Manz beschließt Kapitalerhöhung für Einstieg von Shanghai Electric

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Der Vorstand der Manz AG hat am Donnerstag der Ausgabe von 2.323.224 neuen Aktien zugestimmt. Dies entspreche einer Erhöhung des Grundkapitals um 43 Prozent, teilte der Photovoltaik-Maschinenbauer aus Reutlingen mit. Die neuen Stammaktien würden vom 25. April bis zum 19. Mai zum Bezug angeboten. Sieben alte Aktien könnten dabei gegen drei neue Aktien bezogen werden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien betrage jeweils 34.74 Euro. Das Grundkapital werde sich mit der Maßnahme auf 7.744.088 Euro erhöhen, hieß es weiter.

Mit der Kapitalerhöhung macht Manz den Weg frei für den Einstieg der Shanghai Electric Germany Holding GmbH, einer deutsche Tochtergesellschaft der Shanghai Electric Group Co., Ltd. Diese habe sich verpflichtet, die von den Aktionären nicht bezogenen neuen Aktien zu übernehmen. Zudem würden die Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz, die derzeit in Höhe von 35,2 und 3,8 Prozent an dem Unternehmen beteiligt sind, ihre Bezugsrechte nicht ausüben. Diese Bezugsrechte für insgesamt 906.662 neuen Aktien würden auf auf die Shanghai Electric Germany Holding GmbH übertragen, hieß es weiter. Die Verpflichtungen von Shanghai Electric Germany stünden noch unter mehreren Bedingungen, insbesondere der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in China sowie der Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen in China.

Shanghai Electric will nach seinem Einstieg die Photovoltaik-Sparte des Maschinenbauers weiter erhalten. Dabei werde es vor allem um die Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der CIGS-Technologie gehen. Manz hatte im vergangenen Jahr verschiedene Optionen für seine Solarsparte geprüft und dabei auch eine Schließung nicht ausgeschlossen. Der Erlös aus der Kapitalerhöhung soll Manz zufolge zur Rückführung von Krediten der deutschen Kreditgeber, zur Deckung der im Rahmen der Restrukturierung im Geschäftsjahr 2016 liquiditätswirksamen Kosten, für eine möglicherweise erforderliche Rückführung eines Projektdarlehens, zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten und des Umlaufvermögens sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse das Wertpapierprospekt noch billigen. Nach Angaben von Manz wird dies am heutigen Tag voraussichtlich der Fall sein und dann wird das Angebot auf der Unternehmensseite veröffentlicht. (Sandra Enkhardt)

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