Europäischer Rechnungshof: EU-Förderprogramme verfehlen Klima- und Energieziele

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Einen positiven Aspekt nennt der Europäische Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht rund um CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie innovative erneuerbare Energien: Die EU wird ihre im Bereich erneuerbare Energien für 2020 gesetzten Ziele voraussichtlich erreichen. Der Rest des Papiers fällt jedoch kritisch aus. Die Prüfer haben für ihren Bericht zwei 2009 lancierte Förderprogramme der EU bewertet: das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) und und die Reserve für neue Marktteilnehmer, das NER300-Programm. Darin seien zwar – bei einem Ausgabenziel von insgesamt 3,7 Milliarden Euro – ehrgeizige Ziele formuliert, aber kaum Ergebnisse erzielt worden.

Die Prüfer stellten fest, dass das EEPR einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Offshore-Windenergiebranche geleistet, seine Zeile im Bereich der CO2-Abscheidung jedoch verfehlt habe. Im Rahmen des NER300-Programms sei kein erfolgreiches CO2-Speicherungsprojekt umgesetzt und zudem bei der Demonstration eines breiteren Spektrums an innovativen Technologien auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien kaum Fortschritte erzielt worden. Den Prüfern zufolge haben sich ungünstige Investitionsbedingungen auf beide Programme negativ ausgewirkt. Auch habe die Unsicherheit bei den regulatorischen Rahmenbedingungen das Voranschreiten vieler innovativer Projekte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und der CO2-Abscheidung behindert oder verzögert. Eine maßgebliche Rolle bei der gescheiterten Einführung der CO2-Abscheidung und -Speicherung komme auch den CO2-Marktpreisen zu, die nach 2011 schwankungsanfällig und niedriger als erwartet gewesen seien.

Besonders am NER300-Programm übten die Prüfer Kritik. Dessen Konzeption habe dazu geführt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten nicht wirksam auf sich ändernde Gegebenheiten reagieren konnten. Beispielsweise seien die Verfahren zur Projektauswahl und Entscheidungsfindung komplex gewesen, andere Konzeptionsmerkmale hätten die Flexibilität des Programms eingeschränkt. Zudem würden eindeutige Modalitäten für die Rechenschaftspflicht und Kontrolle fehlen: Die Mittel dieses Programms seien nicht Teil des EU-Haushalts und würden nicht in der Vermögensbilanz der EU ausgewiesen.

Zurzeit bereitet die EU die Lancierung des Innovationsfonds vor, der den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu beschleunigen und das NER300-Programm ab 2021 ablösen soll. In Ihrem Bericht unterbreiten die Prüfer der EU-Kommission daher Empfehlungen für eine bessere Ausgestaltung des Programms.

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