Gläserner Strompreis soll für Transparenz und Wettbewerb sorgen

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Die Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung ist am Donnerstag in Kraft getreten, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Sie sollen den Verbrauchern „ein realistisches und transparentes Bild über die Zusammensetzung des Preises ihrer Grundversorgung bei Strom und Gas“ ermöglichen. „. So werden die Verbraucher in die Lage versetzt, die Preisänderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises besser zu bewerten und zwischen den Anbietern zu vergleichen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Er erhoffe sich dadurch auch einen stärkeren Wettbewerb auf dem Strommarkt.

Derzeit sind dem Ministerium zufolge rund ein Drittel der Verbraucher im Grundversorgungstarif. Sie könnten sich künftig neben den Vertragsbedingungen auch über die genaue Zusammensetzung informieren. Beim Grundversorgungspreis müssten auch kalkulatorisch einfließende staatlich veranlasste Preisbestandteile sowie die Netzentgelte angegeben werden. Im Falle einer Änderung des Grundversorgungspreises würden künftig zudem erhöhte Transparenzanforderungen gelten, heißt es weiter.

Der Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland setzte sich nach dem Monitoringbericht 2013 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt zum Stichtag 1. April 2013 durchschnittlich aus 28,8 Prozent Wettbewerbsanteil (Erzeugung und Vertrieb), 22,2 Prozent Netzentgelten (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten) sowie 49 Prozent staatlich veranlassten Preisbestandteilen zusammen, wie das Ministerium mitteilte. (Sandra Enkhardt)

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