Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat mit Partnern aus der Netz- und Energiewirtschaft die Initiative für Netzflexibilität ins Leben gerufen. Dabei gehe es um die Überarbeitung der Rahmenbedingungen für Flexibilitätstechnologien, die in der laufenden Legislaturperiode erfolgen müsse. Es handele sich um Technologien für die Energiespeicherung oder die Abstimmung von Erzeugung und Verbrauch, etwa durch Demand Side Management oder Power-to Heat, hieß es am Mittwoch von der Dena. Ziel der Initiative sei es, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen.
Diese sollen am Koalitionsvertrag ausgerichtet sein, in dem Union und SPD festgehalten haben, mit neuen Technologien, verstärkter Digitalisierung und intelligenten Abwicklungsprozessen eine höhere Auslastung der aktuellen Netze zu erreichen. Es soll einen gesetzlichen Rahmen geben, um die in den Pilotprojekten wie „Schaufenster intelligente Energie“ (SINTEG) erprobten Technologien und Mechanismen flächendeckend auszurollen.
Das Gesetz sollte in dieser Legislaturperiode kommen, da Flexibilitätstechnologien für die Stabilisierung des Stromnetzes immer wieder werden. Damit diese Technologien zum Ausgleich der schwankenden Einspeisung der erneuerbaren Energien effizient eingesetzt werden können, müssen regulatorische Hürden abgebaut werden, wie es weiter hieß. Die Partner der Initiative fordern zudem eine Weiterentwicklung der Netzentgelte. Es sollte gewährleistet sein, dass die Erbringung von Regelenergie nicht zu steigenden Netzentgeltkosten für die Unternehmen führt und dass sich der Einsatz von Strom in anderen Sektoren – also Wärme und Verkehr – wirtschaftlich lohnt.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Na, wie wäre es denn mal mit einem Preissignal an der Steckdose, ich glaube da würde das „Demand-Side-Management“ quais adhoc funktionieren?
Aber nein, das wäre zu einfach und zu marktwirtschaftlich….
Der kleine Stromverbraucher wünscht nicht, dass sein Stromlieferant weiß (=in einer Datenbank abgelegt hat!), zu welchen Tages- oder Nachtzeiten, oder auch Jahreszeiten (gerade in Urlaub?) er Strom verbraucht. Im Sinne des Datenschutzes ist deshalb das bisherige System mit entweder einem Pauschalpreis oder einigen wenigen Stufen (bisher: Tag+Nachtstrom, zukünftig: Tags und im Sommer sogar billiger?) eher geeignet. Im Übrigen macht Haushaltsstrom nur 1/4 des Stromverbrauchs in Deutschland aus. Bei Großverbrauchern kann es sich dagegen lohnen, seinen Stromverbrauch über Preissignale an das Angebot anzupassen. Aber auch die werden dann über Wärme- (oder bei Kühlanlagen Kälte-) Speicher die Nicht-Verbrauchszeiten puffern müssen. Das wird – auch im Haushalt – bei Sektorkopplung gelten: Wärmepumpen und Ladestationen wird man über Rundsteuersignale steuern können müssen. Das alleine über Preissignale, auf die jeder individuell reagieren kann, zu regeln birgt die Gefahr, dass überreagiert wird, wie ehedem beim 50,2Hz-Problem. Das blödeste ist ja, wenn wegen eines Überangebots alle entscheiden: jetzt bunkere ich ein, was dann zur Folge hat, dass noch Ersatzkraftwerke zugeschaltet werden müssen, oder umgekehrt, wegen eines Mangels alle entscheiden jetzt abzuwarten, und dann noch EE-Erzeuger abgeregelt werden müssen. Und das könnte sich dann noch aufschaukeln. In einem guten Regelkreis braucht man Dämpfungselemente mit der richtigen Zeitkonstante, und die kennt der einzelne Verbraucher nicht.
Damit man den Datenschutzanforderungen gerecht werden kann, sollten die Strompreise als Angebot der Stromversorger wahrgenommen werden und Normalverbraucher darauf reagieren können, durch die individuelle Entscheidung, Geräte ein- oder auszuschalten.
Die Preisinformationen können das dämpfende Regelungselement auch beinhalten, wenn diese regional und last-/erzeugungsbezogen übermittelt würden oder auch dann, wenn Stromkunden Leistungsoptionen (innerhalb welcher sich die Netzsituation im Übertragungs/Verteilnetz stabil halten lässt) gezeigt würden. Die Stromkunden damit gebildet werden.
Großverbraucher können auf die Datenerhebung mit angepassten Sicherheitserweiterungen reagieren, ohne daß dabei die Verhältnismäßigkeit zum Aufwand überstrapaziert würde. Diesen Aufwand jedoch mutet die Gesetzgebung durchschnittlichen Haushaltstromkunden jedoch (im Großen und fast Ganzen) pauschal mit der neuen Smart-Meter-Gateway Implementierung zu.
Die Stromnetzflexibilisierung sollte deshalb vielschichtigere Angebote beinhalten, statt sturem Reglementierungsstress zuungunsten der Normalkunden als Stromverbraucher.
Diese Möglichkeiten umfassend aufzulisten, deren Vernetzungsmöglichkeiten darzustellen und die Machbarkeit (inklusive der realistischen Kostenschätzung) zu bewerten, das sollten die wissenschaftlichen Experten des Bundestages, staatliche Forschungsinstitute und Studieninitiativen leisten.