Energy Brainpool: Sechs-Stunden-Regel wirkt sich kaum auf Erlöse aus

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Mit dem EEG 2014 hatte die Politik die Regelung eingeführt, dass alle EEG-Anlagen, die unter die verpflichtende Direktvermarktung fallen, für ihren Strom keine Vergütung mehr erhalten, wenn der Preis an der Strombörse in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. Der Vergütungsausfall betrifft die Stunden mit negativen Strompreisen. In diesem Jahr gab es schon einige Tage, an denen solche Phasen auftraten. Für die längste Periode – mit 21 aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Strompreisen – sorgte Ende Oktober der Herbststurm „Herwart“.

Die Berliner Energiemarkt-Experten haben daher ihre Kurzstudie von 2014 aktualisiert und ein neues White Paper herausgebraucht. Dabei zeige sich, dass die Sechs-Stunden-Regel die Gewinne der Photovoltaik- und Windkraftanlagen kaum verringere, hieß es zur Veröffentlichung am Donnerstag. Sie haben dafür nach eigenen Angaben den Zeitraum von 2016 bis 2036 betrachtet.

Betreiber von Windkraftanlagen, die 2016 ans Netz gegangen sind, müssten auf etwa 1,4 Prozent ihrer Erlöse während des 20-jährigen Vergütungszeitraums verzichten. Bei Photovoltaik-Anlagen mache es nur 0,3 Prozent der Erlöse aus. Die entgangenen Einnahmen gerechnet auf die Investitionskosten der Photovoltaik-Anlagen betragen durchschnittlich ein Prozent, wie es weiter hieß.

Energy Brainpool geht bei seinen Berechnungen davon aus, dass wegen des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien die Sechs-Stunden-Regel künftig noch häufiger greifen werde. So steige der Anteil der entgangenen Vergütungszahlungen für Windkraftanlagen bis 2036 auf etwa vier und für Photovoltaik-Anlagen auf etwa ein Prozent. Der Grund für die höheren Verluste bei der Windkraft sei, dass Solarstrom seine Maximalwerte meiste in der Mittagszeit erreiche, wenn eine hohe Nachfrage bestehe. Windkraftanlagen speisten hingegen häufig viel Strom in den nachfrageschwachen Nachtstunden ein. Damit wären Windkraftanlagen potenziell häufiger von der Sechs-Stunden-Regelung betroffen als Photovoltaik-Anlagen.

„Auch wenn negative Preise zukünftig häufiger auf der Agenda stehen, bleibt das finanzielle Risiko in den nächsten 20 Jahren begrenzt“, sagt Tobias Kurth, Geschäftsführer bei Energy Brainpool. Ab dem 21. Betriebsjahr müssten die negativen Preise in stärkerem Maße berücksichtigt werden, wenn Investoren und Betreiber ihre Erlöse bewerteten.

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