EEG-Novelle 2016 torpediert die Pariser Klimaschutzvereinbarung

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Mit großem Tam Tam hat sich Umweltministerin Hendricks in Paris feiern lassen: Das irdische Hitzefieber solle nun bei 1,5°C gestoppt werden. Offensichtlich ist ihr nicht bekannt, was das wirklich bedeutet. Nach den Berechnungen des New Climate Institutes müsste eine vollständige Energieversorgung mit 100% Erneuerbaren Energien weltweit bis 2035 und in Deutschland schon vor 2030 erreicht sein. Die Bundesregierung tut aber alles, um genau diese Zielerreichung zu verhindern und weit zu unterschreiten. Seit dem Beschluss in Paris tut die Bundesregierung zu dessen Erfüllung nichts, gerade so als ob es Paris nicht gegeben hätte. Im Gegenteil verstärkt sie sogar die Aktivitäten zur Behinderung des deutschen Klimaschutzes. Ihre Aktivitäten führen zu CO2-Emissionsteigerungen, statt sie auf Null zurückzufahren.

Beispiel dafür ist der jetzt von Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegte Referentenentwurf zur EEG Novelle 2016. Damit missachtet die Bundesregierung völlig ihre eigene Zustimmung zum Pariser Vertrag. Statt den Ausbau von Ökostrom zu beschleunigen, setzt sie nun auch bei der Windkraft den Rotstift an und bei anderer Erneuerbaren Energien will sie den Ausbaustillstand nicht wieder ankurbeln (den EEG-Referentenentwurf finden Sie z.B. hier: http://bit.ly/1TezyjG).

So wurden in Deutschland im Jahre 2015 etwa 6 000 Megawatt neue Windkraftleistung installiert. Dieser Ausbau darf in Zukunft nicht mehr als 2 500 Megawatt betragen, da die Bundesregierung dies sogar als Höchstausbaugrenze festlegen will. Eine gesetzlich festgelegte Obergrenze ist neu in der politischen Agitation gegen die Erneuerbaren Energien. Mit der gesetzlich verordneten Obergrenze will Minister Gabriel nicht einmal mehr Marktwirtschaft zur Ankurbelung von Klimaschutzinvestitionen zulassen. Das ist schlimmer als jede kommunistische Planwirtschaft. Sogar in China gibt es diese längst nicht mehr. Dort wird mit dem Instrument der garantierten Einspeisevergütung ein bespielloser Ausbauaufschwung der Erneuerbaren Energien organisiert und eben nicht mit planwirtschaftlichen Ausschreibungen.

Im Klartext heißt dies: wer mehr für den Klimaschutz tun will, als durch die Bundesregierung verordnet, darf dies gar nicht. Die nächste Stufe der Maßnahmen gegen Erneuerbaren Energien wäre nur noch das Verbot des Neubaus von EEG Anlagen, was es in Bayern indirekt mit der 10H Regelung schon weitgehend gibt.

Erreichen kann die Bundesregierung dieses massive Drosseln des Ökostromausbaus nur mit dem klaren planwirtschaftlichen Ansatz: Ausschreibungen und Ausbaudeckel. Dabei ist es eine subtile Methode, dass unter guten Überschriften das glatte Gegenteil organisiert wird. Die Ausschreibungen und der Ausbaudeckel sind ein klares planwirtschaftliches Instrument, werden aber von der Bundesregierung als mehr Marktwirtschaft angepriesen.

Der Erhalt der längst schon erstickten bürgerlichen Aktivitäten von Energiegemeinschaften dient als Begründung für die unerträglich niedrigen Grenzen unterhalb deren es noch garantierte Vergütungen statt Ausschreibungen geben soll. So heißt es im vorgelegten Gesetzestext: „Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll die hohe Akteursvielfalt gewahrt bleiben. Diesem Zweck dient die Bagatellgrenze von 1 MW.“ Dies ist blanker Hohn. Jeder weiß, dass es in weiten Teilen Deutschlands nur rentable Investitionen geben kann, wenn extra auf Schwachwindgebiete ausgelegte hohe Windkraftanlagen über 2 MW, besser 3 MW, gebaut werden. Bürgerenergiegemeinschaften sollen also in unrentable Anlagen investieren? Niemand wird dies tun, was Gabriel als Anreiz sieht. Dabei ignoriert Minister Gabriel sogar die Vorgaben der EU, die unterhalb 6 MW installierter Leistung Vergütungen ohne Ausschreibungen für sinnvoll hält.

In der Einleitung des Gesetzesentwurfes findet sich die richtige Zielvorstellung: „Andererseits müssen die erneuerbaren Energien immer stärker in die Strommärkte und in das Elektrizitätsversorgungssystem integriert werden.“ Das Problem ist nur: dazu gibt es keine einzige Maßnahme über die EEG Novelle 2016. Weder gibt es endlich eine Klarstellung des §61, wo eine EEG-Umlagebefreiung für Kombikraftwerksinvestitionen vorgesehen ist, die aber bisher wirkungslos verpufft ist, noch gibt es eine Ausgestaltung der Direktvermarktung, wie sie der Bundestag 2014 gefordert hat. Genau diese beiden Instrumente könnten aber eine Dynamik in der notwendigen Integration des Ökostromes erzeugen.

