Spanien: Systemneutrale Versteigerung von 2.000 Megawatt Erneuerbaren-Produktionsleistung mit Anspruch auf Förderung am 17.5.2017

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Die lang erwarteten Verordnungen zur Regelung der Teilnahmebedingungen an der Versteigerung sind am 12. April im Gesetzesblatt BOE veröffentlich worden, nachdem bereits seit Oktober 2016 die Gerüchte über diese Versteigerung durch die spanischen Medien gingen. Grund für die Versteigerungen sind die durch die EU vorgegebenen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien zum Jahre 2020 in den Mitgliedsstaaten.

Versteigert werden Rechte auf die Zuweisung einer spezifischen Vergütung für mindestens 2000 Megawatt, wobei die Verordnungen vorsehen, dass die Leistung auch noch durch eine ministeriale Verordnung erhöht werden kann.

Die Teilnehmer an der Versteigerung müssen als einzige Qualifikation zur Teilnahme eine Bankgarantie von 60 Euro pro Kilowatt stellen. Die Qualifikationsunterlagen müssen vor dem 11. Mai bei der OMI-Polo Español, S.A (OMIE) eingereicht werden. Nach erfolgter Qualifikation erhalten die zugelassenen Teilnehmer weitere Informationen über den technischen Ablauf der Versteigerung und die Zugangsdaten zu der elektronischen Versteigerungsplattform.

Die Mindestleistung eines Gebotes beträgt 100 Kilowatt, wobei jedes Gebot auch noch in verschiedene Tranchen unterteilt werden kann. Die maximale Größe einer nicht teilbaren Tranche beträgt 200.000 Kilowatt und die Mindestgröße 1 Kilowatt.

Zuschlagskriterium ist die prozentuale Reduzierung einer fiktiven Anfangsinvestition, die der Teilnehmer für jede Tranche seines Gebotes angeben muss. Die von dem Ministerium vorgegebene fiktive maximale Investition beläuft sich bei Wind und Photovoltaik auf 1.200.000 Euro/Megawatt und für die restlichen Technologien auf 2.000.000 Euro/Megawatt. Diese Investition soll sich nach den Vorgaben des königlichen Dekrets (RD) 413/2012 innerhalb der Laufzeit von 25 Jahren mit einer „vernünftigen Rendite“ verzinsen. Die „vernünftige Rendite“ beträgt 300 Basispunkte über den 10 Jahresbonds des spanischen Staates zum Zeitpunkt 2013, bis zur möglichen Revision Ende 2019 sind dies 7,5 Prozent.

Nach den Vorgaben des Ministeriums beträgt die jährliche spezifische Vergütung bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2019 und einer 0 Prozent Reduzierung 36.908 Euro pro Megawatt bei Photovoltaik und 45.056 Euro pro Megawatt bei Windenergie unter der Annahme, dass eine Photovoltaik-Anlage 2367 Produktionsstunden im Jahr Energie produziert und eine Windanlage 3000 Stunden im Jahr. Falls diese Werte nicht erreicht werden, sinkt die spezifische Vergütung anteilig.

Praktisch bedeutet dies, dass beispielsweise bei einer 20-prozentigen Reduzierung der Investition die spezifische Vergütung 13.750,80 Euro pro Megawatt und Jahr für eine PV-Anlage betragen würde. Bei einer 25-prozentigen Reduzierung beträgt die Vergütung noch 7.961,50 Euro  und bei 30-prozentigen nur noch  2.172,20 Euro pro Megawatt und Jahr

Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen erhalten die spezifische Vergütung neben den Verkaufserlösen der erzeugten Energie auf dem spanischen Energiemarkt. Bei der Berechnung der spezifischen Vergütung zur Erreichung der „vernünftigen Rendite“ wurden „floor“ und „cap“ Marktpreise zu Grunde gelegt, deren Unter- oder Überschreiten Auswirkungen auf die spezifische Vergütung haben.

Die Teilnehmer werden ihre Gebote am 17.5. zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr elektronisch bei der OMEL abgegeben und diese wird dann innerhalb von 24 Stunden die Ergebnisse der Versteigerung den Teilnehmern mitteilen. Zuschlag erhalten diejenigen Anlagen, welche die höchste prozentuale Senkung der Investitionskosten anbieten und damit im Stromsystem die geringsten spezifischen Zusatzkosten erzeugen.

Zur Errechnung der spezifischen Zusatzkosten wird die spezifische Vergütung durch die maximalen Produktionsstunden geteilt. Das bedeutet, das bei einer identischen prozentualen Reduzierung der Investitionskosten, eine Windanlage gegenüber einer PV-Anlage geringere spezifische Zusatzkosten für das Stromsystem bedeutet, da eine Windanlage 3000 Produktionsstunden gegenüber 2367 einer PV-Anlage haben soll. Zuschlag bekäme in diesem Fall die Windanlage.

Die Versteigerung ist als eine Grenzwertversteigerung konzipiert, so dass, vereinfacht gesagt, das letzte Gebot, welches einen Zuschlag erhält, die spezifische Vergütung für alle anderen erfolgreichen Gebote bestimmt.

Nach Veröffentlichung der Ergebnisse im BOE haben die erfolgreichen Teilnehmer sechs Monate Zeit, die zugeschlagene Leistung konkreten Projekten zuzuweisen. Den zur Eintragung notwendigen Bankaval von wiederrum 60 Euro pro Kilowatt musste aber bereits 45 Tage nach erfolgtem Zuschlag hinterlegt werden. Diese Bankgarantie wird über die Laufzeit der Planung und Bauphase bis zur Inbetriebnahme spätestens am 31.12.2019 nach Projektschritten freigegeben.

Die Regelung wird von den Verbänden wegen der Komplexität aber auch wegen der fehlenden Investitionssicherheit kritisiert. Da alle sechs Jahre (das erste Mal zum 1.1.2020) die „vernünftige Rendite“ und alle weiteren Parameter vom Ministerium angepasst werden können, soll es nach Ansicht der Verbände keine Planungssicherheit geben. Es bleibt abzuwarten, ob die Versteigerung trotz der komplizierten Regelungen und der hohen finanziellen Garantien ein Erfolg wird und zum 1.1.2020 entsprechend 2000 Megawatt Erneuerbaren-Leistung in Spanien geschaffen wurden.


Christoph_Himmelkamp_Roedl_Partner_SpanienDer Autor Christoph Himmelskamp arbeitet als Rechtsanwalt & Abogado bei der internationalen Wirtschaftsprüfungs, Steuer- und Rechtsberatungsgesellschaft Rödl & Partner in der spanischen Niederlassung in Barcelona, die er als Partner leitet. Seit 2005 ist er bei Rödl & Partner für die Betreuung der mittelständischen deutschsprachigen Mandate zuständig und berät diese in allen Belangen des spanischen Wirtschafts- und Handelsrechts. Seit Anfang 2007 hat er sich bei Rödl & Partner unter anderem auf den Bereich erneuerbarer Energien spezialisiert und ist nun Ansprechpartner insbesondere für die Abwicklung von Kauf, Verkauf und Finanzierung von Solar-Energie-Projekten und erstellt außerdem für diese die Due-Diligence-Berichte.


 

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.

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