Der Insolvenzverwalter der Photon Europe GmbH, die die Fachzeitschrift Photon herausgegeben und Mitte Dezember Insolvenz beantragt hat, hat einen Vertrag zur Fortführung des Geschäftsbetriebs rückwirkend ab 1. Februar und zur Übernahme eines Teils der Vermögenswerte mit der Photon Publishing GmbH, vertreten durch Anne Kreutzmann geschlossen. Anne Kreutzmann ist Geschäftsführerin der insolventen Photon Europe GmbH und der neuen Photon Publishing GmbH, die nun den Betrieb übernommen hat. Außerdem ist sie CEO der Photon Holding GmbH, die wiederum hundertprozentige Gesellschafterin sowohl der alten insolventen wie auch der neu gegründeten Firma ist. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass der Kaufpreis fristgerecht bezahlt wird und dass die Gläubigerversammlung zustimmt.
Insolvenzverwalter André Seckler erklärt, durch diese Übertragung das bestmögliche Ergebnis für die Arbeitnehmer erhalten zu haben. Etwa 90 der 140 Arbeitsplätze seien gesichert. Der Kaufpreis fließe in die Insolvenzmasse. Über die Höhe des Kaufpreises sei Stillschweigen vereinbart worden.
Seckler schreibt, er habe mit mehreren potenziellen Investoren gesprochen. Photon Publishing habe das beste Gesamtangebot angeboten, da es Zugang zu den Verwertungsrechten der nicht insolventen Photon Holding bekommen habe, die anderen Interessenten verwehrt geblieben seien.
Diese rechtliche Konstruktion mag Laien verwundern, ist jedoch legal. Die Photon Holding hält die Verwertungsrechte der Marke Photon. Die insolvente Photon Europe hat die Magazine lediglich produziert und vermarktet. Bei einer Insolvenz, die jetzt eingetreten ist, kann die Photon Holding die Verwertungsrechte letztlich an beliebige Dritte lizenzieren. Im Falle einer Insolvenz der Produktions- und Vertriebsgesellschaft gehen deren Gläubiger leer aus, obwohl die Gesellschafterin Photon Holding über Tochtergesellschaften die Geschäfte vor und nach der Insolvenz steuert. Die Konstruktion der Photon Publishing scheint jetzt die gleiche wie bei der Photon Europe zu sein, so dass die Mutterholding und ihre Eigentümer, falls es wieder zu einer Insolvenz kommen sollte, wieder durch die Rechte abgesichert sein würden und lediglich mit dem Mindeststammkapital der GmbH in Höhe von 25.000 Euro für mögliche Schulden der Photon Publishing als Produzentin der Magazine einstehen müsste.
Diese rechtliche Konstruktion mag Laien verwundern, ist jedoch legal. Die Photon Holding hält die Verwertungsrechte der Marke Photon. Die insolvente Photon Europe hat die Magazine lediglich produziert und vermarktet. Bei einer Insolvenz, die jetzt eingetreten ist, kann die Photon Holding die Verwertungsrechte letztlich an beliebige Dritte lizenzieren. Im Falle einer Insolvenz der Produktions- und Vertriebsgesellschaft gehen deren Gläubiger leer aus, obwohl die Gesellschafterin Photon Holding über Tochtergesellschaften die Geschäfte vor und nach der Insolvenz steuert. Die Konstruktion der Photon Publishing scheint jetzt die gleiche wie bei der Photon Europe zu sein, so dass die Mutterholding und ihre Eigentümer, falls es wieder zu einer Insolvenz kommen sollte, wieder durch die Rechte abgesichert sein würden und lediglich mit dem Mindeststammkapital der GmbH in Höhe von 25.000 Euro für mögliche Schulden der Photon Publishing als Produzentin der Magazine einstehen müsste.
Es ist nicht unüblich, dass die Entscheidung für einen Investor bereits vor Eröffnung des Verfahrens vorbereitet wird, da die Zeit knapp ist und mit Beginn einer Insolvenz der Geschäftsbetrieb oft problematisch wird und Insolvenzausfallgeld nur für drei Monate gezahlt wird. Der Insolvenzverwalter erklärt weiter, dass dieser Zeitraum bereits Ende Januar 2013 geendet habe. Er hätte daher die Beschäftigten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren müssen, was kaum möglich gewesen wäre. Ab jetzt muss die Photon Publishing den Betrieb und die dafür erforderlichen Mittel selbst sicherstellen, freilich durch die Insolvenz der Vorgängergesellschaft „entschuldet“.
Die Übernahme sei vom Gläubigerausschuss einstimmig angenommen worden. In ihm sind laut Bekanntmachung des Amtsgerichts unter anderem Vertreter der AOK und einer Druckerei vertreten. Die Gläubigerversammlung, die der Entscheidung letztlich zustimmen muss, hat das Amtsgericht für den 19. April einberufen. (Michael Fuhs)
Die Übernahme sei vom Gläubigerausschuss einstimmig angenommen worden. In ihm sind laut Bekanntmachung des Amtsgerichts unter anderem Vertreter der AOK und einer Druckerei vertreten. Die Gläubigerversammlung, die der Entscheidung letztlich zustimmen muss, hat das Amtsgericht für den 19. April einberufen. (Michael Fuhs)
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