Kanzlerin Merkel hat Atomausstieg offensichtlich mit dem Kalkül der Milliardenzahlungen aus Steuergeldern an die Konzerne geplant. Im Jahre 2000 hatten die Atomkonzerne den Atomkonsens zum Ausstieg aus der Kernenergie bis 2020 mit der rot-grünen Bundesregierung unterzeichnet. Damit war klar, dass es keine Regressforderungen der Atomkonzerne zu entgangenen Gewinnen wegen der Verkürzung der Laufzeiten der AKWs geben kann.
Seit dem Regierungswechsel 2005 wurden die Atomkonzerne aber sehr schnell vertragsbrüchig, indem sie unentwegt die Politik lobbyierten und Medienkampagnen inszenierten, um den rot-grünen Atomausstieg rückgängig zu machen. Mit der Regierung Merkel/Westerwelle hatten sie dann schnell einen willfährigen Partner gefunden, um in Geheimverhandlungen im Hinterzimmer den rot-grünen Atomausstieg wieder zu Nichte zu machen. Kanzlerin Merkel hatte schon als Umweltministerin unter Kanzler Helmut Kohl alles getan, um die Atomkonzerne gegen den Mehrheitswillen der deutschen Bevölkerung zu schützen.
In klaren Worten hatte ich damals zusammen mit der Grünen Fraktion im Umweltausschuss und Plenum des Bundestages vor einer Aufgabe des rot-grünen des Atomausstieges gewarnt, weil damit der mühsam erarbeitet Atomkonsens aufgegeben würde. Ebenso mahnten wir, dass die Atomkonzerne nun entgangene Gewinne einklagen könnten, weil die Regierung Merkel den Investorenschutz im schlecht gemachten Atomausstiegsgesetz nicht beachtete. Den Schaden zu verantworten hat nun Kanzlerin Merkel, die offensichtliche gravierende handwerkliche Fehler in ihrem Atomausstiegsgesetz ignorierte.
Da die Sachlage damals schon so klar war, muss Kanzlerin Merkel unterstellt werden, dass sie die heutigen Klagen der Atomkonzerne freiwillig in Kauf nahm, um ihnen große Geschenke aus Steuergeldern in Milliardenhöhe zuzuschustern, wenn es schon einen Atomausstieg kurz nach der Laufzeitverlängerung geben sollte. Die für die Union und FDP parteispendenfreudigen Atomkonzerne mussten offensichtlich indirekt zu Lasten des Steuerzahlers finanziell kompensiert werden.
Es bleibt nun zu hoffen, dass die Richter dieses leicht durchschaubare Spiel nicht mitmachen. In den Mittelpunkt ihrer Ablehnung der Klagen für entgangene Gewinne sollten sie die Vertragsbrüchigkeit der Atomkonzerne legen. Wer wie die Atomkonzerne den Konsensvertrag zum Atomausstieg so massiv bricht, wer den Ausbau der Erneuerbaren Energien als Ersatz für die Atomenergie so massiv bekämpft und selbst keine nennenswerten Investitionen in Erneuerbare Energien tätigt, sollte nicht auch noch Regresszahlungen aus Steuergeldern bekommen. Der Steuerzahler muss ohnehin noch genug bluten, wenn es um die Finanzierung der Schadens- und Entsorgungskosten der Atomwirtschaft geht, nachdem er schon viele Milliarden an Subventionen in den Aufbau und Betrieb der Atomwirtschaft stecken musste.
Warum nur sollen nun die Bürgerinnen und Bürger erneut zur Kasse gebeten werden für entgangene Gewinne, die überhaupt nur möglich wurden, weil sie mit ihren Steuergeldern den Aufbau der Atomwirtschaft finanzieren mussten. Diese historischen Entwicklungen gehören in den Mittelpunkt der richterlichen Abwägungen, womit sie nur zur Ablehnung der Schadensersatzklagen von RWE und Eon führen dürften.
— Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Seit kurzem ist er Präsident der Energy Watch Group. Mehr zu seiner Arbeit finden Sie unterwww.hans-josef-fell.de.—
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