Regelinsolvenzverfahren von Solar-Fabrik eröffnet

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Das Amtsgericht Freiburg hat am vergangenen Freitag das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar-Fabrik AG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Die Richter lehnten dabei einen Antrag auf Eigenverwaltung ab, wie aus der amtlichen Insolvenzbekanntmachung hervorgeht. Zuvor befand sich der Freiburger Photovoltaik-Hersteller in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, also einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Nun bestellte das Amtsgericht Freiburg den Rechtsanwalt Thomas Kaiser zum Insolvenzverwalter. Gläubiger können bis zum 2. Juni ihre Forderungen anmelden.

Der zur Eröffnung des Verfahrens im Februar 2015 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss bleibe bis zur Beschlussfassung im Amt, heißt es in der Bekanntmachung weiter. Für den 16. Juni ist der Termin für eine Gläubigerversammlung festgesetzt, wo auch der Insolvenzverwalter über den Fortgang des Verfahrens berichten soll. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, unter Umständen auch zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse oder der Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, wie es weiter hieß.

In der offizielle Bekanntmachung sind auch die Gründe aufgeführt, warum eine Fortsetzung der Eigenverwaltung abgelehnt wurde. „Das Gericht hat die Eigenverwaltung abzulehnen, wenn eine Wahrscheinlichkeit für den Eintritt von Nachteilen spricht. Die Wahrscheinlichkeit muss sich auf konkrete Umstände für eine negative Prognose stützen. Diese sind gegeben“, heißt es in der Bekanntmachung. Dies bezieht sich zum einen auf die zusätzliche Bezahlung von Thomas Oberle, der mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung in den Vorstand der Solar-Fabrik aufgerückt war. Oberle sollte als erfahrener Insolvenzverwalter und Sanierungsberater die Restrukturierung des Freiburger Unternehmens unterstützen. Er erhielt nach Informationen des Gerichts eine Vergütung von monatlich 65.000 Euro netto, die noch zu den Kosten des Sachwalters hinzukamen. Zudem informierten Oberle und der Sachwalter im April das Amtsgericht, dass zu erwarten sei, wenn sich kein Investor findet, mit Beginn des Mais Zahlungsunfähigkeit vorliegen würde.

„Anhaltspunkte für die Entstehung von Nachteilen für die Gläubiger sind nach überwiegender Ansicht jedenfalls dann gegeben, wenn die Kosten der Eigenverwaltung erheblich/signifikant über denen eines Regelinsolvenzverfahrens liegen. Das Gericht geht jedenfalls für den hiesigen Fall von einer solchen Erheblichkeit aus, wobei dem Gericht bewusst ist, dass es sich bei der Berechnung der anfallenden Kosten immer um eine Schätzung mit Ungewissheiten, insoweit eine Prognose, handelt“, heißt es zu den Gründen für die Ablehnung der Eigenverwaltung. Allein bei einer nach optimistischen Schätzungen eher kurzen Verfahrensdauer von einem halben Jahr, lägen die Kosten für die Eigenverwaltung um rund 30 Prozent höher als für die Regelinsolvenz, rechnen die Richter vor.

Die Solar-Fabrik hatte erst in der vergangenen Woche erneut die Veröffentlichung seines Jahresabschluss für 2014 verschoben. Auch im April gab der Freiburger Photovoltaik-Hersteller eine Produktwarnung heraus. Demnach könne es bei einigen Solarmodulen zu einem Versagen der Anschlussdosen kommen, in dessen Folge auch Brandgefahr bestehen kann. (Sandra Enkhardt)

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