Überflutete Photovoltaik: TÜV mahnt zur Vorsicht

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„Solange die Installationen der Solaranlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume niemals betreten werden“, sagt Willi Vaaßen, Experte vom TÜV Rheinland, angesichts der jüngsten Flutkatastrophe in Deutschland. Das sei die wichtigste Regel. Zwar werde das Wechselstromnetz vom Energieunternehmen bei Überschwemmungen abgestellt. Aber Vaaßen erinnert daran, dass die Gleichspannungsleitungen und Anschlusspunkte zwischen den Photovoltaik-Modulen auf dem Dach des Hauses und dem Wechselrichter bei Lichteinfall weiter unter Spannung stehen. Wenn sich solche Anlagenteile im Keller oder anderen überfluteten Hausbereichen befänden, bestehe für Menschen das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion. „Einzige Ausnahme sind Anlagen, die über einen separaten Schalter stillgelegt werden können, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet“, so Vaaßen.

Eine weiteres Risiko sieht der TÜV, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht. Denn an den Verbindungen der Solaranlagen könnten – abhängig von der Sonneneinstrahlung – Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fließen. Dieser Strom sei in der Lage, elektrolytische Vorgänge auszulösen, also Wasser in Wasser- und Sauerstoff zu spalten. „Sammelt sich Wasserstoff in schlecht gelüfteten Räumen, steigt das Explosionsrisiko, sobald eine Zündquelle ins Spiel kommt“, so Vaaßen. Deshalb sei es das Wichtigste, beim Beginn der Aufräumarbeiten offenes Feuer unbedingt zu vermeiden und die Räume sofort sehr gut zu lüften.

Generell empfiehlt der TÜV Rheinland, Häuser mit Photovoltaik-Anlagen, deren Solargeneratoren sich nicht oberhalb der Überflutung abschaltbar sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abklemmen zu lassen. Beim Sinken der Flut und Beginn der Aufräumarbeiten sollten die Anlagen außerdem zunächst von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren kontrolliert werden, teilt der TÜV weiter mit – idealerweise von Mitarbeitern des Betriebs, der die Anlage errichtet habe. Diese könnten mögliche Gefahren ausschließen oder notfalls die Anlage fachmännisch stilllegen, bis alles trockengelegt und auf Schäden kontrolliert worden sei. (Petra Hannen)

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