Die Strompreise 2012 und 2013

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Der Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Bestandteilen zusammen. Grundsätzlich jedoch besteht der Strompreis eines deutschen Musterhaushalts im Jahr 2012 aus drei wesentlichen Komponenten: Staatliche Abgaben, Kosten der Stromanbieter und Kosten für den Gebrauch und Ausbau der Netze. Da lediglich die staatlich festgelegten Steuern und Abgaben transparent kommuniziert werden, sind die Kosten der beiden anderen Komponenten nur ungefähr zu bestimmen. Sie werden regelmäßig vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht. Die hier zugrundeliegenden Daten stammen aus der jüngsten Veröffentlichung des BDEW vom Oktober 2012.

Den größten Anteil haben dabei staatliche Abgaben und Steuern (45 Prozent), dicht gefolgt von den Kosten für Strombeschaffung, Stromerzeugung und Vertrieb des Stromanbieters (rund 32 Prozent). Zusätzlich kommen noch regulierte Netzentgelte (etwa 23 Prozent) hinzu. Die Netzentgelte gehen an die Übertragungsnetzbetreiber und müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Es gibt vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland, Tennet TSO, 50-Hertz Transmission, Ampiron und TransnetBW, denen die Stromnetze gehören.

Steuern und staatliche Abgaben

Derzeit am häufigsten diskutiert ist der Anteil der staatlichen Abgaben und Steuern. Dieser wiederum setzt sich aus Mehrwertsteuer, EEG-Umlage, Stromsteuer (sog. Ökosteuer), Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag und der §19 StromNEV-Umlage zusammen. Ab 2013 kommt noch die Offshore-Haftungsumlage oben drauf. Im Wesentlichen wurde jüngst die Erhöhung der EEG-Umlage gesellschaftlich thematisiert. Sie ist durch das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien geregelt und wurde im August 2011 eingeführt. Die staatlichen Abgaben und Steuern haben die Endverbraucher in den Haushalten und im Gewerbe zu tragen. Große energieintensive Industrien können sich von einigen Abgaben teilweise oder sogar komplett befreien lassen. Von der für 2013 geplanten Erhöhung können auch weitere Verbraucher eine Befreiung beantragen. Nach Kritik an der ungleichen Verteilung dieser Lasten hatte Bundesumweltminister Peter Altmaier im November eine genaue Überprüfung der Freistellungsanträge versichert. Künftig sollen nur noch Unternehmen, die im internationnalen Wettbewerb stehen, von der EEG-Umlage befreit werden.

Regulierte Netzentgelte

Die Netzentgelte sind die Gebühren, die alle Stromanbieter den Übertragungsnetzbetreibern für die Nutzung der Netze zahlen. Sie sollen die Netzbetreiber dafür entschädigen, dass sie den Anbietern ihre Netze zur Verfügung stellen. Die Netznutzungsentgelte unterliegen dem Energiewirtschaftsgesetz und werden durch die Bundesnetzagentur reguliert. Die staatliche Regulierung erfolgt auf Grund der monopolistischen Marktstruktur der Stromnetze. Jedes Jahr muss die Einhaltung der festgesetzten Erlösobergrenzen aller Netzbetreiber erneut durch Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Seit Beginn 2009 kommt die Anreizregulierung hinzu. Sie wurde eingeführt, um die Strompreise dauerhaft zu senken und soll die Betreiber zu Kostensenkungen und Effizienzsteigerung anregen. Dabei werden die Erlösobergrenzen durch den effizientesten Betreiber vorgegeben. Die weniger effizienten Netzbetreiber haben dann eine gewisse Zeitspanne, um ihre Effizienz zu steigern. Zusätzlich werden die Obergrenzen jährlich um einen von der Regulierungsbehörde festgesetzten Prozentsatz gesenkt. Bei Veränderungen der Versorgung können die Netzbetreiber jedoch eine Anhebung bei der Bundesnetzagentur beantragen. 

Strombeschaffung, Stromerzeugung und Vertrieb

Dies sind die Kosten, die dem Energieanbieter zu Gute kommen. Die Anbieter haben verschiedene Möglichkeiten an den elektrischen Strom zu kommen, den sie dem sogenannten Endverbraucher anbieten. Der Preis, der dem Endkunden in Rechnung gestellt wird setzt sich aus dem Beschaffungs-, beziehungsweise Herstellungspreis, den Kosten für die Vermarktung und einer Gewinnspanne zusammen.

Ursprünglich orientierte sich der Strompreis an den Herstellungskosten. Inzwischen werden die Kosten üblicherweise über den durchschnittlichen Marktpreis an den Strombörsen ermittelt. Hier wird der sogenannte Graustrom gehandelt. Dieses Modell hat sich seit der Liberalisierung des Strommarkts zu Beginn der Jahrtausendwende herausgebildet. Der Börsenpreis wird hauptsächlich durch das zeitlich differenzierte Verbraucherverhalten – das Lastprofil – gekennzeichnet. Langfristige Lieferungen werden am Terminmarkt und kurzfristige Lieferungen am Spotmarkt gehandelt. Beim Handel kann vom Merit-Order-Effekt profitiert werden. Er entsteht durch das Sinken und Ansteigen des Preises pro Megawattstunde und resultiert aus dem Verhältnis von Stromangebot zur Nachfrage. Wenn zu Spitzenlastzeiten – beispielsweise zur Mittagszeit – viel Strom aus Photovoltaik-Anlagen eingespeist wird, sinkt der Preis des Sonnenstroms. Dann wird weniger Strom aus konventionellen Kraftwerken genutzt. Insgesamt hat der Ausbau der erneuerbaren Energien also die Kosten am Strommarkt gesenkt.

