- und Messdaten, die mit einer Vielzahl von Messgeräten erfasst werden und nicht auf Smart Meter beschränkt sind, die beim Kunden installiert werden“, schreiben die Verbände: „Dazu gehören Dienstleistungen für intelligentes Energiemanagement, das Management und die Steuerung von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, Dienstleistungen für die Elektromobilität und zahlreiche Smart-Home-Anwendungen. Solche Geschäftsmodelle wären ohne Daten, die über Endgeräte und Geräte erfasst werden, undenkbar.“

Die Verbände geben zu bedenken, dass laut Artikel 8 des aktuellen Entwurfs Informationen aus Endgeräten nur unter strengsten Bedingungen gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Diese Einschränkung gelte nicht nur für personenbezogene Daten, sondern erstrecke sich auch auf Sach- und Geschäftsdaten. Damit decke Artikel 8 fast alle innovativen Entwicklungen in der Energiewirtschaft ab – ohne ausreichende Ausnahmen für sektorspezifische Gegebenheiten. Anders als in der Datenschutz-Grundverordnung sehe die E-Privacy-Richtlinie bisher auch keine Rechtfertigungsmöglichkeit für die Datenverarbeitung vor – beispielsweise für die Erfüllung eines Vertrags mit dem Endnutzer, die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder aufgrund besonderer Interessen. Das mache die Datenverarbeitung für innovative Energiedienstleistungen praktisch unmöglich.

Als weiteres Problem sehen die Verbände die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten von Endgeräten, die im vorliegenden Entwurf ohne vorherige Ankündigung widerrufen werden kann. Dies führe dazu, dass vertragliche Leistungen nicht erbracht werden könnten und als Folge der Vertrag fristlos gekündigt werde. Insbesondere bei komplexen Energiedienstleistungen stelle sich darüber hinaus die Frage, wessen Zustimmung in welchem ​​Umfang eingeholt werden müsse.

Als Anhang zu ihrem Schreiben haben die Verbände den EU-Kommissaren einige Lösungsvorschläge unterbreitet. Beispielsweise sollte der Geltungsbereich von Artikel 8 begrenzt werden und sich nur auf Cookies beziehen. Außerdem sollte es abweichende Regelungen für manche Informationen oder Endgeräte geben. „Für komplexe Sonderfälle wie den Energiesektor sind spezielle Regelungen erforderlich“, so die Verbände.

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