Der Insolvenzplan, den AEG Power Solutions im Zuge seines Schutzschirmverfahrens erarbeitet hat, ist am Donnerstag einstimmig angenommen und vom Amtsgericht Arnsberg bestätigt worden. Alle im Insolvenzplan gebildeten Gruppen der Gläubiger hätten dem Insolvenzplan ohne Gegenstimmen oder Stimmenthaltung zugestimmt, teilte die Wirtschaftskanzlei Denton am Freitag mit, die das Unternehmen berät. Mit der Zustimmung sei die wichtigste Hürde auf dem Weg zur Sanierung und Fortführung des Unternehmens genommen worden. Sobald der Insolvenzplan rechtskräftig sei, werde das laufende Verfahren aufgehoben.
In dem Plan seien wesentliche Sanierungsbeiträge aller Gläubiger von AEG Power Solutions festgehalten. Zudem sehe der Insolvenzplan eine gesellschaftsrechtliche Kapitalmaßnahme vor, bei der das Stammkapital auf Null gesetzt werde. Im Zuge dessen werde der bisherige Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden. Bei der anschließenden Kapitalerhöhung werden die neuen Geschäftsanteile von der AEG Power Solutions B.V. – einer anderen Gesellschaft des 3W Power-Konzerns – übernommen, wie es weiter hieß.
Der Anbieter von unterbrechungsfreien Stromversorgungssystemen (USV) und Lösungen für industrielle, kommerzielle, erneuerbare und dezentrale Energiemärkte weltweit befindet sich seit November 2016 im einem sogenannten Schutzschirmverfahren. Zum vorläufigen Sachwalter hatte das Amtsgericht Rainer Eckert bestellt. Am 1. Februar 2017 hatten die Richter das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AEG Power Solutions eröffnet und Dr. Eckert zum Sachwalter ernannt. Die Partner der Wirtschaftskanzlei Denton, Andreas Ziegenhagen und Dirk Schoene, erhielten für die Restrukturierung eine Generalhandelsvollmacht. Sie seien vor allem für die Verhandlung und Umsetzung der erforderlichen Personalmaßnahmen, der Restrukturierung der Fremdkapitalmaßnahmen sowie den Übernahmevertrag mit dem neuen Eigentümer und dem Entwurf sei Insolvenzplans verantwortlich gewesen, hieß es weiter.
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