Höhnisch ist auch folgende Zielvorstellung im Gesetz: „Dabei werden die Ausschreibungsvolumen so bemessen, dass der Ausbaukorridor (40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil im Jahr 2025) eingehalten wird.“ Klar ist inzwischen, dass die Methode der Ausschreibungen und die anderen Maßnahmen im EEG zu einer deutlichen Unterschreitung der Ausbaukorridore führen. Im Sektor PV liegt der jährliche Ausbaukorridor bei 2 500 MW. 2015 wurden aber nur 1400 MW zugebaut. Bei Bioenergien liegt der Ausbaukorridor bei 100 MW. Im Bezugszeitraum von November 2014 bis Oktober 2015 sind aber gerade einmal 67 MW zugebaut worden.

Dass der Stillstand im Ausbau der Bioenergien existenziell für die Branche ist, hat nun wenigsten die CSU erkannt, weshalb der Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt (CSU) nun damit gedroht hat, die EEG Novelle 2016 abzulehnen, wenn sie keine Verbesserungen für die Bioenergien liefert. Recht hat er damit. Nur mit Klimaschutz hat das nichts zu tun, denn bei der Windkraft hat er sich in der CSU in Bayern auch nicht gegen den Ausbaustopp durch die 10H Regelung gewandt, obwohl im Jahre 2015 nur noch 25 neue Anträge auf Neubau von Windkraft gestellt wurden, gegenüber mehr als 300 in 2014. Auch seine Ablehnung von PV-Freilandanlagen auf Ackerflächen ist gegen die Interessen des Klimaschutzes und der Bauern gerichtet. Mit PV Anlagen, die unter den Modulen eine Ackernutzung ermöglichen, würden Landwirten sogar eine doppelte Ernte einfahren: Solarstrom und Korn oder Gemüse.

Der Energieminister Gabriel täuscht also bewusst die Öffentlichkeit, wenn er behauptet, die Zielerreichung der sowieso schon viel zu niedrig angesetzten Ausbaukorridore zu ermöglichen. Mit diesem vorgelegten Referentenentwurf für die EEG Novelle 2016 ist also nur zu erwarten, dass auch beim Windkraftausbau ein Marktzusammenbruch weit unter 2,5 GW kommen wird.

Auch dann wird dies Minister Gabriel nicht veranlassen, Korrekturen vorzunehmen. In den Sektoren Solar, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie, wo der Ausbau 2015 fast bei Null oder weit unter dem Ausbaukorridor lag, gibt es in der EEG Novelle 2016 überhaupt keine einzige Maßnahme, die Investitionen in diesen Sektoren wieder anzukurbeln und wenigstens auf das Niveau der viel zu niedrigen Ausbaukorridore wieder anzuheben. Wieso also soll er bei Unterschreitung des Ausbaukorridors bei Windkraft korrigierend eingreifen, wenn er es bei allen anderen Sektoren auch schon nicht tut?

Die EEG Novelle 2016 wird, wenn sie so kommt, verheerende Auswirkungen haben: Bis 2022 müssen in Deutschland noch etwa 90 TWh jährlicher Atomstromerzeugung ersetzt werden. Der Ausbau des Ökostromes wird aber mit den nun vorgelegten Vorgaben bei höchstens 40 TWh jährlich liegen. Das bedeutet, dass der Atomausstieg nur mit einem Ankurbeln der Kohle- und Gaskraftwerke und damit steigenden CO2 Emissionen verwirklicht werden kann. Dies macht überaus deutlich, dass der Bundesregierung gar nichts am Pariser Abkommen liegt. Sie torpediert es sogar mit höheren statt weniger Emissionen über eine EEG Novelle 2016.

Dies alles ist vor allem unverständlich, weil inzwischen Solar- und Windstrom die billigste Art der Stromerzeugung geworden sind. In den USA, so berichtet gerade GTM Research, werden in diesem Jahr 5 900 Megawatt an PV-Anlagen zugebaut ohne eine Inanspruchnahme der staatlichen Förderung. Das ist wesentlich mehr als im bisherigen US-Rekordjahr 2015 mit 4 100 Megawatt GW Gesamtinstallation. Wirtschaftsminister Gabriel schädigt mit seiner EEG-Novelle 2016 aktiv den Wirtschaftsstandort Deutschland, da er zum einen der Wirtschaft den Ausbau der billigsten Stromerzeugung verweigert und zum anderen den Ausbau der neuen Industrie den USA und China überlässt.

Eine große Mitschuld an dem Niedergang der Erneuerbaren Energien in Deutschland trägt der Branchenverband BEE selbst. Auf seinem Neujahrsempfang in Berlin letzte Woche hatte der BEE Präsident wie jedes Jahr nur leise Kritik an den Planungen der Bundesregierung anklingen lassen, aber vor allem viele Schmeicheleien für die Umweltministerin und die Bundesregierung insgesamt parat. Damit war für Minister Gabriel klar, dass er nicht mit nennenswertem Widerstand seitens des BEE zu rechnen hat. Nur eine Woche später konnte er getrost seine vernichtenden Vorschläge für den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit der EEG Novelle 2016 präsentieren.

Diese Bundesregierung Merkel/Gabriel trägt eine große Schuld an den sich massiv ausweitenden Problemen des Klimaschutzes: Immer mehr Klimaflüchtlinge, die auch in Europa Zuflucht suchen; immer größere wirtschaftliche und menschliche Schäden durch Wetterextreme; immer größere Zerstörung der Biodiversität, bis hin zur Gefährdung der menschlichen Existenzfähigkeit und dies alles unter Missachtung der großen wirtschaftlichen Entwicklung. Die EEG Novelle 2016 wird, wenn sie so wie im Referentenentwurf verwirklicht wird, ein weiterer Sargnagel sein in der Überlebensfrage der Menschheit.

— Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Nun ist er Präsident der Energy Watch Group (EWG). Mehr zu seiner Arbeit finden Sie unterwww.hans-josef-fell.de. —

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