Der Handel an den Strombörsen wird teilweise kritisiert, da den Energieanbietern Manipulation unterstellt- und eine fehlende behördliche Aufsicht gerügt wird. Eine transparente Aufschlüsselung der Kosten und Gewinnspannen bleiben die meisten Energieanbieter den Verbrauchern schuldig. Auf Anfrage bei einigen deutschen Stromanbietern wird meist auf die bereits genannten Zahlen des BDEW verwiesen. So gibt Eon beispielsweise keine „internen Kalkulationen“ bekannt. Die Frage inwiefern die Erhöhungen an den Kunden weitergegeben werden, bleibt unbeantwortet. Es wird auf die Zahlen des BDEW verwiesen. Bei RWE gibt es hingegen eine klare Stellungnahme zu diesem Thema. Pressesprecher Klaus Schulterbrucks sagt: „RWE wird den Strompreis für Kunden in der Grundversorgung über den Jahreswechsel nicht erhöhen.“ Es folgt eine Erklärung, weshalb es für Stromanbieter schwierig ist die Kosten genau darzulegen. Die Preisbildung am Strommarkt werde oft durch einen Tiefpreis an der Börse auf lange Zeit hochgerechnet. Tatsache sei, dass alle Energieanbieter ihren Strom bis zu 36 Monate im Voraus einkauften, so Schulterbrucks weiter.

Einige Energieanbieter, die komplett auf den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien setzen, handeln allerdings überhaupt nicht an der Börse. So zum Beispiel Greenpeace Energy und Lichtblick. Sie beschaffen sich Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen. Greenpeace Energy schlüsselt auf Anfrage sehr transparent die Kosten auf. Der derzeitige Strompreis liege bei 27,2 Cent pro Kilowattstunde. Die Strombeschaffung mache mit 6,818 Cent etwa 25 Prozent aus. Ein etwa ebenso großer Anteil entfalle mit 6,559 Cent auf die Netzentgelte. 30 Prozent bekomme der Staat für Stromsteuer, Mehrwertsteuer und Konzessionabgabe. EEG-Umlage und KWK-Abgaben, die Anlagenbetreibern zugute kommen, machten knapp 20 Prozent aus. Nur lediglich 0,3 Cent (etwa ein Prozent) des Strompreises gingen an den Anbieter selbst, um den Abbau des Verlustes zu decken, gibt Greenpeace Energy an.

Was wird teurer?

Die Stromanbieter erhöhen die Preise zum Jahreswechsel um durchschnittlich etwa 12 Prozent. Als Grund werden die Erhöhungen der Abgaben genannt.

Im Bereich der staatlichen Abgaben steigen im kommenden Jahr eigentlich alle Steuern, Abgaben und Umlagen bis auf Stromsteuer und Konzessionsabgabe. Neu hinzu kommt die Offshore-Haftungs-Umlage. Desweiteren erhöhen sich die regulierten Netzentgelte. Im Einzelnen wird die Erhöhung der EEG-Umlage von derzeit 3,592 Cent pro Kilowattstunde auf 5,277 Cent steigen. Die §19 Strom NEV-Umlage steigt von derzeit 0,151 Cent pro Kilowattstunde auf 0,329 Cent. Der KWK-Aufschlag wird von derzeit 0,002 Cent pro Kilowattstunde auf 0,162 Cent erhöht. Hinzu kommen 0,25 Cent pro Kilowattstunde für die neu eingeführte Offshore-Haftungsumlage. Konzessionsabgabe (etwa 1,79 Cent pro Kilowattstunde) und Stromsteuer (2,05 Cent pro Kilowattstunde) bleiben gleich. Zusätzlich muss man noch die Mehrwertsteuer obendrauf rechnen. Der BDEW gibt einen geschätzten Mehrwertsteueranteil von rund 4,66 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr an.

Insgesamt steigt der Anteil der Staatlichen Abgaben und Steuern zumJahreswechsel laut BDEW um 2,7 Cent pro Kilowattstunde. Während ein Haushalt dieses Jahr 11,7 Cent pro Kilowattstunde an Abgaben zahlt werden es 2013 etwa 14,4 Cent pro Kilowattstunde sein.

Ob und in welcher Höhe die Abgabenerhöhungen eins zu eins weitergegeben werden hängt vom Stromanbieter ab. In einigen Fällen liegt die Vermutung nahe, dass Stromanbieter die Preise um mehr, als nur die Abgabenerhöhung anheben wollen. Dem Verbraucher bleibt die Entscheidung wie er seinen Stromverbrauch reduzieren und den Preis durch einen Anbieterwechsel niedrig halten kann. (Jacob Paulsen)

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